Ausfüllen der Zeilen 320 340 der Einkommensteuererklärung. Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Zu entrichtende Einkommensteuervorauszahlungen


Kumulierte Gesamtsumme seit Jahresbeginn. Alle Werte der Kostenindikatoren der Erklärung werden in Rubel angegeben. Beim händischen Ausfüllen des Formulars passen numerische Indikatoren von links nach rechts in die entsprechenden Felder. Die letzten leeren Zellen sind gestrichelt. In diesem Fall ist der Strich eine gerade Linie, die entlang der Mitte der freien Zellen über die gesamte Länge des Feldes gezogen wird. Bei negativen Zahlen wird das Minuszeichen in der ersten Zelle links angezeigt. Textindikatoren werden in Blockbuchstaben von links nach rechts ausgefüllt.

Schauen wir uns zunächst an, wie die Hauptblätter der Erklärung ausgefüllt sind, nämlich Abschnitt 1 und Blatt 02 mit den entsprechenden Anlagen. Das Verfahren richtet sich nach dem Verordnungsentwurf des Föderalen Steuerdienstes Russlands, der auf der Website der Behörde veröffentlicht ist und noch in diesem Jahr angewendet wird.

Abschnitt 1

Abschnitt 1 gibt die Beträge der Einkommensteuer wieder, die an den Haushalt zu zahlen sind oder aus dem Haushalt gekürzt werden. Es wird von allen Organisationen ausgefüllt, die mit der Steuerberechnungs- und Steuerpflicht betraut sind. Dieser Abschnitt der Organisation wird auf der Grundlage der in den übrigen Blättern und Anhängen der Erklärung berechneten Daten ausgefüllt. Daher wird es zuletzt kompiliert. Die in Abschnitt 1 genannten Beträge werden vom Finanzamt auf dem Privatkonto des Steuerpflichtigen verbucht.

Abschnitt 1 besteht aus drei Unterabschnitten: 1.1, 1.2 und 1.3. Jeder Unterabschnitt soll spezifische Indikatoren widerspiegeln.
Berücksichtigen Sie die Reihenfolge, in der die einzelnen Abschnitte abgeschlossen werden.
Unterabschnitt 1.1 wie folgt ausgefüllt.

Von Zeile 010 Unterabschnitt 1.1 von Abschnitt 1 gibt den Code gemäß dem Allrussischen Klassifikator von Objekten der administrativ-territorialen Unterteilung (OKATO-Code) an, genehmigt durch das Dekret des Staatsstandards Russlands vom 31. Juli 1995 Nr. 413 (in der Fassung vom November). 6, 2012). Wenn der Code einer bestimmten administrativ-territorialen Formation weniger als 11 Zeichen umfasst, wird er in der angegebenen Zeile ab der ersten Zelle angezeigt. Die letzten leeren Zellen werden mit Nullen aufgefüllt.

Von Linien 030 und 060 Haushaltsklassifizierungscodes (BCC) werden gemäß der Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 21. Dezember 2012 Nr. 171n „Über die Genehmigung der Richtlinien zum Verfahren zur Anwendung der Haushaltsklassifizierung der Russischen Föderation für 2013 und für“ angegeben den Planungszeitraum 2014 und 2015“. Die Einkommensteuererklärung enthält folgende Codes:

  • 182 1 01 01011 01 1000 110 – für die an den Bundeshaushalt zu zahlende Körperschaftssteuer;
  • 182 1 01 01012 02 1000 110 – für die Einkommensteuer, die den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation gutgeschrieben wird.

Landwirtschaftliche Erzeuger, die nicht auf die Einheitliche Agrarsteuer umgestellt haben, zahlen Einkommensteuer nach folgenden Codes:

  • 182 1 01 01013 01 1000 110 – Einkommensteuer für landwirtschaftliche Erzeuger, die nicht auf die Einheitliche Agrarsteuer umgestellt haben, auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der von ihnen erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie auf den Verkauf der von ihnen erzeugten und verarbeiteten eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse Organisationen, die dem Bundeshaushalt gutgeschrieben werden;
  • 182 1 01 01014 02 1000 110 – Einkommensteuer für landwirtschaftliche Erzeuger, die nicht auf die Einheitliche Agrarsteuer umgestellt haben, auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der von ihnen erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie auf den Verkauf der von ihnen erzeugten und verarbeiteten eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse Organisationen, die den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation gutgeschrieben werden.

Von Linien 040 und 070 Die Höhe der Einkommensteuer, die einer zusätzlichen Zahlung an die Haushalte verschiedener Ebenen unterliegt, wird berücksichtigt. Um den Indikator für Zeile 040 (den an den Bundeshaushalt zu zahlenden Steuerbetrag) zu ermitteln, müssen Sie die Zeilen 220 und 250 von Blatt 02 von Zeile 190 abziehen. Um den Indikator für Zeile 070 (den an den Bundeshaushalt zu zahlenden Steuerbetrag) zu ermitteln einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation) müssen Sie von Zeile 200 die Zeilen 230 und 260 von Blatt 02 abziehen.

Von Linien 050 und 080 Es wird der Betrag der aufgelaufenen Einkommensteuer angegeben, die aus den Haushalten verschiedener Ebenen gekürzt werden soll. Zeile 050 (der Steuerbetrag, der aus dem Bundeshaushalt gekürzt werden soll) wird ausgefüllt, wenn Zeile 190 geringer ist als die Summe der Zeilen 220 und 250 von Blatt 02. Zeile 080 (der Steuerbetrag, der aus dem Bundeshaushalt gekürzt werden soll). Gegenstand der Russischen Föderation) wird ausgefüllt, wenn Zeile 200 kleiner als die Summe der Zeilen 230 und 260 von Blatt 02 ist.

Organisationen mit separaten Abteilungen, die Unterabschnitt 1.1 ausfüllen, sollten Folgendes berücksichtigen. In der Erklärung, die der Steuerbehörde am Ort der Registrierung der Organisation selbst vorgelegt wird, werden Zahlungen an den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation in Beträgen angegeben, die sich auf die Organisation beziehen, mit Ausnahme von Zahlungen aus ihren einzelnen Unterabteilungen.

In der Erklärung, die am Standort einer separaten Unterabteilung abgegeben wird, werden in Unterabschnitt 1.1 die Steuerbeträge angegeben, die sich auf diese separate Unterabteilung (eine Gruppe separater Unterabteilungen, die sich auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden) beziehen.

Die Erklärung für die konsolidierte Gruppe von Steuerzahlern in den Zeilen 070 und 080 des Unterabschnitts 1.1 spiegelt die Beträge der Vorauszahlungen und der Einkommensteuer für Zuzahlungen oder Kürzungen zu den Haushalten der jeweiligen Teilstaaten der Russischen Föderation wider. Sie werden aus Zeile 100 (zur Zuzahlung) und 110 (zur Kürzung) der Anlage Nr. 6 auf Blatt 02 übertragen. In der vom verantwortlichen Mitglied der konsolidierten Steuerzahlergruppe abgegebenen Erklärung werden in Unterabschnitt 1.1 Zahlungen an den Haushalt von Die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation werden in Beträgen angegeben, die sich auf Mitglieder der konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern beziehen, separate Unterabteilungen (verantwortliche separate Unterabteilungen), die sich auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation mit dem entsprechenden OKATO-Code befinden. Die Anzahl der Seiten der Unterabschnitte 1.1 und 1.2 muss der Anzahl der Anlagen Nr. 6 zum Blatt 02 entsprechen und hängt von der Anzahl der Teilstaaten der Russischen Föderation ab, in deren Hoheitsgebiet die Mitglieder der konsolidierten Gruppe oder ihre einzelnen Unterabteilungen Steuern zahlen (Steuervorauszahlung).

Unterabschnitt 1.2 wird von Organisationen ausgefüllt, die monatliche Vorauszahlungen auf die allgemein übliche Weise gemäß Artikel 286 Absätze 2-5 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation berechnen.

Der genannte Unterabschnitt spiegelt die monatlichen Vorauszahlungen wider, die im auf den Berichtszeitraum folgenden Quartal zu zahlen sind (bis zum Stichtag spätestens am 28. eines jeden Monats dieses Quartals).

Der angegebene Unterabschnitt ist nur in der Erklärung für das erste Quartal, sechs Monate und 9 Monate enthalten.

Organisationen füllen Unterabschnitt 1.2 in der Erklärung für den Steuerzeitraum (Jahr) nicht aus. Gemäß Artikel 286 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird der Betrag der im ersten Quartal des nächsten Steuerzeitraums zu zahlenden monatlichen Vorauszahlung gleich dem Betrag der im vierten Quartal zu zahlenden monatlichen Vorauszahlung angenommen der vorangegangenen Steuerperiode. Daher berechnet das Finanzamt selbstständig auf der Grundlage der Erklärung für 9 Monate des laufenden Jahres die Beträge der monatlichen Vorauszahlungen für das 1. Quartal des Folgejahres auf den persönlichen Kontokarten der Steuerzahler.

Der Indikator „Quartal, für das monatliche Vorauszahlungen berechnet werden“ wird in Erklärungen für das erste Quartal und ein halbes Jahr ausgefüllt. In Erklärungen für 9 Monate wird dieses Erfordernis nur ausgefüllt, wenn zwei Seiten von Unterabschnitt 1.2 in der Erklärung enthalten sind. Eine solche Situation kann aufgrund der Differenz zwischen der Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für das 1. Quartal (Code 21) der nächsten Steuerperiode und der Höhe der Vorauszahlungen für das 4. Quartal (Code 24) der aktuellen Steuerperiode entstehen, wenn Einzelne Abteilungen werden geschlossen oder die Organisation wird neu organisiert.

Der Unterabschnitt wird in der folgenden Reihenfolge ausgefüllt.

Von Zeile 010 Der Code wird gemäß dem Allrussischen Klassifikator für Objekte der administrativ-territorialen Aufteilung (OKATO-Code) angegeben.

Von Linien 110 und 210 der entsprechende CSC ist angebracht.

Von Linien 120, 130 und 140 spiegelt die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen wider, die an den Bundeshaushalt zu zahlen sind. Der Indikator jeder Zeile beträgt 1/3 des in Zeile 300 oder 330 von Blatt 02 angegebenen Betrags.

Von Linien 220, 230 und 240 Die Beträge der monatlichen Vorauszahlungen, die an den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu zahlen sind, sind angegeben. Der Indikator jeder Zeile wird als 1/3 des in Zeile 310 oder 340 von Blatt 02 angegebenen Betrags bestimmt.

Bitte beachten Sie: Organisationen mit separaten Unterabteilungen in Unterabschnitt 1.2, die am Ort der Registrierung der Organisation selbst vorgelegt werden, geben Vorauszahlungen an den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation in Beträgen an, die sich auf die Organisation beziehen, mit Ausnahme der Beträge der einzelnen Unterabteilungen drin. In Unterabschnitt 1.2 werden am Standort einer separaten Unterabteilung die Beträge der Vorauszahlungen für diese separate Unterabteilung (eine Gruppe separater Unterabteilungen, die sich auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden) angegeben. Gleichzeitig müssen die in den Zeilen 220-240 angegebenen Beträge den Zeilen 120 und 121 der Anlage Nr. 5 zu Blatt 02 entsprechen.

Bei der Abgabe einer Erklärung durch das verantwortliche Mitglied der konsolidierten Steuerzahlergruppe sind in den Zeilen 220–240 die Beträge der monatlichen Vorauszahlungen anzugeben, die an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation zu zahlen sind und in den entsprechenden Anhängen Nr. 6 des Blattes angegeben sind 02, Zeilen 120 oder 121.

IN Unterabschnitt 1.3 spiegelt die Beträge der Einkommensteuer wider, die dem Bundeshaushalt im letzten Quartal (Monat) des Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) für bestimmte in den Blättern 03 und 04 der Erklärung angegebene Einkommensarten gutgeschrieben werden sollen. Dieser Abschnitt wird von Organisationen ausgefüllt, die Einkommensteuer zahlen:

  • in Form von Dividenden - Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen an russischen und ausländischen Organisationen;
  • in Form von Zinsen auf staatliche und kommunale Wertpapiere.

Der Abschnitt wird wie folgt abgeschlossen.

Im Feld „Zahlungsart“. Zeile 010 eine der folgenden Nummern wird angezeigt:

  • 1 - wenn die Organisation Einkommensteuer auf Einkünfte in Form von Dividenden zahlt (Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen an anderen auf dem Territorium der Russischen Föderation ansässigen Organisationen);
  • 2 - wenn die Organisation als Steuerbevollmächtigter auftritt und Einkommensteuer auf Einkünfte in Form von Zinsen auf staatliche und kommunale Wertpapiere, auf Einkünfte in Form von Zinsen auf hypothekenbesicherte Anleihen und auf Einkünfte von Gründern von Treuhandverwaltungen für Hypothekendeckungen zahlt aufgrund des Erwerbs von Hypothekenzertifikaten erhaltene Beteiligung;
  • 3 - wenn die Organisation unabhängig Einkommensteuer in Form von erhaltenen (aufgelaufenen) Zinsen auf staatliche und kommunale Wertpapiere zahlt;
  • 4 - wenn die Organisation Einkommensteuer auf Einkünfte in Form von Dividenden zahlt (Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen an ausländischen Organisationen).

