In welchen Fällen zahlt die Organisation die Öko-Gebühr nicht. In welchen Fällen zahlt die Organisation keine Umweltgebühr? Der Bericht enthält Informationen über die Menge der Produkte, die für das Vorjahr recycelt wurden


"Nach Genehmigung der Vorschriften über die Erklärung von Warenherstellern, Importeuren von Waren, die Anzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren, die Verpackung von Waren, die in die Warenliste aufgenommen wurden, die Verpackung von Waren, die nach dem Verlust ihres Verbrauchereigentums recycelt werden sollen."

Ausgabe vom 25.07.2018 - Gültig ab 04.08.2018

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REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG
vom 24. Dezember 2015 N 1417

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER BESTIMMUNG ÜBER DIE ERKLÄRUNG VON WAREN DURCHFÜHRER, IMPORTEURE VON WAREN IM ZIRKULATIONSBEREICH DER RUSSISCHEN FUTTERBUNDUNG, VERPACKUNG VON WAREN, DIE IN DER WARENLISTE ENTHALTEN SIND

vom 25.07.2018 N 868)

1. Genehmigung der beigefügten Verordnung über die Angabe von Warenherstellern, Importeuren von Waren, die Anzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren, die Verpackung von Waren, die in die Warenliste aufgenommen wurden, die Verpackung von Waren, die nach dem Verlust ihres Verbrauchereigentums entsorgt werden sollen. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

2. Die Umsetzung der in dieser Entschließung vorgesehenen Befugnisse erfolgt durch den Bundesdienst für Aufsicht im Bereich der Nutzung natürlicher Ressourcen im Rahmen der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Höchstzahl seiner Beschäftigten sowie der vom Dienst im Bundeshaushalt für das entsprechende Haushaltsjahr für die Verwaltung und Verwaltung im Bereich der festgelegten Funktionen vorgesehenen Mittelzuweisungen ...

Premierminister
Russische Föderation
D. MEDVEDEV

GENEHMIGT DURCH
regierungsverordnung
Russische Föderation
vom 24. Dezember 2015 N 1417

BESTIMMUNG ÜBER DIE ERKLÄRUNG VON WAREN, IMPORTEUREN VON WAREN DURCH HERSTELLER, DIE MENGE VON WAREN, DIE IM ZIRKULATIONEN ÜBER DAS GEBIET DER RUSSISCHEN FUTTERBUNDUNG AUSGEGEBEN WERDEN, VERPACKUNG VON WAREN, IN DER WARENVERPACKUNG ENTHALTEN

(geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

(1) Mit dieser Verordnung wird das Verfahren für die Angabe der Anzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren, die Verpackung von Waren, die im vorangegangenen Kalenderjahr im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation für den Inlandsverbrauch verkauft wurden, festgelegt Regierung der Russischen Föderation vom 28. Dezember 2017 N 2970-r (im Folgenden: Waren, Verpackung von Waren, Liste), juristische Personen und Einzelunternehmer, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation produzieren und aus Drittländern importieren oder aus Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaft importieren Vereinigung von Waren, Verpackung von Waren (im Folgenden jeweils Hersteller von Waren, Importeure von Waren). (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

2. Bei der Erstellung einer Erklärung über die Warenmenge und die Verpackung der Waren (im Folgenden als Erklärung bezeichnet) wird Folgendes nicht berücksichtigt: (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

waren, die aus der Russischen Föderation exportiert werden; (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

verpackung von Waren, die aus der Russischen Föderation exportiert werden. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

3. Die Erklärung wird abgegeben von: Herstellern von Waren in Bezug auf: (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation hergestellte Waren; (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

verpackung von im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation hergestellten Waren; (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

importeure von Waren in Bezug auf: (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

aus den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführte Waren; (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

waren, die aus Drittländern in die Russische Föderation eingeführt wurden und die entsprechenden Zolloperationen bestanden haben; (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

verpackung von Waren, die aus den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurden; (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

verpackung von Waren, die aus Drittländern in die Russische Föderation importiert wurden und die entsprechenden Zolloperationen bestanden haben. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Mehrwegverpackungen von Waren werden als Waren deklariert. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

4. Die Hersteller von Waren nehmen in die Erklärung Angaben zur Warenmenge (Verpackung von Waren) auf der Grundlage von primären Buchhaltungsunterlagen und Versandunterlagen auf. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Importeure von Waren enthalten in der Erklärung Angaben zur Warenmenge (Verpackung von Waren) auf der Grundlage von Zolldokumenten und Versanddokumenten. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

