Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation. Regeln für die Strommessung Regeln für die Organisation der kommerziellen Strommessung


Die Organisation der Strommessung in der Russischen Föderation erfolgt gemäß den Regeln für die Organisation der Strommessung (Kapitel 10 der Regierungsverordnung Nr. 442).

Anforderungen an Messgeräte.

Messgeräte, deren Messwerte zur Bestimmung des Stromverbrauchs verwendet werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.
  • Festgelegte Anforderungen an ihre Genauigkeitsklasse.
  • In der vorgeschriebenen Weise in Betrieb nehmen dürfen.
  • Über intakte Kontrollplomben und (oder) Sichtprüfzeichen verfügen.

In Mehrfamilienhäusern, deren Anschluss an Stromnetzanlagen nach 2012 erfolgt, müssen an der Schnittstelle zwischen Stromnetzanlagen und hausinternen technischen Anlagen Sammel-(Gebäude-)Messgeräte der Genauigkeitsklasse 1,0 und höher installiert werden.

Zur Messung elektrischer Energie müssen andere Verbraucher mit einer maximalen Leistung von weniger als 670 kW Messgeräte der Genauigkeitsklasse 1,0 und einer höheren Genauigkeitsklasse verwenden – für Anschlusspunkte an Stromnetzanlagen mit Spannungen bis 35 kV.

Für Spannungen über 110 kV werden Messgeräte der Genauigkeitsklasse 0,5S und einer höheren Genauigkeitsklasse verwendet.

Zur Messung elektrischer Energie mit einer maximalen Leistung von mindestens 670 kW müssen Messgeräte verwendet werden, die die Messung stündlicher Mengen an elektrischer Energie mit der Genauigkeitsklasse 0,5S und einer höheren Genauigkeitsklasse ermöglichen und die Speicherung von Daten über stündliche Mengen an elektrischer Energie gewährleisten Energieverbrauch der letzten 90 Tage oder länger bzw. im Abrechnungssystem erfasst.

Die Anforderung an Vertriebs- und Stromnetzunternehmen, ein automatisiertes Steuerungs- und Messsystem für Strom an Verbraucher mit weniger als 670 kW zu installieren, widerspricht dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 442.

Anforderungen an Messstromwandler.

Die Genauigkeitsklasse von Messwandlern, die in Messanlagen zum Einbau (Anschluss) von Messgeräten eingesetzt werden, muss mindestens 0,5 betragen. (Für den Einbau (Anschluss) von Messgeräten der Genauigkeitsklasse 2.0 dürfen Spannungsmesswandler der Genauigkeitsklasse 1,0 verwendet werden.)

Es dürfen Stromwandler mit erhöhtem Übersetzungsverhältnis (je nach den Bedingungen des elektrodynamischen und thermischen Widerstands oder des Sammelschienenschutzes) verwendet werden, wenn bei maximaler Belastung des Anschlusses der Strom in der Sekundärwicklung des Stromwandlers mindestens 40 % beträgt des Nennstroms des Zählers und bei einer minimalen Betriebslast - mindestens 5 %. (PUE 1.5.17)

Installation von Zählern. Die Installation von Messgeräten muss den Anforderungen des Kapitels 1.5 der PUE entsprechen.

Die Messgeräte müssen in trockenen, für Wartungszwecke leicht zugänglichen Räumen, an einem für die Arbeit ausreichend freien und nicht beengten Ort mit einer Temperatur im Winter von nicht weniger als 0 Grad aufgestellt werden. C. Es ist erlaubt, Zähler in unbeheizten Räumen und Fluren von Schaltanlagen von Kraftwerken und Umspannwerken sowie in Außenschränken anzubringen. In diesem Fall sollte eine stationäre Isolierung für den Winter durch Isolierschränke, Hauben mit Erwärmung der Luft im Inneren durch eine elektrische Lampe oder ein Heizelement vorgesehen werden, um eine positive Temperatur im Inneren der Haube zu gewährleisten, jedoch nicht höher als +20 Grad . MIT.

Höhe vom Boden bis zum Kasten Meterklemmen sollten im Bereich von 0,8 bis 1,7 m liegen. Eine Höhe von weniger als 0,8 m ist zulässig, jedoch nicht weniger als 0,4 m.

Für den sicheren Einbau und Austausch von Zählern in Netzen mit Spannungen bis 380 V ist dies erforderlich Es ist möglich, das Messgerät auszuschalten Schaltgeräte oder Sicherungen, die in einem Abstand von nicht mehr als 10 m davor installiert sind. Es muss für eine Spannungsentlastung aller an das Messgerät angeschlossenen Phasen gesorgt werden

Zum Anschluss von Zählern für Spannungen bis 380 V müssen Stromwandler eingebaut werden nach dem Gerätewechsel in Richtung des Kraftflusses.