Von Zeile 020 OKATO-Code wird angezeigt.

Von Zeile 030 Es ist ein Haushaltsklassifizierungscode (BCC) angebracht, nach dem die Einkommensteuer auf Einkünfte in Form von Dividenden und Wertpapierzinsen an den Haushalt abgeführt wird. Die BCCs wurden durch die Verordnung Nr. 171n des russischen Finanzministeriums vom 21. Dezember 2012 „Über die Genehmigung von Anweisungen zum Verfahren zur Anwendung der Haushaltsklassifizierung der Russischen Föderation für 2013 und für den Planungszeitraum 2014 und 2015“ genehmigt.

Die Zeile „Fälligkeitsdatum der Zahlung“ gibt den letzten Tag der Frist für die Zahlung der Einkommensteuer an den Bundeshaushalt aus einer bestimmten Einkommensart im letzten Quartal (Monat) des Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) an. Wenn Dividenden (Zinsen) in Raten gezahlt werden, sind in den entsprechenden Zellen mehrere Bedingungen für die Zahlung der Steuer angegeben.

Von Zeile 040 Die Höhe der Steuer spiegelt sich in der Zahlung von Einkünften in Form von Dividenden und Zinsen wider. Bei der Ratenzahlung des entsprechenden Einkommens werden mehrere Zeilen 040 gefüllt.

Die in den Zeilen 040 wiedergegebenen Indikatoren müssen den Werten bestimmter Zeilen in anderen Blättern der Erklärung entsprechen (siehe Tabelle 1 unten).

Tabelle 1.

Übereinstimmung der Indikatoren von Unterabschnitt 1.3 mit anderen Zeilen der Erklärung

Wenn die Organisation Einkommensteuer auf mehrere in den Blättern 03 und 04 der Erklärung genannte Einkommensarten zahlt oder die tatsächliche Anzahl der Zahlungsfristen die in Unterabschnitt 1.3 angegebene Anzahl überschreitet, wird die entsprechende Seitenzahl von Unterabschnitt 1.3 von Abschnitt 1 ausgefüllt.

Blatt 02

Grundlage der Erklärung ist Blatt 02. Es spiegelt alle Indikatoren wider, die den steuerpflichtigen Gewinn für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) bilden. Im Blatt 02 der Erklärung werden die Steuerbemessungsgrundlage und der Steuerbetrag berechnet, der an den Haushalt abgeführt oder aus dem Haushalt gekürzt werden soll.

Dieses Erklärungsblatt wird auf der Grundlage der Anlagen dazu ausgefüllt. Blatt 02 umfasst folgende Anwendungen:

  • Anlage Nr. 1 „Erlöse aus Verkäufen und nicht betriebliche Erträge“;
  • Anhang Nr. 2 „Kosten im Zusammenhang mit Produktion und Verkauf, nicht betriebliche Aufwendungen und Verluste, die nicht betrieblichen Aufwendungen gleichgestellt sind“;
  • Anhang Nr. 3 „Berechnung der Höhe der Aufwendungen für Vorgänge, deren Finanzergebnisse bei der Gewinnbesteuerung berücksichtigt werden, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 264.1, 268, 275.1, 276, 279, 323 der Abgabenordnung von.“ die Russische Föderation (mit Ausnahme derjenigen, die in Blatt 05 aufgeführt sind)“;
  • Anlage Nr. 4 „Berechnung der Höhe des Verlustes oder eines Teils des Verlustes, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert“;
  • Anhang Nr. 5 „Berechnung der Verteilung von Vorauszahlungen und Körperschaftsteuer auf den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation durch eine Organisation mit getrennten Unterabteilungen“;
  • Anhang Nr. 6 „Berechnung der Vorauszahlungen und der Körperschaftsteuer an den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation durch eine konsolidierte Gruppe von Steuerzahlern“;
  • Anhang Nr. 6a „Berechnung der Vorauszahlungen und der Körperschaftsteuer an den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation für ein Mitglied einer konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern ohne deren separate Unterabteilungen und (oder) für ihre separaten Unterabteilungen.“

Das Blatt 02 ist für alle Steuerzahler obligatorisch auszufüllen, auch wenn die Organisation im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) keinen Gewinn erzielt hat. Von den im Blatt 02 enthaltenen Anträgen müssen die Anträge Nr. 1 und 2 zusammen eingereicht werden. Die übrigen Anträge werden dem Blatt 02 nur beigefügt, wenn den Organisationen Daten zum Ausfüllen vorliegen.

Betrachten wir das Verfahren zum Ausfüllen von Blatt 02 genauer.

Von Zeile 010 Angegeben sind die von der Organisation gemäß Steuerbuchhaltungsdaten erzielten Umsatzerlöse. Zu diesen Einkünften zählen Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (Werken, Dienstleistungen) aus eigener Produktion, gekauften Waren und Eigentumsrechten (Artikel 249 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Höhe der Einnahmen aus Verkäufen wird in Anlage Nr. 1 zu Blatt 02 berechnet. Der Indikator dieser Zeile muss dem Indikator von Zeile 040 der Anlage Nr. 1 entsprechen.

Von Zeile 020 spiegelt den Gesamtbetrag der nicht betrieblichen Einkünfte wider, die für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) gemäß Artikel 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation verbucht wurden. Der Indikator dieser Zeile entspricht dem Indikator der Zeile 100 des Anhangs Nr. 1.

IN Zeile 030 Es wird der Gesamtbetrag der Ausgaben erfasst, der die Einnahmen aus Verkäufen mindert. Dieser Betrag wird in Anlage Nr. 2 berechnet. Der Indikator der Zeile 030 muss dem Indikator der Zeile 130 der Anlage Nr. 2 entsprechen.

Von Zeile 040 Angegeben sind die Beträge der nicht betrieblichen Aufwendungen (Indikator der Zeile 200 der Anlage Nr. 2) und der den nicht betrieblichen Aufwendungen entsprechenden Verluste (Indikator der Zeile 300 der Anlage Nr. 2).

Von Zeile 050 Es werden die Beträge der Verluste berücksichtigt, die für Steuerzwecke in besonderer Weise anerkannt werden (vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel 264.1, 268, 275.1, 276, 279 und 323 des Gesetzbuchs). In diese Zeile wird der Indikator der Zeile 360 ​​der Anlage Nr. 3 übertragen. Die in dieser Zeile angegebenen Beträge erhöhen den Steueraufwand nicht, da sie bei der Berechnung der Gewinnhöhe addiert werden. Dabei handelt es sich um Verluste aus der Verwertung von Grundstücksrechten, aus der Veräußerung von abnutzbarem Eigentum, aus der Verwertung von Anspruchsrechten, aus der Erbringung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) durch Dienstleistungsunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe usw. Das Verfahren für Die Berücksichtigung dieser Art von Verlusten in der Steuererklärung wird im Abschnitt „Verluste aus einzelnen Vorgängen“ berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: In den Zeilen 010-050 sind nicht die Beträge der in Form von gezielten Finanzierungen erhaltenen Einkünfte, gezielten Einkünfte und anderen in Artikel 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Einkünfte sowie die aus diesen Einkünften entstandenen Ausgaben angegeben, die verbucht werden getrennt von Erträgen und Aufwendungen für Aktivitäten im Zusammenhang mit Produktion und Vertrieb sowie Erträgen und Aufwendungen aus Nicht-Vertriebsaktivitäten.

Darüber hinaus berücksichtigen die Zeilen 010, 030 und 050 nicht die in den Blättern 05 und 06 der Erklärung ausgewiesenen Einnahmen, Ausgaben und Verluste.

Von Zeile 060 spiegelt den Gesamtbetrag des Gewinns (Verlustes) aus dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und nicht operativen Transaktionen wider. Es ist gleich: Zeile 010 + Zeile 020 - Zeile 030 - Zeile 040 + Zeile 050.

Von Zeile 070 Angegeben ist der Gesamtbetrag der vom Gewinn ausgeschlossenen Einkünfte in Zeile 060. Zu diesen Einkünften zählen insbesondere:

Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen an anderen Organisationen sowie Zinsen auf staatliche und kommunale Wertpapiere, deren Steuer vom Steuerbevollmächtigten einbehalten wird (Einkommensquelle). Die Berechnung der Steuer auf diese Einkünfte erfolgt im Blatt 03 der Erklärung;
Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen an ausländischen Organisationen, die im Blatt 04 der Erklärung ausgewiesen sind usw.

Von Zeile 090 Angegeben ist die Höhe der gemäß Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 31. Mai 1999 Nr. 104-FZ „Über die Sonderwirtschaftszone in der Region Magadan“ gewährten Leistungen.

Von Zeile 100 Angegeben wird die Steuerbemessungsgrundlage, ermittelt als Differenz zwischen den Zeilen 060, 070, 080 und 090. Zum Ergebnis werden die Indikatoren der Zeile 100 des Blattes 05 und der Zeile 530 des Blattes 06 addiert.

Von Zeile 110 Es wird die Höhe des Verlusts oder Teils des Verlusts berücksichtigt, der die Steuerbemessungsgrundlage für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) verringert. Der Indikator dieser Zeile für das erste Quartal und Jahr wird in Anhang Nr. 4 zu Blatt 02 berechnet und entspricht Zeile 150 dieses Antrags. In nachfolgenden Berichtsperioden (sechs Monate, 9 Monate) wird Anhang Nr. 4 nicht ausgefüllt. Trotzdem haben Organisationen das Recht, die Steuerbemessungsgrundlage für Verluste früherer Jahre in den folgenden Berichtsperioden zu kürzen und die angegebene Zeile entsprechend auszufüllen. In diesem Fall berechnet die Organisation selbstständig die Höhe des steuerlich anerkannten Verlusts in den Steuerbuchhaltungsregistern.

Zeile 120, das die Steuerbemessungsgrundlage für die Steuerberechnung angibt, ist gleich: Zeile 100 - Zeile 110.

Beachten Sie, dass Zeile 120 Null ist, wenn Zeile 100 negativ ist. Die Steuerbemessungsgrundlage in Zeile 120 ist ebenfalls gleich Null, wenn der Indikator in Zeile 110 dem Indikator in Zeile 100 entspricht.

Linien 130 und 170 Ausgefüllt von Organisationen, für die die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation den Steuersatz in Bezug auf die den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation gutgeschriebenen Steuerbeträge gesenkt haben.

Von Zeilen 140-160 Steuersätze sind angegeben. Im Jahr 2012 betragen diese Sätze: für den Bundeshaushalt – 2 %, für die Haushalte der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation – 18 %.

Bitte beachten Sie: Organisationen, die über separate Strukturabteilungen verfügen und die Anlage Nr. 5 zu Blatt 02 ausfüllen, geben nur den Steuersatz an den Bundeshaushalt an (Zeile 150). In den Zeilen 140, 160 und 170 setzen sie Bindestriche.

Von Zeilen 180-200 Es wird die Höhe der berechneten Einkommensteuer für den gesamten Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) und für die Budgets verschiedener Ebenen angegeben.

Zeile 190(die Höhe der Einkommensteuer für den Bundeshaushalt) wird durch Multiplikation von Zeile 120 mit Zeile 150 ermittelt.

Zeile 200(die Höhe der Einkommensteuer auf den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation) Organisationen ohne separate Unterabteilungen werden durch Multiplikation von Zeile 120 (130) mit Zeile 160 (170) ermittelt.

Organisationen mit separaten Unterabteilungen müssen zur Bestimmung des Indikators dieser Zeile für jede einzelne Unterabteilung (für eine Gruppe separater Unterabteilungen) die Zeilen 070 des Anhangs Nr. 5 hinzufügen, die für die Organisation ohne darin enthaltene separate Unterabteilungen ausgefüllt sind auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation).

In der Erklärung für den Kreis der Steuerpflichtigen wird die Steuer in den Anlagen Nr. 6 und 6a zum Blatt 02 berechnet. In Zeile 200 wird die Summe der Zeilen 070 aller ausgefüllten Anlagen Nr. 6 eingetragen.

Von Zeilen 210-230 Angegeben sind die Beträge der aufgelaufenen Vorauszahlungen für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum). Für Organisationen, die monatliche Vorauszahlungen mit anschließender Neuberechnung der Steuer auf der Grundlage der Ergebnisse des entsprechenden Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) zahlen, sollten in der Erklärung für das 1. Quartal 2013 die Indikatoren dieser Zeilen den Indikatoren der Zeilen 290-310 entsprechen von Blatt 02 der Erklärung für 9 Monate 2012. In der Erklärung für die sechs Monate 2013 entspricht der Indikator der Zeile 210 der Summe der Indikatoren der Zeilen 180 „Höhe der berechneten Einkommensteuer – Gesamt“ und 290 „Höhe der monatlichen Vorauszahlungen, die im auf das laufende Quartal folgenden Quartal zu zahlen sind Berichtszeitraum“ der Erklärung für das I. Quartal 2013. Zeile 220 entspricht der Summe der Zeilen 190 bzw. 300. Zeile 230 ist die Summe der Zeilen 200 und 310. In ähnlicher Weise werden diese Zeilen in der Erklärung für 9 Monate des Jahres 2013 ausgefüllt. Zum Ausfüllen werden Daten aus der Erklärung für die sechs Monate 2013 verwendet.