5. Die Erklärung wird für jeden Warennamen ausgefüllt, die Verpackung der Ware in der Form gemäß Anhang. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

6. Die Warenmenge, die Verpackung der Waren wird für jeden Warennamen angegeben, die Verpackung der Waren in Kilogramm mit einer Genauigkeit von einem Kilogramm. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

7. In den Punkten der Erklärung, die nicht vollständig ausgefüllt werden müssen, wird ein Bindestrich eingefügt.

8. Der Bundesdienst für die Überwachung der Nutzung natürlicher Ressourcen auf seinen offiziellen Websites in Informations- und Telekommunikationsnetzen, einschließlich des Internets (im Folgenden als Telekommunikationsnetze bezeichnet), bietet Zugang zu elektronischen Diensten zur Erstellung und Abgabe einer Erklärung, die den Herstellern von Waren zur Verfügung stehen sollte , Importeure von Waren kostenlos. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

9. Der Berichtszeitraum für die Einreichung der Erklärung beträgt ein Kalenderjahr.

Für den Fall, dass ein Warenhersteller, ein Importeur von Waren im Berichtskalenderjahr wirtschaftliche und andere Tätigkeiten ausübt, wird der Berichtszeitraum ab dem Datum der staatlichen Registrierung einer juristischen Person oder eines einzelnen Unternehmers, der Hersteller von Waren oder Importeure von Waren ist, berechnet. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

11. Die Erklärung wird von Warenherstellern und Importeuren von Waren über Telekommunikationsnetze in Form von elektronischen Dokumenten abgegeben, die mit einer einfachen elektronischen Signatur unterzeichnet sind. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

12. Format, Struktur, Verfahren zur Bestätigung der Annahme und Einreichung der Erklärung in Form eines elektronischen Dokuments sowie die zur Übermittlung der Erklärung in elektronischer Form verwendeten Telekommunikationsnetze werden vom Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen festgelegt.

13. Bei der Einreichung einer Erklärung in elektronischer Form ist eine zusätzliche Einreichung auf Papier nicht erforderlich.

In Ermangelung der technischen Möglichkeit der Nutzung von Telekommunikationsnetzen wird die Erklärung von Warenherstellern, Importeuren von Waren auf Papier in einer Kopie persönlich oder per Post (mit einer Liste der Anhänge und einer Empfangsbestätigung) mit der obligatorischen Bereitstellung einer Kopie auf einem elektronischen Medium eingereicht, das unter Verwendung der bereitgestellten elektronischen Dienste erstellt wurde Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen gemäß Ziffer 8 dieser Verordnung: (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

von Warenherstellern - an die Gebietskörperschaft des Bundesdienstes für die Überwachung des Umweltmanagements am Ort der staatlichen Registrierung des Warenherstellers;

importeure von Waren - an den Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen.

Ist eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer gleichzeitig Hersteller von Waren und Importeur von Waren, so wird die Erklärung dem Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen vorgelegt. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

14. Das Datum der Abgabe der Erklärung in elektronischer Form ist das Datum ihres Versands über Telekommunikationsnetze.

Das Datum der Abgabe der Erklärung auf Papier ist das Zeichen des Bundesdienstes für die Überwachung der Nutzung natürlicher Ressourcen oder seiner Gebietskörperschaft nach Eingang der Erklärung unter Angabe des Datums auf Papier oder des Versanddatums.

15. Hersteller von Waren, Importeure von Waren stellen die Vollständigkeit, Kontinuität und Richtigkeit der Erfassung der Warenmenge und der Verpackung der Waren sicher. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