Anschlussplan für Stromzähler

Messkreise sollten zu unabhängigen Klemmenbaugruppen oder Abschnitten in einer allgemeinen Klemmenreihe geführt werden. Wenn keine Klemmbaugruppen verfügbar sind, müssen Testblöcke installiert werden.

Die Klemmen müssen das Kurzschließen der Sekundärkreise der Stromwandler, das Trennen der Stromkreise und Spannungskreise des Messgeräts in jeder Phase des Messgeräts beim Austausch oder bei der Überprüfung sowie das Einschalten des Modellmessgeräts ohne Abtrennen von Drähten und Kabeln gewährleisten.

Bei der Konstruktion von Baugruppen und Anschlusskästen für Zähler muss die Möglichkeit der Abdichtung gewährleistet sein.

Mithilfe einer Prüfbox wird sichergestellt, dass die Kurzschlussanforderungen für den Sekundärkreis des Stromwandlers eingehalten werden. Bei der Installation der Prüfbox ist darauf zu achten, dass auf der Rückseite der Sammelschiene eine Schraube vorhanden ist, die zum Kurzschließen der Wicklungen mit der Nullsammelschiene dient.

Unter kommerzieller Messung versteht man den Prozess der Messung von Mengen elektrischer Energie und elektrischer Leistungswerte, der Erfassung und Verarbeitung von Messergebnissen sowie der rechnerischen Generierung von Daten über die Menge der erzeugten und verbrauchten elektrischen Energie (Leistung) in den entsprechenden Liefergruppen auf der Grundlage der Messergebnisse Punkte sowie die Speicherung und Übermittlung der angegebenen Daten.

Die kommerzielle Messung der elektrischen Energie und die Kontrolle ihrer Umsetzung durch die Subjekte des Stromeinzelhandelsmarktes werden von Netzorganisationen durchgeführt!

Das Verfahren zur kaufmännischen Buchhaltung von Netzwerkorganisationen

Die Netzwerkorganisation gewährleistet die Erhebung von Daten zur kommerziellen Abrechnung elektrischer Energie an den Grenzen der Bilanz ihrer Stromnetze und Energieempfangsgeräte von Verbrauchern, Stromerzeugern und zugehörigen Netzwerkorganisationen sowie an den Grenzen des Gebiets ​​Tätigkeit des garantierenden Lieferanten und stellt gemäß Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung elektrischer Energie Daten über die erfassten Werte der übertragenen elektrischen Energie und Verluste elektrischer Energie an Personen zur Verfügung, deren Stromnetze (Stromempfang). Geräte, Kraftwerke) sind an die Stromnetze der angegebenen Netzorganisation und (oder) der sie versorgenden garantierenden Lieferanten (Energievertriebsorganisationen) angeschlossen.

Benachbarte Netzorganisationen, sonstige rechtmäßige Eigentümer elektrischer Netze, Verbraucher (sie bedienende Organisationen) und Erzeuger elektrischer Energie, deren Energieempfangsgeräte (Energieanlagen) direkt an die elektrischen Netze der Netzorganisation angeschlossen sind, versorgen diese Netzorganisation mit Messwerten aus berechnete Messgeräte, die sich innerhalb der Grenzen der zu ihren Stromnetzen gehörenden Bilanz befinden (Stromempfangsgeräte), gemäß der in den Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung elektrischer Energie festgelegten Form und Häufigkeit der Präsentation. Das Formular zur Darstellung der Messwerte berechneter Messgeräte muss den Messgerätetypen entsprechen, mit denen gemäß diesem Abschnitt Abgabestellen auf dem Einzelhandelsmarkt ausgestattet sind.

Netzorganisationen haben das Recht zu prüfen, ob Verbraucher die Bedingungen der abgeschlossenen Verträge einhalten, die das Verfahren zur Abrechnung der gelieferten elektrischen Energie festlegen, und ob Verbraucher Gründe für den Verbrauch elektrischer Energie haben.

Benachbarte Netzorganisationen, sonstige rechtmäßige Eigentümer elektrischer Netze, Verbraucher und Erzeuger elektrischer Energie müssen ebenfalls den ungehinderten Zugang von Vertretern der Netzorganisation zu den innerhalb der Bilanzgrenzen ihrer elektrischen Netze befindlichen Messgeräten zum Zwecke der Zustandsüberprüfung gewährleisten von solchen Messgeräten und das Entfernen von Test-(Kontroll-)Geräten. Anzeigen.

Die Netzorganisation führt mindestens alle sechs Monate Kontrollprüfungen der Messgeräte durch, sofern im Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung elektrischer Energie nichts anderes festgelegt ist.

Eine Auswahl der wichtigsten Dokumente auf Anfrage Strommessregeln (Verordnungen, Formulare, Artikel, Expertenberatungen und vieles mehr).