Organisationen, die monatliche Vorauszahlungen auf tatsächlich erhaltene Gewinne zahlen, geben in der Erklärung für das I. Quartal 2013 die Indikatoren der Zeilen 180-200 der Erklärung für Januar - Februar 2013 in den Zeilen 210-230 in der Erklärung für das Halbjahr wieder 2013 - Indikatoren der Zeilen 180-200 der Erklärung für Januar - Mai 2013, in der Erklärung für 9 Monate 2013 - Indikatoren der Zeilen 180-200 der Erklärung für Januar - August 2013.

Bei Organisationen mit getrennten Unterabteilungen sollte der Betrag der für den aktuellen Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) an den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation für die gesamte Organisation aufgelaufenen Vorauszahlungen der Summe der Zeilen 080 des Anhangs Nr. entsprechen. 5 wird für denselben Zeitraum für die Organisation ohne ihre Unterabteilungen und für jede einzelne Unterabteilung (eine Gruppe separater Unterabteilungen in einem Subjekt der Russischen Föderation) ausgefüllt.

In der Erklärung für den konsolidierten Kreis der Steuerpflichtigen entspricht der Indikator der Zeile 230 der Summe der Indikatoren der Zeilen 080 aller Anlagen Nr. 6 zu Blatt 02.

Darüber hinaus sind in den Zeilen 210-230 die Beträge der aufgelaufenen (reduzierten) Vorauszahlungen angegeben, die auf den Ergebnissen einer steuerlichen Schreibtischprüfung der Erklärung für den vorangegangenen Berichtszeitraum basieren, deren Daten vom Steuerpflichtigen in der Erklärung für berücksichtigt wurden die darauffolgende Berichtsperiode (Steuerperiode).

Von Zeilen 240-260 Angegeben ist der Betrag der außerhalb der Russischen Föderation gezahlten und auf die Steuerzahlung angerechneten Steuer. Dieser Betrag wird in die Zahlung der Einkommensteuer einbezogen, wenn zwischen der Russischen Föderation und dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Steuer gezahlt wurde, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen wird. Gleichzeitig dürfen die Indikatoren für die Zeilen 240, 250 und 260 nicht größer sein als die Indikatoren für die Zeilen 180, 190 bzw. 200.

Organisationen, die außerhalb der Russischen Föderation Steuern gezahlt haben, müssen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung der Steuerbehörde an ihrem Standort eine Steuererklärung über Einkünfte vorlegen, die eine russische Organisation aus Quellen außerhalb Russlands bezieht. Die Form dieser Erklärung wurde mit Beschluss des russischen Steuerministeriums vom 23. Dezember 2003 Nr. BG-3-23/709@ genehmigt.

Organisationen, bei denen der außerhalb der Russischen Föderation gezahlte Steuerbetrag im vorherigen Berichtszeitraum auf die Steuerzahlung für den angegebenen Berichtszeitraum angerechnet wurde, sind die Beträge der aufgelaufenen Vorauszahlungen für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) (Zeilen 210-230). um den Betrag der angerechneten Steuer gemindert.

Zeile 270 gibt die Höhe der an den Bundeshaushalt zu zahlenden Einkommensteuer an. Der Indikator dieser Zeile wird als Differenz zwischen Zeile 190 und der Summe der Zeilen 220 und 250 bestimmt. Bei Organisationen ohne separate Unterabteilungen muss diese Zeile Zeile 040 von Unterabschnitt 1.1 von Abschnitt 1 der Erklärung entsprechen.

Zeile 271 gibt den Betrag der Einkommensteuer an, die an den Haushalt der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation zu zahlen ist. Der Indikator für diese Zeile ist definiert als die Differenz zwischen Zeile 200 und der Summe der Zeilen 230 und 260.

Für Organisationen, die keine separaten Abteilungen haben, muss Zeile 271 Zeile 070 von Unterabschnitt 1.1 von Abschnitt 1 der Erklärung entsprechen.

Von Zeile 280 der Betrag der Einkommensteuer, der dem Bundeshaushalt zugute kommen soll, ist angegeben. Um den Indikator dieser Zeile zu berechnen, müssen Sie Zeile 190 von der Summe der Zeilen 220 und 250 subtrahieren.

Zeile 281 gibt den Betrag der Einkommensteuer an, der auf den Haushalt der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation zu reduzieren ist. Um den Indikator dieser Zeile zu bestimmen, müssen Sie Zeile 200 von der Summe der Zeilen 230 und 260 subtrahieren.

Für Organisationen, die keine separaten Abteilungen haben, sollten die Zeilen 280 und 281 den Indikatoren der Zeilen 050 und 080 von Unterabschnitt 1.1 von Abschnitt 1 der Erklärung entsprechen.

Bei Organisationen mit getrennten Unterabteilungen wird der Betrag der Einkommensteuer, die am Standort dieser getrennten Unterabteilungen an den Haushalt der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation zu zahlen oder zu ermäßigen ist, in Anhang Nr. 5 berechnet und in den entsprechenden Zeilen von Blatt 02 widergespiegelt.

Der verantwortliche Teilnehmer der konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern berechnet in den Anhängen Nr. 6 zu Blatt 02 den Betrag der Einkommensteuer, der an den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation zu zahlen oder abzuziehen ist. Die Zeilen 271 und 281 von Blatt 02 geben die Summe der an Indikatoren der Zeilen 100 und 110 dieser Anwendungen.

IN Zeilen 290-310 spiegelt die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen wider, die im Quartal nach dem Berichtszeitraum, für den die Erklärung abgegeben wird, zu zahlen sind.

Organisationen, die nur vierteljährliche Vorauszahlungen auf der Grundlage der Ergebnisse des Berichtszeitraums zahlen, sowie Organisationen, die monatliche Vorauszahlungen auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Gewinns berechnen, füllen die Zeilen 290-310 nicht aus.

Die Höhe der Zahlungen in den Zeilen 290–310 wird als Differenz zwischen dem Betrag der berechneten Einkommensteuer für den Berichtszeitraum, der in den Zeilen 180–200 angegeben ist, und dem Betrag der berechneten Einkommensteuer, der in den Zeilen 180–200 der Erklärung für angegeben ist, ermittelt der vorangegangenen Berichtsperiode. Ist diese Differenz negativ oder gleich Null, sind keine monatlichen Vorauszahlungen fällig.

Organisationen, die monatliche Vorauszahlungen mit anschließender Neuberechnung auf der Grundlage der Ergebnisse des entsprechenden Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) berechnen, füllen diese Zeilen in der Erklärung für den Steuerzeitraum nicht aus.

Von Zeilen 320-340 Angegeben sind die Beträge der monatlichen Vorauszahlungen, die im ersten Quartal der nächsten Steuerperiode zu zahlen sind. Diese Zeilen werden in der Erklärung nur für 9 Monate ausgefüllt, da davon ausgegangen wird, dass die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für das 1. Quartal der nächsten Steuerperiode der Höhe der im 4. Quartal des laufenden Jahres zu zahlenden Vorauszahlungen entspricht.

Anlagen zu Blatt 02

In diesem Abschnitt gehen wir näher auf das Verfahren zum Ausfüllen von Anträgen ein.

Anlage Nr. 1 zu Blatt 02

Anhang Nr. 1 spiegelt die Höhe der Einnahmen aus Verkäufen und nicht betrieblichen Einnahmen wider.

Von Zeile 010 Angegeben sind die Erlöse aus dem Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen) sowohl aus eigener Produktion als auch zugekaufter Waren. Dieser Indikator wird in den Zeilen 011-014 entschlüsselt. In dieser Zeile sind Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren durch Steuerzahler, die keine professionellen Teilnehmer am Wertpapiermarkt sind, nicht enthalten.

Linien 020-022 nur von professionellen Teilnehmern am Wertpapiermarkt ausgefüllt.

Von Zeile 023 zeigt den Erlös aus dem Verkauf des Unternehmens als Immobilienkomplex (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 268.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Von Zeile 030 Angegeben sind die Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit, die sich in Anlage Nr. 3 widerspiegeln. Der Indikator der Zeile 340 der Anlage Nr. 3 wird in diese Zeile übertragen.

Der Gesamtbetrag der Einnahmen aus Verkäufen wird in Zeile 040 widergespiegelt. Der Indikator dieser Zeile entspricht der Summe der Zeilen 010, 020, 023 und 030.

Von Zeile 100 Es werden nicht betriebliche Einkünfte berücksichtigt, die gemäß Artikel 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation erzielt wurden.

Von Zeilen 101, 102, 103, 104, 105 und 107 Es wird eine Aufschlüsselung einiger Arten nicht betrieblicher Einkünfte gegeben.

Zeile 100 muss größer oder gleich der Summe der Zeilen 101–106 sein.

Anlage Nr. 2 zu Blatt 02

Anhang Nr. 2 enthält eine Aufschlüsselung der mit Produktion und Vertrieb verbundenen Kosten sowie nicht betrieblicher Aufwendungen und Verluste, die nicht betrieblichen Aufwendungen gleichgestellt sind.

Linien 010-030 Wird von Organisationen ausgefüllt, die Einnahmen und Ausgaben periodengerecht ermitteln.

In Zeile 010 werden die direkten Ausgaben im Zusammenhang mit verkauften Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) ausgewiesen, mit Ausnahme der direkten Ausgaben für den Großhandel, Kleingroßhandel und Einzelhandel, die in den Zeilen 020 und 030 ausgewiesen werden.

Linien 040-052 von allen Steuerzahlern ausgefüllt. Gleichzeitig berücksichtigen Organisationen, die die periodengerechte Methode anwenden, Aufwendungen im Zusammenhang mit indirekten Kosten gemäß Artikel 318 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Organisationen, die zur Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben die Cash-Methode anwenden, berücksichtigen Ausgaben, die gemäß Artikel 273 der Abgabenordnung der Russischen Föderation als Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer anerkannt werden.

Zeile 040 muss größer oder gleich der Summe der Zeilen 041, 042, 043, 045, 046, 047 und 052 sein.

Von Zeile 041 Die aufgelaufenen Steuern und Gebühren werden angegeben, mit Ausnahme der in Artikel 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführten Steuern. Diese Zeile spiegelt also nicht Folgendes wider:

  • indirekte Steuern, die der Steuerzahler dem Käufer (Käufer) von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen, Eigentumsrechte) vorlegt;
  • Steuerbeträge, die im Zusammenhang mit der Umsetzung besonderer Steuerregelungen oder der Durchführung von Tätigkeiten anfallen, Einnahmen und Ausgaben, die bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden;
  • Gewinnsteuer;
  • Beträge der aufgelaufenen Zahlungen für übermäßige Schadstoffemissionen in die Umwelt;
  • Steuerbeträge, die bei der Abschreibung von Verbindlichkeiten in den nicht betrieblichen Aufwendungen enthalten waren;
  • Beträge der Versicherungsprämien für die obligatorische Renten-, Sozial- und Krankenversicherung, die außerbudgetären Fonds zufließen.

Linien 042 und 043 Ausgefüllt von Organisationen, die in den Rechnungslegungsgrundsätzen für Steuerzwecke die Berücksichtigung von Aufwendungen für Kapitalinvestitionen in Höhe von nicht mehr als 10 % (nicht mehr als 30 % - bezogen auf) in den Aufwendungen des Berichtszeitraums (Steuerzeitraum) vorgesehen haben auf Anlagevermögen der dritten bis siebten Abschreibungsgruppe) der Anschaffungskosten des Anlagevermögens (ausgenommen unentgeltlich erhaltenes Anlagevermögen) und (oder) Aufwendungen, die bei Fertigstellung, Zusatzausrüstung, Umbau, Modernisierung, technischer Umrüstung anfallen , Teilliquidation des Anlagevermögens.

Von Zeile 045 Die Höhe der Ausgaben, die der Organisation durch die Arbeit behinderter Menschen entstanden sind, wird angezeigt.

Von Zeile 046 berücksichtigt werden die Ausgaben öffentlicher Behindertenorganisationen sowie von Einrichtungen, deren alleinige Eigentümer öffentliche Behindertenorganisationen sind.

Von Zeile 047 Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücksrechten und für den Erwerb des Rechts zum Abschluss von Pachtverträgen für Grundstücke werden ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Beträge, die als sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion und (oder) dem Verkauf erfasst und in der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) in der in Artikel 264.1 Absätze 3 und 4 des Kodex vorgeschriebenen Weise berücksichtigt werden.

Von Linien 048-051 Es erfolgt eine Aufschlüsselung der in Zeile 047 ausgewiesenen Aufwendungen, je nach Art der steuerlichen Erfassung.