16. Die Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben zur Warenmenge sowie zur Verpackung der in der Erklärung genannten Waren erfolgt durch den Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen (seine Gebietskörperschaften) innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Erklärung. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Bei der Ausübung der Kontrolle über die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen über die Anzahl der Waren, die Verpackung der in der Erklärung angegebenen Waren auf Antrag des Bundesdienstes für die Überwachung der natürlichen Ressourcen oder seines Hoheitsgebiets legt der Hersteller der Waren, der Importeur der Waren ordnungsgemäß beglaubigte Kopien der primären Rechnungslegungsunterlagen oder des Zolls, der Ware, vor Begleitdokumente, die als Grundlage für die Erstellung der Erklärung dienten. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Bei der Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen über die Anzahl der Waren, die Verpackung der in der Erklärung angegebenen Waren, die Richtigkeit der Abfüllung, die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der darin angegebenen Informationen wird die Übereinstimmung der Erklärung mit dem im Anhang vorgesehenen Formular durchgeführt. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Hersteller von Waren und Importeure von Waren sind verpflichtet, Kopien der in Absatz 2 dieser Klausel genannten Dokumente innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des entsprechenden Antrags beim Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen oder seiner Gebietskörperschaft einzureichen. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Kopien von Dokumenten, die gemäß Absatz 2 dieser Klausel angefordert wurden, können in Form eines elektronischen Dokuments, das mit einer einfachen elektronischen Signatur unterzeichnet ist, an den Bundesdienst zur Überwachung der Nutzung natürlicher Ressourcen oder an dessen Gebietskörperschaften gesendet werden. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

17. Wird eine Erklärung nicht innerhalb der in Absatz 10 dieser Verordnung festgelegten Fristen abgegeben, so übermittelt der Bundesdienst für die Überwachung im Bereich der natürlichen Ressourcen (seine Gebietskörperschaft) dem Hersteller von Waren, dem Importeur von Waren, die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

18. Für die Nichteinreichung oder vorzeitige Einreichung der Erklärung sowie für die unvollständige oder verzerrte Übermittlung von Informationen in der Erklärung haften Hersteller von Waren und Importeure von Waren gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2018 N 868)

Abschnitt I. Allgemeine Informationen

organisations- und Rechtsform einer juristischen Person und deren Name

daten eines Dokuments, das die Tatsache bestätigt, dass eine Eintragung einer juristischen Person in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen vorgenommen wurde,

als Einzelunternehmer registriert (im Folgenden - Einzelunternehmer):

nachname, Name, Patronym (falls vorhanden) eines einzelnen Unternehmers

daten des Dokuments, die die Tatsache bestätigen, dass ein Eintrag über einen einzelnen Unternehmer in das einheitliche staatliche Register der einzelnen Unternehmer eingetragen wurde,

Abschnitt II. Angaben zur Anzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren, Verpackung von Waren, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation für den Inlandsverbrauch verkauft werden<1>

1. Informationen über Waren (ohne Waren zu verpacken)<2>

N p / pProduktnameProduktcode nach dem Allrussischen Klassifikator<3> Name des Artikels der einheitlichen Warennomenklatur<4> Kodex der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftsaktivität der Eurasischen Wirtschaftsunion (TH FEA EAEU)<4> Warenmenge, kgHinweis<10>
gesamt<5> <6>
gesamt<7> (Spalte 6 - Spalte 7) <8>, <9>
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Gruppe N ...
...
Gruppe N ...
...

2. Informationen zur Verpackung von Waren<11>

N p / pName der ProduktverpackungBriefbezeichnung der Verpackung gemäß den technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit der Verpackung" (TP TS 005/2011)<12> Code für digitale Verpackungen gemäß den technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Verpackungen" (TR CU 005/2011)<12> Code für die allrussische Klassifizierung von Produkten nach Art der Wirtschaftstätigkeit OK 034-2014 (CPA 2008)<12> Kodex der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftsaktivität der Eurasischen Wirtschaftsunion (TN VED EAEU)<12> Verpackungsmenge der Ware, kgHinweis<10>
gesamt<13> einschließlich aus der Russischen Föderation exportiert<14> in Bezug auf die sich die Verpflichtung ergibt, die Einhaltung der Entsorgungsnormen sicherzustellen
gesamt (Spalte 7 - Spalte 8)<15> einschließlich der Menge an Verpackungen aus recycelten Materialien<9>
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Gruppe N ...
Gruppe N ...
...
Der für die Einreichung der Erklärung verantwortliche Beamte (der Leiter einer juristischen Person oder eine Person, die befugt ist, im Namen einer juristischen Person zu handeln, oder ein einzelner Unternehmer)
(Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)
(Datum)
M.P.<16>

<1> Die Erklärung auf Papier wird vom Leiter der juristischen Person oder einer vom Leiter der juristischen Person autorisierten Person oder einem einzelnen Unternehmer, sofern verfügbar, genäht und versiegelt. Die Seiten der Erklärung müssen fortlaufend nummeriert werden.