Artikel, Kommentare, Antworten auf Fragen: Regeln zur Strommessung

„Ressourcenversorgung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen in Russland: Fragen der Theorie und Praxis: Monographie“ (Kantser Yu.A.) (Hrsg. V.A. Vaipan)

(„Yustitsinform“, 2017)

Die Ermittlung der von der Rgelieferten und vom Abonnenten verbrauchten Menge erfolgt anhand der Daten der Messgeräte über den tatsächlichen Verbrauch. Das Abrechnungsverfahren wird durch Abteilungsvorschriften bestimmt (Regeln für die Abrechnung elektrischer Energie, genehmigt vom russischen Ministerium für Brennstoffe und Energie am 19. September 1996 und vom russischen Bauministerium am 26. September 1996).<211>. In den allermeisten Fällen wird an der Grenze der Bilanz der Strom- und Wärmenetze der ressourcenliefernden Organisation und des Auftragnehmers die Lieferung von Strom und Wärmeenergie verbucht. An dieser Stelle werden die Zähler installiert.

„Wohnungsordnung der Russischen Föderation. Artikel-für-Artikel-Kommentar. Ein Leitfaden zur gerichtlichen Praxis“ (Bespalov Yu.F., Bespalov A.Yu., Kasatkina A.Yu.) (Hrsg. Yu.F. Bespalov)

(„Prospekt“, 2018)

Das Gemeinschaftseigentum umfasst ein hausinternes Stromversorgungssystem, bestehend aus Eingangsschränken, Eingangsverteilungsgeräten, Schutz-, Überwachungs- und Steuerungsgeräten, kollektiven (gemeinsamen) elektrischen Energiemessgeräten, Bodenplatten und Schränken, Beleuchtungsanlagen für Gemeinschaftsräume, Elektro Anlagen für Rauchentfernungssysteme, automatische Brandmeldesysteme der internen Löschwasserversorgung, Lasten-, Personen- und Feueraufzüge, automatische Verriegelungsvorrichtungen für Türen von Mehrfamilienhauseingängen, Netzwerke (Kabel) von der gemäß Abschnitt 8 dieser Regeln festgelegten Außengrenze an einzelne, gemeinsame (Wohnungs-)Geräte zur Messung der elektrischen Energie sowie an andere elektrische Geräte, die sich in diesen Netzen befinden<1>.

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GENEHMIGT vom Ministerium für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation am 19. September 1996 und vom Ministerium für Bauwesen der Russischen Föderation am 26. September 1996

1. Einleitung

Diese „Regeln für die Strombuchhaltung“ (im Folgenden „Regeln“ genannt) wurden gemäß dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 2. November 1995 N 1087 „Über dringende Maßnahmen zur Energieeinsparung“ von Spezialisten des Ministeriums für entwickelt Kraftstoff und Energie Russlands, das Bauministerium Russlands und RAO UES Russlands unter Beteiligung von Gosstandart Russlands.

Die Regeln berücksichtigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (Artikel 541-544), die Bundesgesetze „Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit von Messungen“, „Energieeinsparung“ und andere aktuelle Gesetze der Russischen Föderation, GOSTs, Regulierungsgesetze und technische Unterlagen und gesammelte Erfahrungen im Bereich der Strommessung.

Die Regeln definieren die allgemeinen Anforderungen an die Organisation der Messung elektrischer Energie und die Beziehung zwischen den wichtigsten in diesem Bereich geltenden regulatorischen und technischen Dokumenten.

Die Regeln gelten auf dem Territorium der Russischen Föderation und sind verbindlich, wenn:

Durchführung der Produktion, Übertragung, Verteilung und des Verbrauchs elektrischer Energie;

Durchführung von Entwurfs-, Installations-, Anpassungs- und Reparaturarbeiten zur Organisation der Strommessung;

Sicherstellung des Betriebs von Messgeräten für elektrische Energie.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Der Hauptzweck der Strommessung besteht darin, zuverlässige Informationen über die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und den Verbrauch von Strom auf den Stromgroß- und -einzelhandelsmärkten zu erhalten, um die wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Probleme zu lösen:

Finanzielle Abrechnungen für Strom und Kapazität zwischen Marktteilnehmern (Energieversorgungsunternehmen, Stromverbraucher) unter Berücksichtigung der Qualität;

Ermittlung und Prognose technischer und wirtschaftlicher Indikatoren für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität in Energiesystemen;

Ermittlung und Prognose technischer und wirtschaftlicher Indikatoren des Stromverbrauchs in Industrieunternehmen, im Transportwesen, in der Landwirtschaft, im öffentlichen Versorgungssektor usw.;

Gewährleistung von Energieeinsparungen und Stromverbrauchsmanagement.

2.2. Die Qualität der von der Energieversorgungsorganisation gelieferten Energie muss den Anforderungen entsprechen, die durch staatliche Normen und andere verbindliche Vorschriften festgelegt oder im Energieversorgungsvertrag festgelegt sind.