Von Linien 052-055 Angegeben sind die gemäß den Artikeln 262 und 267.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation berücksichtigten Ausgaben. Gemäß den angegebenen Zeilen spiegelt die Organisation, die die Rücklage für künftige Ausgaben für wissenschaftliche Forschung und (oder) experimentelle Designentwicklungen bildet, die Beträge der Ausgaben wider, die zu Lasten der angegebenen Rücklage bei der Durchführung von Programmen zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung und (oder) anfallen ) experimentelle Designentwicklungen.

Von Zeile 059 Angegeben sind die Kosten für den Erwerb (die Schaffung) verwerteter Eigentumsrechte, mit Ausnahme der Rechte zur Geltendmachung von Schulden.

Von Zeile 060 Angegeben ist der Preis für den Erwerb (die Schaffung) des verkauften sonstigen Eigentums (mit Ausnahme von Wertpapieren, Produkten aus eigener Produktion, gekauften Waren und abschreibungsfähigem Eigentum), dessen Einkünfte in Zeile 014 der Anlage Nr. 1 zu Blatt 02 ausgewiesen sind.

Von Zeile 061 Angegeben wird der Wert des Nettovermögens des Unternehmens, das als Immobilienkomplex verkauft wird.

Linie 070 nur von professionellen Teilnehmern am Wertpapiermarkt ausgefüllt. In dieser Zeile spiegeln sie die mit dem Erwerb und Verkauf (Veräußerung, einschließlich Einlösung) der verkauften (veräußerten) Wertpapiere verbundenen Kosten wider.

Von Zeile 071 die Summe der Abweichung der tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Wertpapieren über dem Höchstpreis der Transaktionen auf dem organisierten Markt zum Zeitpunkt der Transaktion oder die Abweichung vom geschätzten Wert des Anlageanteils wird berücksichtigt. Diese Zeile spiegelt auch die Höhe der Abweichung der tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Wertpapieren, die nicht auf dem organisierten Markt gehandelt werden, über dem Abrechnungspreis unter Berücksichtigung der maximalen Preisabweichung wider. Der Indikator dieser Zeile ist nicht in Zeile 130 „Gesamt erfasste Aufwendungen“ enthalten.

IN Zeile 080 der Indikator der Zeile 350 der Anlage Nr. 3 wird übernommen.

Von Zeile 090 zeigt die Höhe der Verluste früherer Steuerperioden an Objekten der Dienstleistungsbranche und landwirtschaftlichen Betrieben, einschließlich Objekten des Wohnungsbaus sowie des kommunalen und soziokulturellen Bereichs, die innerhalb von 10 Jahren berücksichtigt werden können, um den Gewinn der aktuellen Berichterstattung (Steuer) zu mindern. Zeitraum, der aus dieser Art von Aktivitäten erhalten wird, gemäß Artikel 275.1 des Kodex.

Von Zeile 100 Es wird ein Teil des Verlusts aus dem Verkauf abnutzbarer Immobilien berücksichtigt, der sich auf andere Aufwendungen der aktuellen Periode bezieht. Dies ist der Betrag, der in Zeile 060 der Anlage Nr. 3 angegeben ist. Der angegebene Verlust ist in den sonstigen Aufwendungen in gleichen Raten über einen Zeitraum enthalten, der als Differenz zwischen der Nutzungsdauer dieser Immobilie und ihrer tatsächlichen Lebensdauer bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bestimmt wird (Klausel 3 des Artikels 268 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Von Zeile 110 zeigt die Höhe des Verlusts aus der Verwertung des Rechts an einem Grundstück, der in der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) als sonstiger Aufwand des Steuerpflichtigen erfasst wird. Das Verfahren zur Berücksichtigung dieser Art von Verlusten in der Erklärung wird im Abschnitt „Verluste aus einzelnen Vorgängen“ genauer betrachtet.

Von Zeile 120 Dargestellt ist die Höhe der Prämie, die der Käufer des Unternehmens als Immobilienkomplex gezahlt hat.

Von Zeile 130 Dargestellt ist der Gesamtbetrag der Ausgaben, der sich aus der Summe der Zeilen 010, 020, 040 und von 059 bis 120 (mit Ausnahme von Zeile 071) ergibt.

Von Zeilen 131-134 Der Betrag der aufgelaufenen Abschreibungen für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) wird sowohl für Anlagevermögen als auch für immaterielle Vermögenswerte berücksichtigt, unabhängig davon, ob diese Vermögenswerte am letzten Tag des Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) berücksichtigt werden.

Von Zeile 135 Es wird die Abschreibungsmethode angegeben, die sich in den Rechnungslegungsgrundsätzen für Steuerzwecke widerspiegelt.

Wenn die Rechnungslegungsgrundsätze die Verwendung einer nichtlinearen Methode vorsehen, wird der Abschreibungsbetrag in Zeile 133 für immaterielle Vermögenswerte in Zeile 134 ausgewiesen. Wenn der Steuerpflichtige über Gegenstände verfügt, die zur achten bis zehnten Abschreibungsgruppe gehören, der Abschreibungsbetrag Die auf ihnen nach der linearen Methode aufgelaufene Summe ist in den Zeilen 131 und 132 angegeben. Gleichzeitig ist in Zeile 135 der Code 2 angegeben.

Zeile 200 wird von Organisationen ausgefüllt, unabhängig von der Methode zur Ermittlung des Umsatzerlöses. Gleichzeitig geben Organisationen, die die Bargeldmethode anwenden, Indikatoren für diese Zeile an, wenn tatsächlich angefallene Ausgaben vorliegen. Der Indikator in Zeile 200 muss größer oder gleich der Summe der Zeilen von 201 bis 206 sein.

Von Zeile 300 Verluste werden als äquivalent zu nicht betrieblichen Aufwendungen erfasst. Der Wert dieser Zeile muss größer oder gleich der Summe der Zeilen 301 und 302 sein.

Anlage Nr. 3 zu Blatt 02

Dieser Anhang spiegelt die Kosten der einzelnen Operationen wider, deren Verluste in besonderer Weise erfasst werden. Die Zeilen 010-060 enthalten Daten zu Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf abnutzbarer Immobilien unter Berücksichtigung der in Artikel 262 Absatz 9, Artikel 268 und 323 des Gesetzbuchs festgelegten Besonderheiten.

Von Zeile 010 In Zeile 020 wird die Anzahl der verkauften Immobilien angegeben - einschließlich der Anzahl der mit Verlust verkauften Objekte.

Von Zeile 030 Angegeben ist der Gesamterlös aus dem Verkauf abschreibungsfähiger Immobilien.

Von Zeile 040 spiegelt den Restwert der verkauften Immobilie und die mit dem Verkauf verbundenen Kosten wider.

Von Zeile 050 Der Gewinn wird angegeben und Zeile 060 - Verlust aus dem Verkauf abschreibungsfähiger Immobilien.

Bitte beachten Sie: In den Zeilen 010-040 werden allgemeine Daten zu allen von der Organisation im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) verkauften Immobilien angezeigt. Gleichzeitig werden zum Ausfüllen der Zeilen 050 und 060 die Ergebnisse für mit Gewinn verkaufte Immobilien separat und für mit Verlust verkaufte Immobilien separat ermittelt.

Von Zeilen 100-170 zeigt Daten zu Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Rechts auf Geltendmachung einer Schuld unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei der Abtretung (Abtretung) des Rechts auf Geltendmachung einer Schuld gemäß Artikel 279 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Föderation.

In den Zeilen 100 und 110 werden jeweils gesondert die Erlöse aus dem Verkauf des Rechts auf Geltendmachung der Schuld vor Fälligkeit (Artikel 279 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) und die Erlöse aus dem Verkauf des Rechts auf angegeben die Schuld nach Fälligkeit der Zahlung einfordern (Artikel 279 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Von Zeile 140 Die Höhe des Verlusts, der sich aus der Ausübung des Rechts auf Geltendmachung der Schuld vor Fälligkeit ergibt, wird innerhalb des Zinsbetrags angegeben, der gemäß Artikel 269 Absätze 1 und 1.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation berechnet wird.

Von Zeile 150 zeigt die negative Differenz (Verlust) aus der Verwirklichung des Anspruchs auf die Forderung vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung, die vom Steuerpflichtigen gemäß Artikel 279 Absatz 1 des Gesetzbuchs festgelegt wird. Der Indikator dieser Linie ist wie folgt definiert:

Zeile 150 = Zeile 120 - Zeile 100 - Zeile 140, wenn Zeile 120 > Zeile 100

Von Zeile 160 zeigt die negative Differenz (Verlust), die der Steuerpflichtige bei der Abtretung des Anspruchs auf die Forderung nach Fälligkeit der Zahlung gemäß Artikel 279 Absatz 2 des Gesetzbuchs erhält:

Zeile 160 = Zeile 130 - Zeile 110, wenn Zeile 130 > Zeile 110

Zeile 170 von Zeile 160 zeigt separat den Verlust aus der Verwirklichung des Anspruchs auf die Geltendmachung einer Schuld im Zusammenhang mit nicht betrieblichen Aufwendungen der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode). Der Indikator der Zeile 170 ist in Zeile 203 der Anlage Nr. 2 zu Blatt 02 der Erklärung enthalten.

Von Zeilen 180-201 spiegelt Daten zu Transaktionen im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Objekten der Dienstleistungsbranche und Haushalten wider, einschließlich Objekten des Wohnungsbaus sowie des kommunalen und soziokulturellen Bereichs. Getrennt davon werden die Einnahmen aus dieser Tätigkeit, die den Dienstleistungsbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben entstehenden Kosten sowie die Verluste angegeben.

Von Zeile 200 gibt den Gesamtbetrag der Verluste aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Einrichtungen von Dienstleistungsbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben, einschließlich Einrichtungen des Wohnungsbaus sowie des kommunalen und soziokulturellen Bereichs, an, die im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) eingegangen sind.

Von Zeile 201 Es wird die Höhe der Verluste berücksichtigt, die in Zeile 200 enthalten sind, die jedoch in der aktuellen Steuerperiode nicht steuerlich anerkannt werden, da die in Artikel 275.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt sind .

Die Zeilen 210–230 enthalten Angaben zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage der Teilnehmer des Treuhandverwaltungsvertrags. Diese Zeilen spiegeln keine Informationen über die Treuhandverwaltung von Wertpapieren und nichtstaatlichen Pensionsfonds aus der Platzierung von Rentenrücklagen wider. In diesem Fall ist der Indikator der Zeile 211 in Zeile 100 der Anlage Nr. 1 und der Indikator der Zeile 221 in Zeile 200 der Anlage Nr. 2 zu Blatt 02 der Erklärung enthalten.

Von Zeile 230 spiegelt die Höhe der Verluste wider, die im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) aus der Nutzung des an die Treuhandverwaltung übertragenen Vermögens entstanden sind und vom Gründer (Begünstigten) der Treuhandverwaltung gemäß Artikel 276 Absatz 4.1 der Abgabenordnung nicht steuerlich anerkannt werden Die Russische Föderation.

Von Zeilen 240-260 zeigt Daten zu Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwertung von Rechten an Grundstücken, deren Ergebnisse für Steuerzwecke gemäß Artikel 264.1 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation berücksichtigt werden. Der Verlust wird für jedes Grundstück separat ermittelt.

Von Zeile 340 Angegeben ist der Gesamtbetrag der Einnahmen aus allen in Anlage Nr. 3 ausgewiesenen Vorgängen.

Von Zeile 350 spiegelt den Gesamtbetrag der Ausgaben wider, die die Steuerbemessungsgrundlage in der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) verringern.

Von Linie 360 zeigt den Gesamtbetrag der Verluste an, die in der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) für Steuerzwecke nicht berücksichtigt (erstattet) wurden.

Anlage Nr. 4 zu Blatt 02

In diesem Antrag berechnet die Organisation den in den Vorjahren erhaltenen Verlust (oder einen Teil des Verlusts), der für die Zwecke der Gewinnbesteuerung im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) anerkannt werden kann.

Die Erklärung für die konsolidierte Gruppe von Steuerpflichtigen in Anlage Nr. 4 spiegelt nicht die Verluste wider, die die Teilnehmer dieser Gruppe in den Steuerperioden vor dem Steuerzeitraum ihres Beitritts zur Gruppe erlitten haben (Artikel 278.1 Absatz 6 der Abgabenordnung von). Die Russische Föderation).

Bei der Berechnung der Höhe des Verlusts oder eines Teils des Verlusts, der die Steuerbemessungsgrundlage für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) verringert, berücksichtigen landwirtschaftliche Erzeuger gesondert die Verluste, die sie aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der von ihnen erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnisse erhalten, sowie aus dem Verkauf ihrer eigenen landwirtschaftlichen Produkte, die von diesen Organisationen erzeugt und verarbeitet werden. Bei der Berechnung der Schadenshöhe oder eines Schadensteils füllen die genannten Organisationen Anlage Nr. 4 mit Code 2 für das Attribut „Steuerzahlerzeichen“ aus.

Denken Sie daran, dass der Verlust die Steuerbemessungsgrundlage der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) ohne Einschränkungen verringert.