<2> Die Tabelle wird wie folgt ausgefüllt: Zunächst werden die Nummer und der Name der Warengruppe gemäß Abschnitt I der Warenliste sowie die Verpackung der Waren angegeben, die entsorgt werden sollen, nachdem sie ihr Verbrauchereigentum verloren haben. Dies wurde auf Anordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Dezember 2017 N 2970-r (im Folgenden: Liste) genehmigt ), und dann werden zeilenweise die Warenartikel für Waren aus Abschnitt I der Liste angegeben. Die Tabelle enthält nur die Warengruppen und Warengruppen, für die der Warenhersteller und Importeur von Waren verpflichtet ist, die Anzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren anzugeben, die im vorangegangenen Kalenderjahr im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation für den Inlandsverbrauch verkauft wurden.

Die Namen der Waren, einschließlich der Verpackung als Fertigwaren, die entsorgt werden müssen, werden gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Produkte nach Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit OK 034-2014 (CPA 2008) gemäß der ersten Spalte von Abschnitt I der Liste angegeben.

<3> Der Code für jedes Produkt, einschließlich der Verpackung als fertiges Produkt, wird gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Produkte nach Art der wirtschaftlichen Tätigkeit OK 034-2014 (KPES 2008) angegeben. Abgefüllt für Waren, einschließlich für Verpackungen als Fertigwaren, die von ihren Herstellern auf dem Territorium der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden.

<4> Der Name und der Code für jedes Produkt sind gemäß der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftsaktivitäten der Eurasischen Wirtschaftsunion (TN VED EAEU) angegeben, die durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 16. Juli 2012 N 54 genehmigt wurde. von ihren Importeuren auf dem Territorium der Russischen Föderation in Verkehr gebracht.

Eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer, der sowohl Hersteller von Waren als auch Importeur von Waren ist, füllen die Spalten 3 bis 5 aus.

<5> Die Gesamtzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren ist angegeben.

<6> Die Anzahl der aus der Russischen Föderation exportierten Waren ist angegeben. Ausgefüllt auf der Grundlage von Zolldokumenten und in deren Abwesenheit - auf der Grundlage von Dokumenten, die von Gegenparteien im Rahmen kommerzieller Aktivitäten erhalten wurden. Wenn der Hersteller von Waren, der Importeur von Waren keine Informationen (einschließlich Informationen von Gegenparteien) hat, die die Ausfuhr von Waren bestätigen, die aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht wurden, wird 0 in die Zeile eingetragen.

<7> Die Anzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren wird angegeben, für die die Verpflichtung besteht, die Einhaltung der Normen für die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Waren sicherzustellen, definiert als die Differenz zwischen der Gesamtzahl der im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebrachten Waren und der aus der Russischen Föderation ausgeführten Warenmenge.

<8> In Bezug auf die Verpackung als fertiges Produkt auszufüllen.

<9> Es wird auf der Grundlage von Primärbuchhaltungsdaten zur Verwendung von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung von Verpackungen oder von Daten zur Verwendung von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung von Verpackungen, die vom Hersteller von Verpackungsmaterialien erhalten wurden, ausgefüllt.

Dokumente, die die Verwendung von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung von Verpackungen bestätigen, sind Primärbuchhaltungsdokumente, Versanddokumente, einschließlich behördlicher und technischer Dokumente, die Informationen über die Art der Materialien, aus denen die Verpackung hergestellt wird (Verpackungsmaterialien), und den Anteil der Sekundärrohstoffe enthalten müssen verwendet bei der Herstellung der angegebenen Verpackung (Verpackungsmaterialien).

10 Für den Fall, dass Hersteller von Waren Importeure von Waren (einschließlich Waren in Verpackungen) Waren verkaufen, die keine gebrauchsfertigen Waren sind (verkauft als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien), für die Herstellung anderer in der Liste enthaltener Waren oder für die Herstellung von Radfahrzeugen (Fahrgestell) und Anhänger an sie, für die eine Recyclinggebühr entrichtet wird, deren Liste der Typen und Kategorien durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2013 N 1291 "Über Recyclinggebühren für Radfahrzeuge (Fahrgestell) und Anhänger an sie und zu Änderungen einiger Rechtsakte der Regierung der Russischen Föderation ") enthält die Spalte Informationen zu Waren, die von der angegebenen Menge ausgenommen sind, nämlich die folgenden Informationen:

die Anzahl der Waren, die als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien) für die Herstellung anderer Waren (nach Gruppen und Waren) verkauft werden;