2.3. Die Bilanzierung des Wirkstroms soll die Ermittlung der Strommenge (und ggf. durchschnittlicher Leistungswerte) gewährleisten:

erzeugt durch Kraftwerksgeneratoren;

für den persönlichen und wirtschaftlichen Bedarf (getrennt) von Kraftwerken und Umspannwerken sowie für den Produktionsbedarf des Energiesystems verbraucht;

Regeln zur Strommessung

1. Einleitung

Diese „Regeln für die Abrechnung elektrischer Energie“ (im Folgenden „Regeln“ genannt) wurden gemäß dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 2. November 1995 Nr. 1087 „Über dringende Maßnahmen zur Energieeinsparung“ von Spezialisten der Russischen Föderation entwickelt Ministerium für Brennstoffe und Energie Russlands, Ministerium für Bauwesen Russlands und RAO UES Russlands unter Beteiligung von Gosstandart Russland.

Die Regeln berücksichtigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (Artikel 541 – 544), die Bundesgesetze „Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit von Messungen“, „Über Energieeinsparung“ und andere aktuelle Gesetze der Russischen Föderation, GOSTs und Vorschriften und technische Unterlagen sowie gesammelte Erfahrungen im Bereich der Strommessung.

Die Regeln definieren die allgemeinen Anforderungen an die Organisation der Messung elektrischer Energie und die Beziehung zwischen den wichtigsten in diesem Bereich geltenden regulatorischen und technischen Dokumenten.

Die Regeln gelten auf dem Territorium der Russischen Föderation und sind verbindlich, wenn:

– Umsetzung der Produktion, Übertragung, Verteilung und des Verbrauchs elektrischer Energie;

– Durchführung von Planungs-, Installations-, Anpassungs- und Reparaturarbeiten zur Organisation der Messung der elektrischen Energie;

– Sicherstellung des Betriebs von Messgeräten für elektrische Energie.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Der Hauptzweck der Strommessung besteht darin, zuverlässige Informationen über die Produktion, Übertragung, Verteilung und den Verbrauch elektrischer Energie auf den Stromgroß- und -einzelhandelsmärkten zu erhalten, um die wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Probleme zu lösen:

– finanzielle Abrechnungen für Strom und Kapazität zwischen Marktteilnehmern (Energieversorgungsunternehmen, Stromverbraucher) unter Berücksichtigung ihrer Qualität;

– Bestimmung und Prognose technischer und wirtschaftlicher Indikatoren für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität in Energiesystemen;

– Ermittlung und Prognose technischer und wirtschaftlicher Indikatoren des Stromverbrauchs in Industrieunternehmen, im Transportwesen, in der Landwirtschaft, im öffentlichen Versorgungssektor usw.;

– Gewährleistung von Energieeinsparungen und Stromverbrauchsmanagement.

2.2. Die Qualität der von der Energieversorgungsorganisation gelieferten Energie muss den Anforderungen entsprechen, die durch staatliche Normen und andere verbindliche Vorschriften festgelegt oder im Energieversorgungsvertrag festgelegt sind.

2.3. Die Bilanzierung des Wirkstroms soll die Ermittlung der Strommenge (und ggf. durchschnittlicher Leistungswerte) gewährleisten:

– von Kraftwerksgeneratoren erzeugt;

– für den Eigen- und Wirtschaftsbedarf (getrennt) von Kraftwerken und Umspannwerken sowie für den Produktionsbedarf des Energiesystems verbraucht;

– die Versorgung der Verbraucher erfolgt über Leitungen, die von Kraftwerksbussen direkt zu den Verbrauchern führen;

– im Netzwerk anderer Eigentümer übertragen oder von diesen empfangen;

– aus dem Stromnetz an Verbraucher abgegeben;

– zum Export übertragen und zum Import empfangen.

Die Organisation der aktiven Strommessung sollte die Möglichkeit bieten:

– Bestimmung des Stromflusses in Stromnetze verschiedener Spannungsklassen von Energiesystemen;

– Erstellung von Strombilanzen für autarke Einheiten von Energiesystemen und Verbrauchern;

– Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Verbrauchsgewohnheiten und Strombilanzen durch die Verbraucher;

– Verbraucherzahlungen für Strom zu den aktuellen Tarifen, einschließlich Mehrtarif- und Differenztarifen;

– Stromverbrauchsmanagement.

2.4. Die Bilanzierung von Blindstrom soll die Möglichkeit bieten, die Menge an Blindstrom zu ermitteln, die der Verbraucher vom Energieversorgungsunternehmen erhält oder an ihn weitergibt, wenn diese Daten für Berechnungen oder zur Überwachung der Einhaltung der festgelegten Betriebsart von Kompensationseinrichtungen verwendet werden.

2.5. Die Strommessung erfolgt auf Basis von Messungen mit Stromzählern und Informationsmesssystemen.

2.6. Für die Strommessung müssen Messgeräte verwendet werden, deren Typen durch die staatliche Norm Russlands zugelassen und im staatlichen Messgeräteregister eingetragen sind.