Von Zeile 010 Es wird der Saldo der nicht übertragenen Verluste zu Beginn des Steuerzeitraums angezeigt, dessen Höhe gemäß Artikel 283 der Abgabenordnung der Russischen Föderation berechnet und nach den Jahren seiner Entstehung aufgeschlüsselt angegeben wird (Zeilen 040- 130).

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung beispielsweise keine Verluste aus der Tätigkeit von Dienstleistungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben sowie Verluste aus Geschäften mit Wertpapieren (sowohl im Umlauf befindliche als auch nicht handelbare Wertpapiere auf dem organisierten Wertpapiermarkt) berücksichtigt, für die bei der Rücknahme kein Gewinn erzielt werden kann von der Haupttätigkeit.

Von Zeile 140 Es wird die Steuerbemessungsgrundlage angegeben, die bei der Berechnung der Verlusthöhe früherer Steuerperioden verwendet wird, wodurch sich die Steuerbemessungsgrundlage der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) verringert. Der Indikator dieser Zeile entspricht dem Indikator der Zeile 100 von Blatt 02.

Von Zeile 150 Es wird die Höhe des Verlusts angegeben, um den die Organisation die Steuerbemessungsgrundlage der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) verringert. Der Indikator dieser Zeile spiegelt sich in Zeile 110 von Blatt 02 der Erklärung wider.

Zeile 160 nur in der Jahreserklärung ausgefüllt. Diese Zeile gibt den Restbetrag des nicht übertragenen Verlusts an, der als Differenz zwischen den Zeilen 010 und 150 ermittelt wird. Wenn in dem abgelaufenen Steuerzeitraum, für den die Erklärung eingereicht wird, ein Verlust eingeht, dann der Restbetrag des nicht übertragenen Verlusts am Ende der Steuer Die Periode (Zeile 160) enthält den Indikator in Zeile 010 und den Betrag des Verlusts für die vergangene Steuerperiode. Darüber hinaus wird die Höhe des Verlusts für den abgelaufenen Steuerzeitraum nach folgender Formel ermittelt:

Zeile 060 von Blatt 02 – Einkünfte, die in Zeile 070 von Blatt 02 ausgewiesen sind (für die die Steuerbemessungsgrundlage separat berechnet wird und die Steuer zu einem anderen Satz als dem in Artikel 284 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Satz einbehalten wird) + positiver Wert der Zeilen 100 Blatt 05 + positiver Wert der Zeile 530 von Blatt 06

Anlage Nr. 5 zu Blatt 02

Anhang Nr. 5 wird von Organisationen ausgefüllt, die über separate Abteilungen verfügen. Der Antrag wird separat für eine Organisation ohne separate Unterabteilungen, für jede einzelne Unterabteilung, einschließlich derjenigen, die in der aktuellen Berichtsperiode (Steuerperiode) aufgelöst wurden, oder für eine Gruppe separater Unterabteilungen, die sich auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden, ausgefüllt.

In diesem Anhang sind die Beträge der Vorauszahlungen und Steuern aufgeführt, die an den Haushalt einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation am Standort der Organisation, am Standort jeder einzelnen Unterabteilung oder am Standort der zuständigen separaten Unterabteilung (sofern Steuern gezahlt werden) gezahlt werden für eine Gruppe separater Unterabteilungen in einem Subjekt der Russischen Föderation).

Lesen Sie mehr über das Verfahren zum Ausfüllen der Erklärung durch Organisationen, die über separate Abteilungen verfügen, in einem speziellen Abschnitt.

Anlagen Nr. 6 und 6a zu Blatt 02

Die Anlagen Nr. 6 und 6a sind der Erklärung des verantwortlichen Mitglieds der Steuerpflichtigengruppe beizufügen. Das Verfahren zum Ausfüllen dieser Anträge ähnelt dem Verfahren zum Ausfüllen der Anlage Nr. 5 zu Blatt 02 der Erklärung.

Die Anlage Nr. 6a wird vom verantwortlichen Mitglied der konsolidierten Gruppe der Steuerpflichtigen für jedes Mitglied dieser Gruppe ohne darin enthaltene separate Unterabteilungen und für jede einzelne Unterabteilung (verantwortliche separate Unterabteilung) ausgefüllt, einschließlich derjenigen, die in der aktuellen Steuerperiode geschlossen wurden. Die Anwendung berechnet den Anteil der Steuerbemessungsgrundlage jedes Mitglieds der konsolidierten Gruppe und jeder einzelnen Abteilung an der konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage.

Die Daten der Anhänge Nr. 6a sind in Anhang Nr. 6 zusammengefasst, der für jedes Subjekt der Russischen Föderation ausgefüllt wird, in dessen Hoheitsgebiet sich die Teilnehmer der konsolidierten Steuerzahlergruppe oder deren gesonderte Untergliederungen (verantwortliche gesonderte Untergliederungen) befinden. Dieser Anhang enthält Berechnungen der Beträge der Vorauszahlungen und der Einkommensteuer, die an den Haushalt einer bestimmten konstituierenden Einheit der Russischen Föderation für alle Teilnehmer ohne separate Abteilungen und (oder) separate Abteilungen von Teilnehmern mit Sitz auf dem Territorium dieser konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu zahlen sind Russische Föderation.

Wenn es in einem Teilgebiet der Russischen Föderation nur eine separate Unterteilung gibt, sind die Indikatoren von Anhang Nr. 6 und Anhang Nr. 6a mit dem OKATO-Code für dieses Teilgebiet der Russischen Föderation identisch.

Wenn die Vorauszahlungen in den S. 320-340 9 Monate lang nicht in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, ist es dann erforderlich, die Erklärung erneut einzureichen?

Ja, wenn die Organisation für das IV. Quartal 2016 in den Zeilen 290-310 von Blatt 02 der Erklärung für 9 Monate monatliche Vorschüsse angesammelt hat und die Organisation im Jahr 2017 weiterhin Einkommensteuerzahler ist, ist es besser, Folgendes zu erstellen eine aktualisierte Erklärung für 9 Monate abgeben. In den Zeilen 320–340 von Blatt 02 sind die Vorauszahlungen für das I. Quartal aufgeführt. In der Jahreserklärung sind die Zeilen 290-340 nicht gefüllt.

So erstellen und reichen Sie eine Einkommensteuererklärung ein

Zeilen 290–340 Vorschüsse für das nächste Quartal

Berechnen Sie die Vorauszahlung an den Regionalhaushalt in Zeile 310 nach der Formel:

Zeile 290, berechnen Sie nach der Formel:

Seite 290 = Seite 300 + Seite 310

Sollten die Beträge negativ oder gleich Null sein, ist eine Überweisung der Vorauszahlungen nicht erforderlich.

Geben Sie in den Zeilen 320–340 die Höhe der Vorauszahlungen für das erste Quartal des nächsten Jahres an. Diese Zeilen müssen einmal im Jahr abgeschlossen werden:

  • in der Erklärung für neun Monate, wenn die Organisation monatlich Einkommensteuer aus dem im Vorquartal erzielten Gewinn überweist;
  • in der Erklärung für Januar-November, wenn die Organisation die Einkommensteuer monatlich auf der Grundlage des tatsächlichen Gewinns überweist, ab dem nächsten Jahr jedoch monatlich Steuern auf der Grundlage des im Vorquartal erzielten Gewinns zahlt.

Berücksichtigen Sie in der Jahreserklärung keine Vorschüsse für das erste Quartal des nächsten Jahres. Schließlich kann die Jahreserklärung bis zum 28. März abgegeben werden. Und zu diesem Zeitpunkt muss die Organisation bereits Vorschüsse für Januar, Februar und März in den Haushalt überweisen. Und wenn Sie diese nicht vorab anmelden, fallen die Zahlungen in die Kategorie „ungeklärt“ und der Buchhalter muss sich gegenüber dem Finanzamt erklären.

Geben Sie in Zeile 330 die Höhe der Vorauszahlungen an den Bundeshaushalt an, in Zeile 340 die Höhe der Vorauszahlungen an den Regionalhaushalt.

Berechnen Sie den Gesamtbetrag der monatlichen Vorauszahlungen in Zeile 320 anhand der Formel:

Seite 320 = Seite 330 + Seite 340

Wichtig: Wenn die Organisation im nächsten Jahr weiterhin Einkommensteuerzahler bleibt, füllen Sie die Zeilen 320-340 auf der Grundlage der Indikatoren des laufenden Jahres aus. Auch wenn zum Zeitpunkt der Erklärung bekannt ist, dass die Höhe des Gewinns bzw. die Höhe der Steuer im ersten Quartal des nächsten Jahres anders ausfallen wird. Insbesondere ist es erforderlich, die monatlichen Vorauszahlungen für das 1. Quartal auf Basis der Kennzahlen des laufenden Jahres zu berechnen, wenn:

  • ab dem 1. Januar ist die Organisation berechtigt, Einkommensteuer zu Vorzugssätzen zu zahlen (z. B. wird sie Mitglied der freien Wirtschaftszone);
  • am Ende des Jahres wird die Organisation einen Verlust erleiden;
  • Ab dem 1. Januar werden in der Region ermäßigte Einkommensteuersätze eingeführt.

Dies ergibt sich aus den Bestimmungen

Am Ende jedes von der Aufsichtsbehörde festgelegten Berichtszeitraums sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, den an den Staat gezahlten Betrag zu zählen und eine Erklärung an die Steuerbehörden abzugeben. Dieser Betrag wird beim Ausfüllen der Zeile 210 für den Berichtszeitraum in einer separaten Spalte angezeigt. Diese Spalte ist ein Indikator dafür, wie viel das Unternehmen dem Staat in Form von Vorschussbeiträgen zahlen wird.

Woraus besteht Zeile 210?

Der Anmelder berechnet die Zahlung, die im Voraus gezahlt wird, selbstständig auf der Grundlage des für die Organisation vorgeschriebenen Satzes. Berechnet vom Beginn des Berichtszeitraums bis zum Ende. Dies steht in Art. Artikel 1 der Abgabenordnung. Es gibt Ausnahmefälle, in denen beim Erhalt von Einkünften, die bereits von einer Gruppe von Steuerpflichtigen angesammelt und gezahlt wurden, dieser Betrag in der Erklärung nicht angegeben wird (Artikel 286 Absatz 4.5 der Abgabenordnung).

In Zeile 210 der Erklärung selbst sind die Einnahmen des Unternehmens und die vom Haushalt vorgenommenen Abzüge aufgeführt. Die Zeilen 210 bis 230 spiegeln nicht den tatsächlichen Gewinn und Verlust der Organisation wider. Die Zeile selbst zeigt, wie das Unternehmen monatlich oder vierteljährlich Steuern zahlt. Bei korrekter Eingabe der Daten in anderen Abschnitten bereitet die Zeile 210 selbst keine Schwierigkeiten beim Ausfüllen. Basierend auf den bereits eingegebenen Daten werden Indikatoren der Zeile 210 gebildet.

Die Reihenfolge der Dateneingabe in Zeile 210

Gemäß Artikel 286 Absatz 2 füllen alle Anmelder am Ende des Berichtszeitraums Erklärungen aus und überweisen Steuern an den Staatshaushalt. In einem Berichtszeitraum wird der Betrag berechnet:

  • Eine Vorauszahlung wird einmal monatlich im 1. Quartal der laufenden Periode gezahlt. Er entspricht dem im letzten Quartal der Vorperiode fälligen Zahlungsbetrag.
  • Die monatliche Zahlung erfolgt im 2. Quartal der laufenden Periode an den Haushalt. Sie entspricht 1/3 des Betrags der Vorauszahlung, der im ersten Quartal des laufenden Jahres angesammelt wurde.
  • Monatliche Zahlung, die im 3. Quartal in den Haushalt eingezahlt wird. Sie entspricht 1/3 der Differenz zwischen dem Betrag, der für ein halbes Jahr angesammelt wurde.
  • Die monatliche Zahlung, die im 4. Quartal gezahlt wird, beträgt 1/3 der Differenz des Betrags, der für sechs Monate und neun Monate angesammelt wurde.

Das heißt, Sie können es wie folgt angeben:

Vesna LLC führt monatliche Überweisungen durch, aufgeteilt in Vorschussbeträge.

Die Höhe der Vorauszahlung für die monatliche Zahlung pro 1 qm. Das laufende Jahr ist bekannt und beträgt 30.000 Rubel. Aus ihnen:

  • 3.000 Rubel gehen an die Bundeskasse.
  • 27.000 Rubel gehen an die Regionalkasse.

Für das gesamte 1. Quartal hat die Gesellschaft Überweisungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen vorgenommen. Während des gesamten ersten Quartals zahlte Vesna LLC Vorschüsse in Höhe von:

  • 3.000*3 = 9.000 an die Bundeskasse.
  • 27.000 * 3 = 81.000 an den lokalen Haushalt.