den Namen der juristischen Person oder des einzelnen Unternehmers (Hersteller des Endprodukts), an den der Hersteller der Waren, der Importeur der Waren diese als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien) verkauft;

angaben (Anzahl, Datum) der Versanddokumente, die die Gegenparteien im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten haben und die die Verwendung der betreffenden Waren als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien) bestätigen. Bei den von den Gegenparteien im Rahmen der Geschäftstätigkeit erhaltenen Unterlagen, die die Verwendung der betreffenden Waren als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien) bestätigen, handelt es sich um Verträge zwischen dem Hersteller von Waren, dem Importeur von Waren, die als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien) verkauft werden, und einer juristischen Person oder einem einzelnen Unternehmer (durch den Hersteller des Endprodukts), an den der Hersteller der Waren, der Importeur der Waren sie als Komponenten oder Rohstoffe (Materialien) verkauft, Abnahme- und Übertragungshandlungen, durchgeführte Arbeiten und andere Dokumente, die die Ausführung dieser Verträge bestätigen, mit Informationen, die die Verwendung der betreffenden Waren als Komponenten bestätigen oder Rohstoffe (Materialien).

Wenn im Berichtszeitraum eine bestimmte Menge von Waren aus der Russischen Föderation ausgeführt wurde, enthält die Spalte die folgenden Informationen zu Waren, Verpackungen von Waren, für die der Hersteller von Waren, der Importeur von Waren, nicht verpflichtet ist, die Einhaltung der Entsorgungsnormen sicherzustellen:

den Namen der juristischen Person oder des einzelnen Unternehmers (Hersteller des Endprodukts), der die Ausfuhr der Waren, die Verpackung der Waren durchgeführt hat;

angaben (Anzahl, Datum) der Dokumente, die die Ausfuhr von Waren aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation bestätigen, Verpackung von Waren.

In anderen Fällen wird die Spalte bei Bedarf ausgefüllt (nach Ermessen des Warenherstellers, Importeurs von Waren, falls Klarstellungen, Ergänzungen usw. erforderlich sind).

<11> Die Tabelle wird wie folgt ausgefüllt: Zuerst werden die Nummer und der Name der Verpackungsgruppe von Waren gemäß Abschnitt II der Liste angegeben, und dann werden die Artikel für die Verpackung von Waren aus Abschnitt II der Liste Zeile für Zeile angegeben - für jeden Namen der Verpackung von Waren, identifiziert durch das Material, aus dem die Verpackung der Waren hergestellt wird (für Verpackung von Waren aus kombinierten Materialien - nach dem Hauptmaterial nach Gewicht in der Zusammensetzung) und zusätzlich nach der Art des Verpackungsmaterials - in getrennten Zeilen. Die Tabelle enthält nur die Gruppen und Gegenstände auf der Verpackung von Waren, für die der Hersteller von Waren, der Importeur von Waren verpflichtet ist, die Menge der Verpackung von Waren anzugeben, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden.

<12> Auszufüllen, wenn der Hersteller von Waren, Importeur von Waren die Möglichkeit hat, die Verpackung von Waren gemäß einer der angegebenen Klassifikationen zu identifizieren.

<13> Die Gesamtzahl der Verpackungen von Waren, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden, ist angegeben.

<14> Die Anzahl der Verpackungen von Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt werden, ist angegeben. Auf der Grundlage von Zolldokumenten und in deren Abwesenheit ausgefüllt - auf der Grundlage von Dokumenten, die von Gegenparteien im Rahmen kommerzieller Aktivitäten erhalten wurden. Wenn der Hersteller von Waren, der Importeur von Waren keine Informationen (einschließlich Informationen von Gegenparteien) hat, die die Ausfuhr der Verpackung von Waren bestätigen, die aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht wurden, wird 0 in die Zeile eingetragen.

<15> Die Anzahl der Verpackungen von Waren, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden, ist angegeben, für die die Verpflichtung besteht, die Einhaltung der Normen für die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Waren sicherzustellen, definiert als die Differenz zwischen der Gesamtmenge der Verpackungen von Waren, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden, und der Menge der Verpackungen von Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt werden ...

<16> Bei Einreichung auf Papier wird die Erklärung durch ein Siegel bestätigt, wenn die Person, die den Antrag eingereicht hat, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ein Siegel haben muss.