2.7. Die staatliche messtechnische Kontrolle und Überwachung der in der Strommessung verwendeten Messgeräte wird von den Gosstandart-Behörden Russlands und von ihnen akkreditierten messtechnischen Diensten auf der Grundlage der aktuellen behördlichen Dokumentation durchgeführt.

3. Organisation der Strommessung

3.1. Die Organisation der Strommessung in bestehenden, neu errichteten und umgebauten Elektroanlagen muss gemäß den Anforderungen der aktuellen behördlichen und technischen Dokumente im Hinblick auf Folgendes erfolgen:

– Installationsorte und -mengen von Strommessgeräten in Kraftwerken, Umspannwerken und Verbrauchern;

– Genauigkeitsklassen von Zählern und Messwandlern;

– Platzierung von Zählern und deren elektrischer Verkabelung.

3.2. Die Bilanzierung von Wirk- und Blindenergie und -leistung sowie die Überwachung der Stromqualität für die Abrechnung zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbraucher erfolgt in der Regel an der Bilanzgrenze

elektrisches Zubehör.

3.3. Um die Effizienz der Strommessung in Elektroinstallationen zu steigern, wird empfohlen, automatisierte Strommess- und -steuerungssysteme zu verwenden, die auf der Grundlage von Stromzählern und Informationsmesssystemen erstellt wurden.

3.4. Personen, die die Installation und Einstellung von Strommessgeräten durchführen, müssen über eine Lizenz zur Ausführung dieser Art von Arbeiten verfügen, die in der vorgeschriebenen Weise erworben wurde.

3.5. Mittel zur Messung elektrischer Energie und zur Überwachung ihrer Qualität müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, um eine Verfälschung der Messergebnisse auszuschließen.

4. Organisation des Betriebs von Strommessgeräten

4.1. Der Lieferant von Messgeräten, die zur Erfassung elektrischer Energie und zur Kontrolle ihrer Qualität verwendet werden, muss über eine Lizenz für deren Herstellung, Reparatur, Verkauf oder Vermietung verfügen, die von der staatlichen Normung Russlands in der vorgeschriebenen Weise ausgestellt wird.

4.2. Die Organisation des Betriebs von Strommessgeräten muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen der aktuellen behördlichen und technischen Dokumente und Anweisungen der Hersteller erfolgen.

4.3. Die betriebliche Wartung von Strommessgeräten muss von speziell geschultem Personal durchgeführt werden.

4.4. Bei der Wartung von Strommessgeräten müssen organisatorische und technische Maßnahmen getroffen werden, um die Arbeitssicherheit gemäß den geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

4.5. Die Abteilungen können auf der Grundlage bestehender rechtlicher und technischer Regulierungsdokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit abteilungsspezifische Regulierungs- und technische Dokumente im Bereich der Strommessung entwickeln und genehmigen, die diesen Regeln nicht widersprechen.

4.6. Die regelmäßige Überprüfung von Messgeräten zur Erfassung elektrischer Energie und zur Kontrolle ihrer Qualität muss innerhalb der durch die staatliche Norm Russlands festgelegten Fristen erfolgen.

4.7. Umbau, Austausch sowie Änderungen von Schaltschemata von Messgeräten erfolgen mit Zustimmung des Energieversorgungsunternehmens.

Anwendung

Grundlegende Begriffe und Definitionen, die im Text der Regeln verwendet werden

Elektrische Anlagen sind eine Reihe von Maschinen, Apparaten, Stromleitungen und Hilfsgeräten (zusammen mit den Bauwerken und Räumlichkeiten, in denen sie installiert sind), die für die Erzeugung, Umwandlung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung elektrischer Energie und deren Umwandlung in eine andere Form bestimmt sind.

Zähler, die Wirkstrom berücksichtigen, werden Wirkenergiezähler (im Folgenden Zähler genannt) genannt.

Zähler, die die integrierte Blindleistung (im Folgenden Blindenergie genannt) für einen Abrechnungszeitraum berücksichtigen, werden als Blindenergiezähler bezeichnet.

Messgeräte sind eine Reihe von Geräten, die die Messung und Messung von Elektrizität ermöglichen (Strom- und Spannungsmesswandler, Stromzähler, Telemetriesensoren, Informationsmesssysteme und deren Kommunikationsleitungen) und nach einem festgelegten Schema miteinander verbunden sind.

Der Stromverbrauch für den Eigenbedarf von Kraftwerken und Umspannwerken ist der Stromverbrauch von Empfängern, die die notwendigen Voraussetzungen für das Funktionieren von Kraftwerken und Umspannwerken im technologischen Prozess der Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie schaffen.

Stromverbrauch für den wirtschaftlichen Bedarf von Kraftwerken und Stromnetzen – Stromverbrauch von Hilfs- und Nichtindustriebereichen in der Bilanz von Kraftwerken und Stromnetzunternehmen, der für die Bedienung der Hauptproduktion notwendig ist, aber nicht in direktem Zusammenhang mit den technologischen Prozessen steht Erzeugung thermischer und elektrischer Energie in Kraftwerken sowie Übertragung und Verteilung elektrischer Energie.