Am Ende des ersten Quartals erhält das Unternehmen ein Einkommen von 100.000. Dann beträgt die Vorauszahlung bzw. deren Höhe (100.000 * 20 % Zeile 180) 20.000 Rubel. Dann werden die Abzüge wie folgt berechnet:

  • 100.000*2 % Zeile 190 =2.000. Abzüge zum Bundeshaushalt.
  • 100.000 * 18 % Zeile 200 = 18.000. Abzüge zum lokalen Haushalt.

Für das 1. Quartal hat Vesna LLC das Finanzamt über Zahlungsänderungen informiert. Ab dem zweiten Quartal überstiegen die Einnahmen der Organisation nicht mehr als fünfzehn Millionen Rubel, daher werden keine monatlichen Vorauszahlungen mehr abgezogen.

Wenn der Buchhalter aus irgendeinem Grund beim Ausfüllen der Erklärung für das 1. Quartal die Zeile 210 ausgefüllt hat und gleichzeitig ein Antrag auf Stornierung der monatlichen Zahlungen gestellt wurde, erwartet das Finanzamt die Zahlung. Um eine Umkehrung durchzuführen, ist es notwendig, den Prüfer darüber zu informieren. Dies ergibt sich aus Artikel 286 der Abgabenordnung. Punkt 3.

So füllen Sie eine Probe aus

Sämtliche Rückstellungen für die Einkommensteuer – Zeile 210 – werden monatlich oder vierteljährlich gezahlt. Diese Daten spiegeln sich in den Belegzeilen 210, 220, 230 wider. In der Erklärung ist dies Blatt 2. Um Fehler beim Ausfüllen von Zeile 210 der Erklärung zu vermeiden, können Sie auch die folgende Formel verwenden.

  • D(1kv) L02S210= D (letztes Jahr) L02S320;
  • D (p / g) L02S210 \u003d D (1kv) L02 (s180 + S290);
  • D (9 Monate) L02S210 \u003d D (p / g) L02 (C180 + C290);
  • D (Jahr) L02S210 = D (9 Monate) L02 (C180 + C290);

Wenn sich bei der Berechnung der anteiligen Zahlung (Vorauszahlung) herausstellte, dass diese Null oder negativ war, wurden im Quartal keine Vorauszahlungen geleistet. Auf der Grundlage der NC-Kunst. Gemäß Art. 287 Abs. 1 werden während des Berichtszeitraums geleistete Vorauszahlungen bei Zahlungen am Ende des Berichtszeitraums angerechnet.

Ein Berichtszeitraum bedeutet ein Jahr. Als Berichtszeiträume gelten 1 Quartal, ein halbes Jahr, 9 Monate, ein Jahr. Daraus folgt, dass Zahlungen am Ende der Periode auf die Steuern der nächsten Periode angerechnet werden.

Kommt es zu einer Situation, in der die Zahlung für neun Monate und für das 4. Quartal geringer ist, kann es sein, dass der Steuerzahler zu wenig an die Staatskasse zahlt. Der Geldbetrag, der durch die Differenz der beiden Zeiträume entstanden ist, wird zur Schuldenreduzierung verwendet.

Wenn der Umsatz gestiegen ist, muss das Unternehmen, das vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet hat, auf die Zahlung monatlicher Zahlungen umstellen. Wenn der Gewinn des Unternehmens fünfzehn Millionen Rubel übersteigt, ist die Organisation verpflichtet, monatliche Vorauszahlungen zu leisten.

Die Steuerbehörden prüfen die Richtigkeit des Ausfüllens anhand der Kontrollquoten, die im Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 23. März 2015 Nr. GD-4-3 / 4550@ festgelegt sind. Für Buchhalter ist es auch sinnvoll, die Kennzahlen vor der Abgabe der Erklärung an das Finanzamt zu verwenden, um sicherzustellen, dass beim Ausfüllen keine Fehler auftreten.

Insgesamt nannten die Finanzbehörden 44 Quoten. In diesem Artikel betrachten wir nur diejenigen, die sich auf die Mehrheit der Mehrwertsteuerzahler beziehen, sowie die für die neuen Abschnitte der Erklärung vorgesehenen Verhältnisse.

Kontrollverhältnisse für neue Abschnitte

Die Steuerbehörden prüfen die Richtigkeit der Ausfüllung der Abschnitte 8, 9 und der dazugehörigen Anlagen anhand der Kontrollquoten 1,22, 1,23, 1,32-1,43. Für die Abschnitte 10 und 11 gibt es keine Kontrollquoten. Und für Abschnitt 12 ist ein Verhältnis von 1,44 vorgesehen. Betrachten wir sie genauer.

Sektion 8

In diesem Abschnitt werden Informationen aus dem Einkaufsbuch zu den im vergangenen Steuerzeitraum erfassten Transaktionen angezeigt. Denken Sie daran, dass jeder Eintrag im Kaufbuch einer separaten Seite von Abschnitt 8 entspricht, in der Zeile 180 der Mehrwertsteuerbetrag auf der entsprechenden Rechnung aufgeführt ist, der zum Abzug akzeptiert wird. Auf der letzten Seite von Abschnitt 8 wird Zeile 190 ausgefüllt, in der der Gesamtbetrag der abzuziehenden Mehrwertsteuer auf dem Kaufbuch angegeben ist.

Bei der Prüfung der Erklärung vergleicht das Finanzamt die Summe der Werte der Zeilen 180 aller Seiten des Abschnitts 8 der Erklärung mit dem Indikator der Zeile 190 auf der letzten Seite des Abschnitts 8 (Verhältnis 1,32). Diese Werte müssen gleich sein. Der Überschuss des Indikators der Zeile 190 über die Summe der Werte der Zeilen 180 wird in Kontrollverhältnissen als mögliche Überbewertung des abzuziehenden Mehrwertsteuerbetrags gewertet. Das Wort „möglicherweise“ wird hier verwendet, da beispielsweise einige Rechnungen bei der Übertragung von Daten in Abschnitt 8 des Einkaufsbuchs weggelassen werden können. In diesem Fall ist die Summe der Zeilen 180 aller Seiten von Abschnitt 8 der Erklärung geringer als der Gesamtumsatzsteuerbetrag für das Kaufbuch, der in Abschnitt 8 in Zeile 190 angegeben ist. Dies führt jedoch nicht zu einer Überschätzung der abzuziehende Mehrwertsteuerbetrag. Schließlich ist der in Zeile 190 angegebene Betrag korrekt.

Anhang 1 zu Abschnitt 8

Es dient der Wiedergabe von Informationen aus Zusatzblättern des Kaufbuches.

Zeile 005 des Antrags zeigt den Gesamtsteuerbetrag aus der Zeile „Gesamt“ des Kaufbuchs. Der Wert der Zeile 005 der Anlage 1 zu Abschnitt 8 muss dem in Zeile 190 des Abschnitts 8 angegebenen Indikator entsprechen (Verhältnis 1,22). Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass diese Zeilen denselben Wert widerspiegeln – den Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer im Einkaufsbuch. Da die Richtigkeit des Wertes in Zeile 190 von Abschnitt 8 bereits von den Steuerbehörden überprüft wurde (Verhältnis 1,32), wird ein Verstoß gegen das Kontrollverhältnis von 1,22 als Überschreitung des Wertes von Zeile 005 von Anlage 1 zu Abschnitt 8 gewertet über dem Indikator in Zeile 190 von Abschnitt 8. Dies weist auf eine Überbewertung des abzuziehenden Mehrwertsteuerbetrags hin. Lassen Sie uns erklären, warum.

Zeile 005 wird nur auf der ersten Seite der Anlage 1 zu Abschnitt 8 ausgefüllt. Es werden so viele solcher Seiten vorhanden sein, wie Einträge im Zusatzblatt des Kaufbuchs vorhanden sind. Auf jeder Seite wird in Zeile 180 der Mehrwertsteuerbetrag der entsprechenden Rechnung ausgewiesen, der zum Abzug akzeptiert wird. Auf der letzten Seite der Anlage 1 zu Abschnitt 8 ist in Zeile 190 die Gesamtumsatzsteuer für Anlage 1 zu Abschnitt 8 angegeben. Sie sollte der Summe der Werte aus Zeile 005 und Zeile 180 der Anlage 1 entsprechen gemäß Abschnitt 8 (Verhältnis 1,33). Wenn daher der Wert in Zeile 005 zu hoch angegeben wird, führt dies zu einer Verzerrung des Indikators in Zeile 190 der Anlage 1 zu Abschnitt 8 und damit zu einer Überschätzung des abzuziehenden Mehrwertsteuerbetrags.

Abschnitt 9

Dieser Abschnitt ist für Informationen aus dem Verkaufsbuch zu Transaktionen für die vergangene Steuerperiode bestimmt. Jede Abschnittsseite entspricht einem Verkaufsbucheintrag.

Der Umsatzwert der Rechnung wird in den Zeilen 170 (Umsatz besteuert mit 18 %), 180 (Umsatz besteuert mit 10 %) und 190 (Umsatz besteuert mit 0 %) ausgewiesen. Die Mehrwertsteuerbeträge auf der Rechnung werden in den Zeilen 200 (18 %) und 210 (10 %) erfasst.

Auf der letzten Seite von Abschnitt 9 werden die Gesamtbeträge der mit unterschiedlichen Sätzen besteuerten Umsätze angezeigt: in Zeile 230 – mit einem Satz von 18 %, in Zeile 240 – mit einem Satz von 10 %, in Zeile 250 – mit einem Satz von 0 %. Und die gesamten Mehrwertsteuerwerte sind in den Zeilen 260 (18 %) und 270 (10 %) angegeben. Alle diese Summen stammen aus dem Verkaufsbuch.

Die Richtigkeit des Ausfüllens von Abschnitt 9 wird durch die Erfüllung der folgenden Kontrollverhältnisse nachgewiesen:

1) die Summe der Zeilen 170 von Abschnitt 9 = Zeile 230 von Abschnitt 9 (Verhältnis 1,34);

2) die Summe der Zeilen 180 von Abschnitt 9 = Zeile 240 von Abschnitt 9 (Verhältnis 1,35);

3) die Summe der Zeilen 190 von Abschnitt 9 = Zeile 250 von Abschnitt 9 (Verhältnis 1,36);

4) die Summe der Zeilen 200 von Abschnitt 9 = Zeile 260 von Abschnitt 9 (Verhältnis 1,37);

5) die Summe der Zeilen 210 von Abschnitt 9 = Zeile 270 von Abschnitt 9 (Verhältnis 1,38).

Das heißt, dass die Umsatzbeträge und der Mehrwertsteuerbetrag auf allen Rechnungen, die für Umsätze ausgestellt wurden, die mit einem Steuersatz besteuert werden, mit dem Gesamtwert der mit diesem Steuersatz besteuerten Verkäufe und der daraus berechneten Mehrwertsteuer übereinstimmen müssen. Die Richtigkeit dieser Verhältnisse liegt auf der Hand.

Die Nichteinhaltung der Quoten signalisiert den Steuerbehörden eine mögliche Unterschätzung des berechneten Mehrwertsteuerbetrags, der an den Haushalt abgeführt werden soll.

Anlage 1 zu Abschnitt 9

In diese Anwendung werden Daten aus Zusatzblättern des Verkaufsbuches übernommen.

In den Zeilen 020 (18 %), 030 (10 %), 040 (0 %) werden die Gesamtbeträge der Verkäufe angezeigt, die mit unterschiedlichen Sätzen aus dem Verkaufsbuch besteuert wurden, und in den Zeilen 050 (18 %) und 060 (10 %) - Mehrwertsteuersummen aus dem Verkaufsbuch. Zeile 070 spiegelt den Gesamtwert der steuerfreien Verkäufe wider.

Die Werte der Zeilen 020, 030, 040, 050, 060, 070 müssen den ähnlichen Daten entsprechen, die in den Zeilen 230, 240, 250, 260, 270, 280 von Abschnitt 9 angegeben sind (Verhältnis 1,23).

Wenn die Werte der Zeilen 020, 030, 040, 050, 060, 070 der Anlage 1 von Abschnitt 9 niedriger sind, deutet dies auf eine Unterbewertung des an den Haushalt zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrags hin. Lassen Sie es uns genauer erklären.

Die Daten der Zeilen 020, 030, 040, 050, 060, 070 werden nur auf der ersten Seite der Anlage 1 zu Abschnitt 9 ausgefüllt. Es wird so viele solcher Seiten geben, wie Einträge in den Zusatzblättern des Verkaufsbuchs vorhanden sind. Auf jeder Seite wird in den Zeilen 250, 260 und 270 der Umsatzwert einer Rechnung erfasst, der mit Steuersätzen von 18, 10 bzw. 0 % steuerpflichtig ist. Und in den Zeilen 280 (18 %) und 290 (10 %) – der Mehrwertsteuerbetrag auf der Rechnung. Auf der letzten Seite der Anlage 1 zu Abschnitt 9 sind die Gesamtdaten aus den Zusatzverkaufsblättern angegeben:

  • Verkäufe - in den Zeilen 310 (18 %), 320 (10 %), 330 (0 %);
  • für die Mehrwertsteuer - in den Zeilen 340 (18 %), 350 (10 %).