Öko-Sammlung und andere
Umweltzahlungen:

berichterstellung und Lastoptimierung

In Russland gibt es mehrere nicht steuerliche Umweltzahlungen, die von Unternehmensseite besondere Aufmerksamkeit erfordern. Dies sind Umweltgebühren, Nutzungsgebühren, Gebühren für negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gebühren für die Entsorgung von Produktions- und Verbrauchsabfällen. 2019 werden zwei weitere Zahlungen zur Annahme vorbereitet: eine Umweltsteuer (die bestehende Zahlungen ersetzen soll) und eine Gebühr für Treibhausgasemissionen.

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung im Bereich Umweltzahlungen und Berichterstattung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer geschäftlichen Probleme.

Berichterstattung über Umweltgebühren

Wir werden Sie bei der Erstellung von Berichten über das Nutzungsvolumen und den Zahlungsbetrag für Umweltzahlungen beraten.

Interaktion mit Aufsichtsbehörden

Wir werden in Zusammenarbeit mit Rosprirodnadzor und anderen Behörden helfen, Ansprüche auf Umweltzahlungen zu klären.

Separate Abfallsammelprojekte

Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung eines Projekts zur getrennten Sammlung von Abfällen für Ihre Fraktion. Wir organisieren die Interaktion mit den Betreibern von Hausmüll und den Behörden.

ÜBER UMWELTSAMMLUNG UND RECYCLING VON ABFÄLLEN

Wer ist verpflichtet, Berichte über Umweltgebühren einzureichen?

Die Dokumentation zur ökologischen Sammlung muss allen Herstellern und Importeuren von Waren vorgelegt werden, die im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Dezember 2017 Nr. 2970-r (in der Fassung vom 16. Juni 2018) aufgeführt sind.

Umweltgebühr: Wie berechnet man?

Hersteller und Importeure von Waren sind verpflichtet, die Umweltsteuer nur für die Produkte und Verpackungen dieser Produkte zu zahlen, die in der von der Regierung der Russischen Föderation erstellten Sonderliste aufgeführt sind. Die Standards für die Entsorgung von Waren werden auf Anordnung der Regierung festgelegt.
Wenn Unternehmen die Recyclingstandards nicht selbst erfüllen konnten, müssen sie eine Umweltgebühr entrichten, deren Sätze durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 284 vom 9. April 2016 (in der Fassung vom 31. Oktober 2018) festgelegt wurden.

Abfallmasse aus der Verwendung von zu entsorgenden Waren

Produziert oder importiert pro Jahr

Tonnen

Standard
Recycling

%

Gewicht
zurückgefordert
Abfall

Tonnen

Bewertung
Öko-Sammlung

Rubel pro Tonne

Das Verfahren zur Zahlung der Ökosteuer

Einreichung der Warenerklärung

Die Erklärung enthält Angaben zur Anzahl der im Vorjahr in Russland freigegebenen (hergestellten oder importierten) Produkte. Eingereicht bei Rosprirodnadzor.

Senden eines Berichts über die Umsetzung von Entsorgungsstandards an Rosprirodnadzor

Der Bericht enthält Informationen zur Menge der im Vorjahr entsorgten Produkte. Eingereicht bei Rosprirodnadzor.

Berechnung und Zahlung der Umweltsteuer

Berechnung des Betrags und Zahlung der Umweltgebühr an Rosprirodnadzor. Bei der Übermittlung der Berechnung der Umweltgebühr an Rosprirodnadzor müssen Kopien der Zahlungsdokumente vorgelegt werden, aus denen die Zahlung des gesamten Betrags der Umweltgebühr hervorgeht.

Verantwortung für Nichtzahlung
ökologische Gebühr

Wenn die Organisation die Umweltgebühr nicht oder nicht vollständig zahlt, sendet Rosprirodnadzor eine Aufforderung zur freiwilligen Zahlung und zieht die Schulden dann vor Gericht ein.

Eine Organisation, die nicht über die ökologische Sammlung berichtet, kann in die Verwaltungsverantwortung gebracht werden (Artikel 8 Absatz 5 des Verwaltungsgesetzbuchs der Russischen Föderation) von 3 bis 6 Tausend Rubel für Unternehmer und Beamte, für juristische Personen wird es sein von 20 bis 80 Tausend Rubel.