Der Stromverbrauch für den Produktionsbedarf ist der Stromverbrauch von Fernkesselhäusern und Elektrokesselanlagen, sowohl in der Eigenbilanz als auch in der Bilanz von Kraftwerken, sowie für die Wasserförderung durch Pumpspeicherkraftwerke und Pumpwerke.

Ein Verbraucher (Abonnent) elektrischer Energie ist eine juristische Person, die elektrische Energie (Strom) nutzt.

Ein Energieversorgungsunternehmen ist unabhängig von seiner Rechtsform eine gewerbliche Organisation, die erzeugte oder eingekaufte elektrische und (oder) thermische Energie an Verbraucher verkauft.

Der messtechnische Dienst umfasst eine Reihe von Tätigkeitsbereichen und Arbeitsarten, die darauf abzielen, die Einheitlichkeit der Messungen sicherzustellen.

Die messtechnische Kontrolle und Überwachung ist eine Tätigkeit, die von der staatlichen Stelle des messtechnischen Dienstes (staatliche messtechnische Kontrolle und Aufsicht) oder dem messtechnischen Dienst einer juristischen Person durchgeführt wird, um die Einhaltung festgelegter messtechnischer Regeln und Vorschriften zu überprüfen.

Messgeräte sind technische Geräte, die zur Messung bestimmt sind.

Die Überprüfung von Messgeräten ist eine Reihe von Vorgängen, die von messtechnischen Dienststellen (anderen autorisierten Stellen, Organisationen) durchgeführt werden, um die Übereinstimmung des Messgeräts mit den festgelegten technischen Anforderungen festzustellen und zu bestätigen.

Bei der Kalibrierung von Messgeräten handelt es sich um eine Reihe von Vorgängen, die durchgeführt werden, um die tatsächlichen Werte der messtechnischen Eigenschaften und (oder) die Eignung für den Einsatz von Messgeräten zu ermitteln und zu bestätigen, die keiner staatlichen messtechnischen Kontrolle und Überwachung unterliegen.

Die Bescheinigung über die Zulassung des Messgerätetyps ist ein von einer autorisierten staatlichen Stelle ausgestelltes Dokument, das bescheinigt, dass dieser Messgerätetyp gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zugelassen ist und die festgelegten Anforderungen erfüllt.

Die Akkreditierung für die Berechtigung zur Eichung von Messgeräten ist die offizielle Anerkennung der Befugnis zur Durchführung von Eichungsarbeiten durch eine autorisierte staatliche Stelle.

Eine Lizenz für die Herstellung (Reparatur, Verkauf, Vermietung) von Messgeräten ist ein Dokument, das das Recht zur Ausübung dieser Art von Tätigkeiten bescheinigt und vom staatlichen messtechnischen Dienst an juristische Personen und Einzelpersonen ausgestellt wird.

Genehmigt vom stellvertretenden Minister für Kraftstoff und Energie der Russischen Föderation am 19.09.1996 V.V. CurlyGenehmigt vom stellvertretenden Bauminister der Russischen Föderation am 26.09.1996 O.S. FomenkoEinverstanden Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Standards Russlands 18.09.1996 L.K. Isaev Zustimmung des Leiters der wichtigsten staatlichen Energieaufsichtsbehörde Russlands 12.09.1996 B.P. Varnavsky Einverstanden vom Vizepräsidenten der RAO UES Russlands 17.09.1996 O.A. Nikitin

Der Hauptzweck der Buchhaltung besteht darin, zuverlässige Informationen über die gelieferte und verbrauchte Strommenge (Strommenge) zu erhalten, um finanzielle Abrechnungen für Strom und Strom zu lösen, technische und wirtschaftliche Indikatoren des Stromverbrauchs eines Unternehmens zu ermitteln und vorherzusagen und Energieeinsparungen sicherzustellen und Organisation des Stromverbrauchs. Es gibt kommerzielle, für finanzielle Berechnungen (mit bestimmten Anforderungen an die Einbauorte von Messgeräten, deren Typen, Genauigkeitsklassen und Ablesungshäufigkeit) verwendete und technische Stromzähler zur Organisation des Stromverbrauchs und der Energieeinsparung im Unternehmen.

Werkzeuge zur Strommessung

Strommessgeräte sind Geräte zur Messung und Abrechnung; Dazu gehören: Stromzähler (aktiv und reaktiv); Strom- und Spannungsmesswandler; Telemetriesensoren; Informationsmesssysteme und ihre Kommunikationsleitungen. Ein Messsystem zur Strommessung ist eine Reihe von Geräten, die nach einem festgelegten Schema miteinander verbunden sind. Eine Reihe von Messsystemen, die an einer Einrichtung (z. B. einem Unternehmen) installiert sind, wird als Strommesssystem bezeichnet.