Die Kontrollverhältnisse für sie sehen folgendermaßen aus:

  • Zeile 310 = Zeile 020 + Summe der Zeilen 250 aller Seiten von Anhang 1 zu Abschnitt 9 (Verhältnis 1,39);
  • Zeile 320 = Zeile 030 + Summe der Zeilen 260 aller Seiten von Anhang 1 zu Abschnitt 9 (Verhältnis 1,40);
  • Zeile 330 = Zeile 040 + Summe der Zeilen 270 aller Seiten von Anhang 1 zu Abschnitt 9 (Verhältnis 1,41);
  • Zeile 340 = Zeile 050 + Summe der Zeilen 280 aller Seiten von Anhang 1 zu Abschnitt 9 (Verhältnis 1,42);
  • Zeile 350 = Zeile 060 + Summe der Zeilen 290 aller Seiten von Anhang 1 bis Abschnitt 9 (Verhältnis 1,43).

Wie Sie sehen, führt eine Unterschätzung der Werte der Zeilen 020, 030, 040, 050, 060, 070 zu einer Unterschätzung der Gesamtdaten für Anhang 1 zu Abschnitt 9 und damit zu einer Unterschätzung der an den Haushalt zu zahlenden Mehrwertsteuer .

Abschnitt 12

Dieser Abschnitt enthält Informationen aus Rechnungen, die von den in Absatz 5 der Kunst genannten Personen ausgestellt wurden. 173 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, nämlich:

  • von der Erfüllung der Pflichten eines Mehrwertsteuerzahlers befreit;
  • Nicht-Mehrwertsteuerzahler;
  • Mehrwertsteuerzahler beim Versand von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Verkauf nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

In Zeile 060 werden die Warenkosten (Bauarbeiten, Dienstleistungen) ohne Steuern, in Zeile 070 der Mehrwertsteuerbetrag und in Zeile 080 die Warenkosten (Bauarbeiten, Dienstleistungen) mit Steuern angezeigt.

Für den Abschnitt gibt es ein Regelverhältnis von 1,44:

Zeile 070 = Zeile 080 - Zeile 060.

Wenn die linke Seite der Gleichung kleiner ist als die rechte Seite, wird der an den Haushalt zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag unterschätzt.

Mehrwertsteuerabzug auf erhaltene Vorschüsse

Die vom Verkäufer aus den Zahlungsbeträgen und erhaltenen Teilzahlungen für bevorstehende Warenlieferungen (Bauarbeiten, Dienstleistungen) berechneten Mehrwertsteuerbeträge sind abzugsfähig (Artikel 171 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Ein solcher Abzug erfolgt beim Versand von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), für die als Bezahlung ein Vorschuss erhalten wurde, in Höhe der Steuer, die sich aus den Kosten der versandten Waren (ausgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen) berechnet (Ziffer 6, Artikel 172). die Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Der Betrag der Mehrwertsteuer auf erhaltene Anzahlungen, vorbehaltlich des Abzugs durch den Verkäufer ab dem Versanddatum der betreffenden Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen), wird in Zeile 170 von Abschnitt 3 der Erklärung ausgewiesen.

Das Finanzamt prüft dies wie folgt. Sie summieren die Werte der Spalte 5 der Zeilen 010, 020, 030 und 040 des Abschnitts 3, in denen die auf den Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) berechneten Mehrwertsteuerbeträge zu den entsprechenden Sätzen aufgeführt sind, und vergleichen die Ergebnisse Wert mit dem Mehrwertsteuerbetrag in Zeile 170 von Abschnitt 3. Er muss kleiner oder gleich der Summe der Werte von Spalte 5 der Zeilen 010, 020, 030 und 040 von Abschnitt 3 sein (Verhältnis 1,11). Die Nichteinhaltung dieses Verhältnisses signalisiert den Steuerbehörden, dass entweder der geltend gemachte Steuerabzug nicht gerechtfertigt ist oder die Steuerbemessungsgrundlage zu niedrig angesetzt ist.

Lassen Sie uns die Gültigkeit dieser Beziehung an einem konkreten Beispiel zeigen.

Beispiel 1

Das Unternehmen erhielt im IV. Quartal 2014 Vorschüsse von Käufern:

1) für die Lieferung von Waren, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % in Höhe von 118.000 Rubel unterliegen. (einschließlich Mehrwertsteuer - 18.000 Rubel);

2) für die Lieferung von Waren, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % unterliegen, in Höhe von 110.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 10.000 Rubel).

Die Mehrwertsteuer auf erhaltene Vorschüsse wurde an den Haushalt abgeführt.

Im 1. Quartal 2015 lieferte das Unternehmen aufgrund der erhaltenen Anzahlungen:

1) Waren, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % unterliegen, in Höhe von 82.600 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 12.600 Rubel);

2) Waren, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % unterliegen, in Höhe von 110.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 10.000 Rubel).

Im ersten Quartal 2015 gab es keine weiteren Lieferungen.

Für einen Teil des für die Lieferung von Waren erhaltenen Vorschusses wird ein Steuersatz von 18 % in Höhe von 35.400 Rubel erhoben. (118.000 Rubel - - 82.600 Rubel) Die Ware wurde nicht versendet. Gemäß den Bestimmungen von Absatz 6 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Mehrwertsteuer auf diesen Teil der nicht geleisteten Vorauszahlung in Höhe von 5400 Rubel. (18.000 Rubel - - 12.600 Rubel) ist das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

In Abschnitt 3 der Erklärung für das 1. Quartal 2015 weist das Unternehmen in Zeile 010 in Spalte 5 den auf den Verkauf von Waren berechneten Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 18 % in Höhe von 12.600 Rubel aus. Und in Zeile 020 in Spalte 5 wird sie den auf den Verkauf von Waren berechneten Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 10 % in Höhe von 10.000 Rubel eintragen.

Die Summe der Werte dieser Zeilen beträgt 22.600 Rubel. (12.600 Rubel + 10.000 Rubel).

Basierend auf den Bestimmungen von Absatz 6 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation kann das Unternehmen die Mehrwertsteuer von erhaltenen Vorschüssen abziehen:

1) für versandte Waren, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % unterliegen, in Höhe von 12.600 Rubel;

2) für versendete Waren, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % unterliegen, in Höhe von 10.000 Rubel.

Folglich wird sie gemäß Zeile 170 des Abschnitts 3 die Mehrwertsteuer auf erhaltene Vorschüsse in Höhe von 22.600 Rubel als abzugsfähig erklären. (12.600 Rubel + 10.000 Rubel).

In diesem Fall ist der Wert in Zeile 170 von Abschnitt 3 gleich der Summe der Werte von Spalte 5 der Zeilen 010 und 020. Das heißt, das Kontrollverhältnis 1,11 ist erfüllt.

Betrag der zur Erstattung geltend gemachten Mehrwertsteuer

Wenn der Betrag der Steuerabzüge im Berichtszeitraum den Gesamtbetrag der berechneten Mehrwertsteuer übersteigt, ist die resultierende Differenz erstattungsfähig (Artikel 173 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Es wird in Zeile 050 von Abschnitt 1 der Erklärung angezeigt.

Das Finanzamt prüft die Richtigkeit der Ausfüllung dieser Zeile anhand des Kontrollverhältnisses 1,25. Es sieht aus wie das:

ich Furze. 050 r. 1 > 0, dann:

Zeile 190 von Abschnitt 8 + (Zeile 190 von Anlage 1 zu Abschnitt 8 – Zeile 005 von Anlage 1 zu Abschnitt 8) – (Zeile 260 von Abschnitt 9 + Zeile 270 von Abschnitt 9) – (die Summe der Zeilen 200 und 210 von Abschnitt 9 Seiten, wobei Zeile 010 = 06) + (Zeile 340 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 + Zeile 350 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 - Zeile 050 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 - Zeile 060 der Anlage 1 zu Abschnitt 9) - ( die Summe der Zeilen 280 und 290 der Seiten von Anhang 1 zu Abschnitt 9, wobei Zeile 090 = 06) > 0.

Das heißt, das Finanzamt ermittelt zunächst den Gesamtbetrag der abzuziehenden Mehrwertsteuer. Dazu wird der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Mehrwertsteuer für das Kaufbuch (Zeile 190 von Abschnitt 8) und der Betrag der abzugsfähigen Mehrwertsteuer für zusätzliche Blätter des Kaufbuchs (Zeile 190 der Anlage 1 zu Abschnitt 8) addiert. Zeile 005 der Anlage 1 zu Abschnitt 8).

Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Mehrwertsteuer liegt beim Finanzamt:

  • wird um den Gesamtbetrag der aufgelaufenen Mehrwertsteuer im Verkaufsbuch reduziert (Zeile 260 von Abschnitt 9 + Zeile 270 von Abschnitt 9);
  • wird um den Mehrwertsteuerbetrag auf Rechnungen reduziert, die als Steuerbevollmächtigter ausgestellt wurden (die Summe der Zeilen 200 und 210 der Seiten von Abschnitt 9, wobei Zeile 010 = 06);
  • erhöht sich um den Mehrwertsteuerbetrag, der auf zusätzlichen Blättern des Verkaufsbuchs anfällt (Zeile 340 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 + Zeile 350 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 – Zeile 050 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 – Zeile 060 der Anlage 1 zu Abschnitt). 9);
  • wird um den Mehrwertsteuerbetrag auf Rechnungen reduziert, die als Steuerbevollmächtigter ausgestellt wurden und in den zusätzlichen Blättern des Verkaufsbuchs ausgewiesen sind (die Summe der Zeilen 280 und 290 der Seiten von Anhang 1 zu Abschnitt 9, wobei Zeile 090 = 06).

Der resultierende Wert muss größer als Null sein.

Unserer Meinung nach enthält die Kontrollverhältnisformel 1.25 einen Fehler, nämlich den auf zusätzlichen Blättern des Verkaufsbuchs aufgelaufenen Mehrwertsteuerbetrag (Zeile 340 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 + Zeile 350 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 – Zeile 050 der Anlage). 1 zu Abschnitt 9 – Zeile 060 der Anlage 1 zu Abschnitt 9) darf nicht zum Gesamtbetrag der abzuziehenden Mehrwertsteuer hinzugerechnet, sondern abgezogen werden. Schließlich ist der erstattungsfähige Mehrwertsteuerbetrag eine positive Differenz zwischen dem Betrag der Steuerabzüge und dem Steuerbetrag, der auf als Steuergegenstand anerkannten Umsätzen berechnet wird (Absatz 2, Artikel 173 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Unter Berücksichtigung unserer Korrektur lässt sich das Regelverhältnis 1,25 kurz wie folgt beschreiben:

Der auf allen Rechnungen abzugsfähige Mehrwertsteuerbetrag muss höher sein als der auf allen Rechnungen berechnete Mehrwertsteuerbetrag.

Lassen Sie uns die Gültigkeit unserer Überlegungen zum Fehler im Kontrollverhältnis 1,25 anhand eines Zahlenbeispiels verdeutlichen.

Beispiel 2

Im 1. Quartal 2015 führte das Unternehmen laut Verkaufsbuch folgende Lieferungen durch:

1) in Höhe von 110.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer 18 % - 10.000 Rubel);

2) in Höhe von 59.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer 18 % - 9000 Rubel);

3) in Höhe von 33.000 Rubel. (inkl. MwSt. 10 % - 3000 Rubel).

Der Gesamtwert der Mehrwertsteuer laut Verkaufsbuch:

Bei einem Satz von 18 % - 19.000 Rubel;

Zu einem Satz von 10 % - 3000 Rubel.

Für das Verkaufsbuch für das 1. Quartal 2015 wurde ein zusätzliches Blatt erstellt, das eine Lieferung im Wert von 17.700 Rubel auswies. (inkl. MwSt. 18 % - 2700 Rubel).

Der Gesamtwert der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % in der Zeile „Gesamt“ eines Zusatzblatts zum Verkaufsbuch beträgt 21.700 Rubel und in Höhe von 10 % 3.000 Rubel.

Das Unternehmen hatte keine Transaktionen, bei denen es als Steuerbevollmächtigter für die Mehrwertsteuer fungierte.

Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Mehrwertsteuer beträgt laut Kaufbuch 24.000 Rubel.

Im Zusatzblatt zum Einkaufsbuch für das 1. Quartal 2015 ist eine Transaktion ausgewiesen, deren abzugsfähige Mehrwertsteuer 720 Rubel beträgt. (Satz 18 %). Der Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer in der Zeile „Gesamt“ des Zusatzblatts des Kaufbuchs beträgt 24.720 Rubel.

Der für das 1. Quartal 2015 berechnete Mehrwertsteuerbetrag auf als Steuergegenstand anerkannte Umsätze beträgt 24.700 Rubel. (21.700 Rubel + 3.000 Rubel). Der abzuziehende Mehrwertsteuerbetrag beträgt 24.720 Rubel. Daher gemäß Absatz 2 der Kunst. 173 der Abgabenordnung der Russischen Föderation beträgt der zu erstattende Mehrwertsteuerbetrag 20 Rubel. (24.720 Rubel - 24.700 Rubel).