Darüber hinaus wird in der Staatsduma eine neue Fassung von Artikel 8.5 des Verwaltungsgesetzbuchs der Russischen Föderation geprüft. Dementsprechend werden die Geldbußen für Verstöße bei der Zahlung der Ökosteuer erhöht bis zu 100-250 Tausend Rubel... Gleichzeitig haben die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, die Tätigkeit des Unternehmens des verletzenden Unternehmens für bis zu 90 Tage einzustellen.

In welchen Fällen zahlt die Organisation keine Öko-Gebühr?

Ein Hersteller oder Importeur von Waren ist befreit von der Zahlung Umweltgebühren unter den folgenden Bedingungen:

Die Umweltgebühr wird nicht für Waren gezahlt, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation exportiert und entsorgt werden.

Ein Produktions- oder Importeurunternehmen, das Abfälle aus Waren und deren Verpackung gemäß den festgelegten Standards vollständig entsorgt, zahlt keine Umweltgebühr.

Wenn das Unternehmen den Recyclingstandard teilweise erfüllt, muss es die Volumendifferenz zwischen der tatsächlich durchgeführten Entsorgung und den festgelegten Entsorgungsstandards bezahlen.

DER WERT UNSERER DIENSTLEISTUNGEN

WIR LÖSEN DAS PROBLEM DES ÖKOSPORTES UND OPTIMIEREN DIE KOSTEN

Wir unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung zur erweiterten Haftung von Herstellern und Importeuren von Waren zur Abfallentsorgung (EPR). Wir bieten Beratungsunterstützung bei der Selbstverwirklichung von Recyclingstandards. Es kann rentabler sein als die Zahlung einer Ökosteuer.

12. Format, Struktur, Verfahren zur Bestätigung der Annahme und Einreichung der Erklärung in Form eines elektronischen Dokuments sowie die zur Übermittlung der Erklärung in elektronischer Form verwendeten Telekommunikationsnetze werden vom Bundesdienst für die Überwachung der natürlichen Ressourcen festgelegt.

Maßeinheit, kg

Warenmenge

2. Informationen zur Verpackung von Waren

Maßeinheit, kg

Verpackungsmenge

einschließlich der Menge an Verpackungen aus recycelten Materialien

Der für die Abgabe der Erklärung verantwortliche Beamte (der Leiter einer juristischen Person oder eine Person, die befugt ist, im Namen einer juristischen Person zu handeln, oder ein einzelner Unternehmer) _____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name) _________________ (Datum) M.P. *(4)

_____________________________

* (1) Die Erklärung auf Papier wird vom Leiter der juristischen Person oder einer vom Leiter der juristischen Person bevollmächtigten Person oder einem einzelnen Unternehmer, sofern verfügbar, genäht und versiegelt. Die Seiten der Erklärung müssen fortlaufend nummeriert werden.

* (2) Für Fertigwaren, einschließlich Verpackungen, die von ihren Herstellern auf dem Gebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden. Der Name für jedes Produkt ist in Übereinstimmung mit angegeben aufführen Fertigerzeugnisse, einschließlich Verpackungen, vorbehaltlich der Entsorgung, nachdem sie ihre Verbrauchereigenschaften verloren haben, genehmigt nach Reienfolge Regierung der Russischen Föderation vom 24. September 2015 N 1886-r. Der Code für jedes Produkt wird durch angezeigt Allrussischer Klassifikator Produkte nach Art der wirtschaftlichen Tätigkeit OK 034-2014 (CPA 2008).

* (3) Für Fertigwaren, einschließlich Verpackungen, die von ihren Importeuren im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden. Der Name und der Code für jedes fertige Produkt, einschließlich der Verpackung, sind mit gekennzeichnet einheitliche Warennomenklatur Außenwirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion (TN VED EAEU), genehmigt entscheidung Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 16. Juli 2012 N 54.

* (4) Bei Einreichung auf Papier wird die Erklärung durch ein Siegel bestätigt, wenn die Person, die den Antrag eingereicht hat, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ein Siegel haben muss.

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Zu den organisatorischen Vorkehrungen gehören: 1. ERNENNUNG VON BEAMTEN, DIE FÜR DIE BRANDSICHERHEIT IN DER ORGANISATION VERANTWORTLICH SIND ...
Typische Anweisung. TOI R 01-00-01-96. ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ "____" _____________ 2020 Nr. _______ Nischni Nowgorod PC-Betrieb ...
Wärmeaustausch zwischen Mensch und Umwelt. Eine der notwendigen Bedingungen für ein normales menschliches Leben ist es, ...