Die gebräuchlichste Art elektrischer Messgeräte sind Wirk- und Blindenergiezähler.

Es gibt Zähler, die direkt an das Netzwerk angeschlossen sind, und Zähler, die für den Anschluss an Messstrom- und Spannungswandler vorgesehen sind. Im letzteren Fall werden die Zählerstände mit dem berechneten Koeffizienten Kp multipliziert, der dem Produkt der entsprechenden Transformationskoeffizienten entspricht: Ap = K, Ki. Es gibt Messgeräte, die für den Betrieb mit bestimmten Messwandlern vorkalibriert sind, die auf dem Typenschild angegeben sind. Solche Zähler werden Wandlerzähler genannt; Eine Neuberechnung ihrer Messwerte ist nicht erforderlich.

Als Berechnungszähler werden einphasige und dreiphasige Zähler zweier Typen verwendet: Induktion und statisch (elektronisch). Ein Induktionsmessgerät verfügt über eine bewegliche Scheibe, durch die Ströme fließen, die durch das Magnetfeld stromdurchflossener Spulen induziert werden. In einem elektronischen Messgerät ist es variabel und wirkt auf Festkörperelemente (elektronische Elemente), um Ausgangsimpulse zu erzeugen, deren Anzahl proportional zur gemessenen Wirkenergie ist.

Der Zählmechanismus ist ein elektromechanisches oder elektronisches Gerät, das einen Speicher und eine Anzeige enthält. In den letzten Jahren hat ein weit verbreiteter Übergang von Induktionsmessgeräten zu elektronischen Messgeräten stattgefunden, die eine höhere Genauigkeit, die Möglichkeit zur Speicherung und Übertragung von Daten und eine geringere Wahrscheinlichkeit bieten, den Betrieb des Geräts zu stören und seine Messwerte zu verfälschen. Ein elektronischer Zähler kann ein Mehrtarifzähler sein, wenn er über eine Reihe von Zählmechanismen verfügt, die jeweils in festgelegten Zeitintervallen entsprechend unterschiedlichen Tarifen arbeiten. Der Einsatz solcher Zähler gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, einen tageszeitdifferenzierten Tarif zu wählen.

Alle sind nach Standardschaltungen angeschlossen, wobei für den korrekten Betrieb des Zählmechanismus und zur Vermeidung von Diebstahl die Polarität der Klemmen eingehalten werden muss: Die Generatorklemmen sind mit der Stromquelle verbunden, die Lastklemmen sind mit der Stromquelle verbunden den Laststromkreis.

Das Strommesssystem muss vor der Einwirkung elektromagnetischer Felder (die über die in den technischen Spezifikationen festgelegten Grenzen hinausgehen), mechanischer Beschädigung und unbefugtem Zugriff geschützt werden. An Zählern sind zwei Arten von Siegeln angebracht: Werkssiegel an den Gehäusen, die ein Eindringen in den Zählermechanismus verhindern, und Siegel der Organisation (Einheit der Elektrizitätswirtschaft), mit der die Finanzabrechnungen erfolgen.

Wirkenergiezähler werden in den folgenden Genauigkeitsklassen hergestellt (gibt den größten relativen Fehler in Prozent an): Induktion - 0,5; 1,0; 2,0 und 2,5; elektronisch - 1; 2; 0,2S; 0,5S. Die Anforderungen an die Genauigkeitsklasse werden je nach Verwendungszweck und Installationsort des Abrechnungssystems festgelegt; Eine Reihe von Anforderungen sind in rechtlichen und behördlichen Dokumenten definiert. Der Strommarkt stellt erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit von Messgeräten.

Auf Stromeinzelhandelsmärkten müssen Messgeräte der folgenden Genauigkeitsklassen eingesetzt werden:

  • für Verbraucher, deren Anschlussleistung 750 kV A nicht überschreitet (einschließlich Bürger) – 2,0 und höher; mehr als 750 kV A - 1,0 und höher.
  • Beim Anschluss neuer Verbraucher bis 750 kV A oder beim Austausch von Messgeräten sollten die Genauigkeitsklassen bei Spannungen bis 35 kV auf 1,0 und bei Spannungen bis kV und höher auf 0,5S erhöht werden.
  • Verbraucher mit einer Anschlussleistung von mehr als 750 kVA müssen Messgeräte installieren, die die Messung stündlicher Mengen des elektrischen Energieverbrauchs mit einer Genauigkeitsklasse von 0,5 S und höher ermöglichen, einschließlich solcher, die im automatisierten kommerziellen Messsystem mit Speicherung und Übermittlung von Daten an höhere Geräte enthalten sind Ebenen.