In der Erklärung weist das Unternehmen aus:

in Zeile 190 von Abschnitt 8 - 24.000 Rubel;

in Zeile 005 von Anhang 1
zu Abschnitt 8 - 24.000 Rubel;

in Zeile 190 von Anhang 1
zu Abschnitt 8 - 24.720 Rubel;

in Zeile 260 von Abschnitt 9 - 19.000 Rubel;

in Zeile 270 von Abschnitt 9 - 3000 Rubel;

in Zeile 050 von Anhang 1
zu Abschnitt 9 - 19.000 Rubel;

in Zeile 060 von Anhang 1
zu Abschnitt 9 - 3000 Rubel;

in Zeile 340 von Anhang 1
zu Abschnitt 9 - 21.700 Rubel;

in Zeile 350 von Anhang 1
zu Abschnitt 9 - 3000 Rubel.

Da das Unternehmen keine Transaktionen hatte, bei denen es als Umsatzsteuerbevollmächtigter fungierte, fehlen die Seiten von Abschnitt 9 und Anhang 1 zu Abschnitt 9, in denen Zeile 010 = 06 ist.

Wir verwenden in unserer Version das Kontrollverhältnis 1,25:

24.000 Rubel. + (24.720 Rubel - - 24.000 Rubel) - (19.000 Rubel + + 3.000 Rubel) - 0 Rubel. – (21.700 Rubel + + 3.000 Rubel – 19.000 Rubel – 3.000 Rubel) – – 0 Rubel = 24.000 Rubel. + 720 Rubel. - - 22.000 Rubel. – 0 Rubel. - 2700 Rubel. – – 0 Rubel. = 20 Rubel. > 0.

Das heißt, wir haben genau die Zahl erhalten, die gemäß Absatz 2 der Kunst. 173 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist entschädigungspflichtig.

Nun wenden wir die vom Finanzamt überarbeitete Kontrollquote von 1,25 an:

24.000 Rubel. + (24.720 Rubel - - 24.000 Rubel) - (19.000 Rubel + + 3.000 Rubel) - 0 Rubel. + (21.700 Rubel + + 3.000 Rubel - 19.000 Rubel - 3.000 Rubel) - - 0 Rubel. = 24.000 Rubel. + 720 Rubel. - - 22.000 Rubel. – 0 Rubel. + 2700 Rubel. – – 0 Rubel. = 5420 Rubel.

Wie Sie sehen, haben wir eine völlig unverständliche Zahl erhalten, die in keiner Weise dem Betrag der im ersten Quartal 2015 zu erstattenden Mehrwertsteuer entspricht.

Die Mehrwertsteuer ist an den Haushalt zu zahlen

Mit der Kontrollquote von 1,27 kann überprüft werden, ob der in der Erklärung an den Haushalt zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag unterschätzt wird.

Beachten Sie, dass dieses Verhältnis in einer universellen Form angegeben wird, das heißt, wenn ein Unternehmen nicht nur Verkaufstransaktionen (besteuert mit Steuersätzen von 18 und 10 %) hat, sondern auch Transaktionen, die mit einem Steuersatz von 0 % besteuert werden, sowie Transaktionen, bei denen dies der Fall ist fungiert als Steuerbevollmächtigter für die Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund sieht es ziemlich sperrig aus.

Da die Mehrheit der Umsatzsteuerzahler nur Umsatzerlöse tätigt, die mit Steuersätzen von 18 und 10 % besteuert werden, stellen wir diese Quote in einer an diese Situation angepassten Form dar.

Es wird so aussehen:

Der unter Berücksichtigung der wiederhergestellten Steuerbeträge berechnete Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer (Zeile 110 von Abschnitt 3) muss der Summe des Gesamtwerts der Mehrwertsteuer im Verkaufsbuch (Zeile 260 von Abschnitt 9 + Zeile 270 von Abschnitt 9) entsprechen der Wert der Mehrwertsteuer gemäß den zusätzlichen Blättern des Verkaufsbuchs (Zeile 340 des Antrags 1 zu Abschnitt 9 ++ Zeile 350 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 - - Zeile 050 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 - - Zeile 060 der Anlage 1 zu Abschnitt 9).

Mit anderen Worten: Der Gesamtbetrag der berechneten Mehrwertsteuer sollte dem Mehrwertsteuerbetrag entsprechen, der auf allen im Verkaufsbuch und auf zusätzlichen Blättern des Verkaufsbuchs ausgewiesenen Rechnungen angefallen ist. Wir glauben, dass die Gültigkeit dieses Verhältnisses keinen Zweifel aufkommen lässt. Wenn sich herausstellt, dass der Gesamtbetrag der berechneten Mehrwertsteuer (der Wert in Zeile 110 von Abschnitt 3) geringer ist, deutet dies darauf hin, dass der in Zeile 200 von Abschnitt 3 ausgewiesene Betrag der an den Haushalt zu zahlenden Mehrwertsteuer zu niedrig angesetzt ist. Schließlich ist es so Der Wert wird durch Subtrahieren des Zeilenindikators von Zeile 110 von Abschnitt 3 190 Abschnitt 3 (Gesamtumsatzsteuer abzugsfähig) ermittelt. Wenn daher der Wert von Zeile 110 in Abschnitt 3 unterschätzt wird, wird auch der Wert von Zeile 200 unterschätzt.

Mehrwertsteuer abzugsfähig

Um zu prüfen, ob der abzuziehende Umsatzsteuerbetrag zu hoch angegeben ist, verwenden die Finanzbehörden das Kontrollverhältnis 1,28. Es wird wie das vorherige Verhältnis in einer universellen Form angegeben.

Wenn das Unternehmen nur Verkaufstransaktionen durchführt, die mit den Sätzen 18 und 10 % besteuert werden, sieht die Quote von 1,28 wie folgt aus:

Der Gesamtbetrag der abzuziehenden Mehrwertsteuer (Zeile 190 von Abschnitt 3) muss der Summe des Gesamtwerts der Mehrwertsteuer entsprechen, der im Kaufbuch (Zeile 190 von Abschnitt 8) angegeben ist, und dem Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer auf Rechnungen, die in der Rechnung ausgewiesen sind zusätzliche Blätter des Kaufbuchs (Zeile 190 der Anlage 1 zu Abschnitt 9 - - Zeile 005 der Anlage 1 zu Abschnitt 9).

Ist der Wert in Zeile 190 des Abschnitts 3 höher, ist die abzuziehende Mehrwertsteuer zu hoch angesetzt.

Wie ist das Verfahren zum Ausfüllen der Zeilen 210–351 in Blatt 02 der Einkommensteuererklärung, mit Ausnahme der Zeilen 260–267 und 350–351 der Einkommensteuererklärung 2016?

Die Organisation zahlt monatliche Einkommensteuervorauszahlungen. Die Organisation ist kein Umsatzsteuerzahler, befindet sich nicht außerhalb der Russischen Föderation und ist kein Mitglied der Region

Die Form, das Format der Vorlage und das Verfahren zum Ausfüllen der Körperschaftsteuer (im Folgenden als Erklärung, Verfahren bezeichnet) werden durch die Verordnung N ММВ-7-3 / 572@ vom 19.10.2016 festgelegt. Gemäß dem Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 21. Dezember 2016 N SD-4-3/24514 für den Steuerzeitraum 2016 mussten Steuererklärungen zur Körperschaftsteuer in der genannten Form eingereicht werden.

Das Verfahren zum Ausfüllen der Zeilen 210–351 von Blatt 02 der Erklärung ist in Abschnitt V der Verordnung festgelegt. Gemäß Abschnitt 5.8 des Verfahrens sind in den Zeilen 210-230 von Blatt 02 der Erklärung die Beträge der aufgelaufenen Vorauszahlungen für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) angegeben.

Gleichzeitig geben Organisationen, die monatliche Vorauszahlungen zahlen, in den Zeilen 210-230 die Beträge der Vorauszahlungen gemäß der Erklärung für den vorherigen Berichtszeitraum dieses Steuerzeitraums und die Beträge der monatlichen Vorauszahlungen an, die jeweils am 28. Tag fällig sind Monat des letzten Quartals des Berichtszeitraums.

Denken Sie daran, dass der Besteuerungszeitraum für die Körperschaftsteuer ein Kalenderjahr ist (Artikel 285 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Als Berichtszeiträume gelten das erste Quartal, sechs Monate und neun Monate eines Kalenderjahres (Absatz 1, Satz 2, Artikel 285 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Bei der Abgabe der Erklärung für 2016 beträgt der bisherige Berichtszeitraum 9 Monate des Jahres 2016.

Daher geben Sie beim Ausfüllen der Erklärung für 2016 in den Zeilen 210-230 den Gesamtbetrag der Vorauszahlungen für neun Monate des Jahres 2016 und der monatlichen Vorauszahlungen an, die im 4. Quartal 2016 zu zahlen sind. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die Höhe der monatlichen Vorauszahlung, die im vierten Quartal der laufenden Steuerperiode zu zahlen ist, einem Drittel der Differenz zwischen der auf der Grundlage der Ergebnisse von neun Monaten berechneten Höhe der Vorauszahlung und der Höhe der Vorauszahlung entspricht Höhe der Vorauszahlung, berechnet auf der Grundlage der Ergebnisse eines halben Jahres (Absatz fünf, Satz 2, Artikel 286 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Somit ist in den Zeilen 210–230 der Erklärung für 2016 die Summe der Zeilen 180–210 und Zeilen 290–310 der Erklärung für 9 Monate des Jahres 2016 anzugeben (siehe auch Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 14.07.2016). .2015 N ED-4-3 / 12317@ „Zu den Kontrollverhältnissen der Indikatoren der Steuererklärung für die Körperschaftsteuer). Das heißt, es wird die Höhe der im Jahr 2016 tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer angegeben.

Gemäß Absatz 5.10 des Verfahrens ist in Zeile 270 von Blatt 02 der Erklärung der an den Bundeshaushalt zu zahlende Steuerbetrag angegeben, der als Differenz zwischen Zeile 190 und der Summe der Zeilen 220 und 250 ermittelt wird, wenn der Indikator von Zeile 190 überschreitet die Summe der Zeilen 220 und 250 (Zeile 190 - Zeile 220 - Zeile 250, wenn Zeile 190 größer als die Summe der Zeilen 220 und 250 ist).

In Zeile 271 wird der an den Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation zu zahlende Steuerbetrag als Differenz zwischen Zeile 200 und der Summe der Zeilen 230 und 260 bestimmt, wenn Zeile 200 die Summe der Zeilen 230 und 260 (Zeile) übersteigt 200 - Zeile 230 - Zeile 260, wenn Zeile 200 größer ist als der Betrag Zeilen 230 und 260).

Gleichzeitig müssen für eine Organisation, die keine separaten Abteilungen hat, die Zeilen 270 und 271 den Zeilen 040, 070 von Unterabschnitt 1.1 von Abschnitt 1 der Erklärung entsprechen.

Mit anderen Worten, die Zeilen 270 und 271 geben den Betrag der an den Haushalt für 2016 zu zahlenden Steuer an, der als Differenz zwischen dem Betrag der tatsächlich aufgelaufenen Steuer in Zeile 190 der Erklärung (Ziffer 5.7 des Verfahrens) und dem Betrag des Vorschusses bestimmt wird während des Steuerzeitraums gezahlte Zahlungen.

Wenn die gezahlten Vorauszahlungen den in Zeile 190 der Erklärung ausgewiesenen Betrag der berechneten Steuer übersteigen, muss die Differenz in den Zeilen 280 und 281 von Blatt 02 der Erklärung berücksichtigt werden.

Gemäß Abschnitt 5.11 des Verfahrens geben die Zeilen 290-310 die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen an, die in dem Quartal zu zahlen sind, das auf den Berichtszeitraum folgt, für den die Erklärung abgegeben wird.

Gleichzeitig werden die Zeilen 290-310 in der Erklärung für den Steuerzeitraum nicht ausgefüllt. Dies liegt daran, dass der Betrag der im ersten Quartal des laufenden Steuerzeitraums zu zahlenden monatlichen Vorauszahlung gleich dem Betrag der vom Steuerpflichtigen im letzten Quartal des vorangegangenen Steuerzeitraums zu zahlenden monatlichen Vorauszahlung angesetzt wird (Absatz drei, Absatz 2, Artikel 286 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben vom 13.10.2011 N ED-4-3/16970, vom 14.04.2011 N KE-4-3/5985, vom 11.12.2009 N 3- 2-10/30). Das heißt, die Höhe der im 1. Quartal 2017 zu zahlenden Vorauszahlung entspricht der Höhe der im 4. Quartal 2016 zu zahlenden Vorauszahlung.

Die Zeilen 320-340 in der Erklärung für den Steuerzeitraum sind ebenfalls nicht ausgefüllt, werden jedoch in der Erklärung für neun Monate ausgefüllt und geben die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen an, die im ersten Quartal des nächsten Steuerzeitraums zu zahlen sind. Als Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für das erste Quartal wird die Höhe der im vierten Quartal zu zahlenden monatlichen Vorauszahlungen angesetzt (außer in den in Ziffer 4.3 des Verfahrens genannten Fällen).

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