Liegt es nicht an der Grenze der Bilanz elektrischer Netze, so wird die an den Verbraucher gelieferte Strommenge in der Regel unter Berücksichtigung der Höhe der Normverluste an elektrischer Energie angepasst, die im Netzabschnitt von der Grenze bis zur Grenze auftreten Installationsort des Zählers. Die Höhe der Standardverluste wird gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Messmethode ermittelt. Es ist möglich, Messgeräte zu verwenden, die entsprechende Algorithmen zur Verlustermittlung enthalten, deren Messwerte dann für Berechnungen verwendet werden.

Reduzierte Energieverbrauchskosten

Die Reduzierung der Produktionskosten für Energieressourcen wird durch die Richtlinien der technischen Politik des Unternehmens umgesetzt, die darin besteht, die Kosten für den verbrauchten Strom zu senken und die Effizienz seiner Nutzung zu erhöhen. Verbraucher als Subjekte der Stromgroßhandels- oder -einzelhandelsmärkte erstellen Prognosen zu Stromkosten und Lastplänen für verschiedene Zeitintervalle (von einem Jahr bis zu Minuten) und berücksichtigen dabei die Regulierung ihrer Last.

Um die Kosten zu optimieren, sollte das Unternehmen einen Teil der Last auf andere Zeitintervalle verlagern – Halbzeit und Nacht.

Da der jährliche Stromverbrauch A (A = Рmax Tmax) und der tägliche Stromverbrauch Ac (Ac = 24Рс) nicht von der Regulierung abhängen (Energie für den Betrieb des Unternehmens W const), ist es möglich, die Umverteilung der tagsüber verbrauchten Energie zu organisieren . Dazu wird im Tageslastdiagramm des Unternehmens Folgendes unterschieden:

  • Nachtzone Rn;
  • Tageszone gleich der durchschnittlichen Belastung Рс;
  • Morgen-RU(max)- und Abend-Rv(max)-Maxima, die mit dem Zeitpunkt des Durchgangs des Maximums im Stromnetz (in diesem Fall Рс) zusammenfallen< Ру(макс) < Рв(мах)).

Das Unternehmen sollte die Möglichkeit finden, energieintensive Einheiten während der Spitzenzeiten abzuschalten, sie jedoch tagsüber und nachts einzuschalten, damit während der Umsetzung des Produktionsprogramms der tägliche Stromverbrauch konstant bleibt. Eine Reduzierung des deklarierten Höchstbetrags (und der Zahlung) ist möglich, wenn diese Regulierung über den gesamten Zeitraum erfolgt, für den der Ladeplan deklariert wird (Monat, Quartal, Jahr).

Wenn ein Unternehmen den angegebenen Lastplan nicht einhält, muss es Strom zu anderen Tarifen bezahlen und es fallen Strafen an.

Das Unternehmen ist daran interessiert, die Menge des Stromverbrauchs kontinuierlich zu steuern und setzt dabei auf die Möglichkeiten der werkstattübergreifenden Regulierung.

Unter Vorbehalt angenommen:

  1. der technologische Prozess ist für jeden Zyklus (Schicht) derselbe, aber durch Ändern der Start- und Endzeiten des Zyklus können Sie die maximale Belastung auf einen anderen Zeitpunkt verlagern;
  2. der Prozess ist kontinuierlich und kann sich zeitlich nicht verschieben, aber die Produkte variieren in der elektrischen Kapazität und der Prozess selbst ist in der Intensität einstellbar – die Produktion nicht energieintensiver Produkte sollte auf Spitzenzeiten eingestellt werden;
  3. Die Technologie ermöglicht Unterbrechungen, so dass die Einsparungen bei den Stromrechnungen die Unannehmlichkeiten überwiegen.
  4. Werkstätten sind frei von technologischen Einschränkungen zur Lastreduzierung. ICH

Ein Unternehmen, das über Möglichkeiten zur Laststeuerung verfügt, wird aufgerufen Verbraucher mit geregelter Belastung.

Ein solches Unternehmen kann Dienstleistungen für Unternehmen der Energiewirtschaft erbringen. Diese Leistungen müssen dem Unternehmen vergütet werden (sowohl die Kosten als auch eine angemessene Rentabilität werden vollständig erstattet). Aus Sicht der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft bedeutet die Reduzierung des Pmax einzelner Verbraucher eine Nivellierung des Gesamtlastplans und eine Reduzierung des Maximums, was letztendlich die mögliche Stromknappheit verringert und es ermöglicht, auf den Bau eines Teils der Erzeugungskapazität zu verzichten.

Als Regulierungsbehörden gelten insbesondere Unternehmen und Organisationen, die über eigene Stromquellen verfügen. Sie erhielten gesetzlich die Bezeichnung „Verbraucher mit Blockstationen“ und das Recht, Überschüsse (auch zu bestimmten Zeiten) an andere Verbraucher in der Region, an den Garantielieferanten und in einigen Fällen an den Großhandelsmarkt zu verkaufen. Dies wird es ermöglichen, den wirtschaftlichen Betrieb unserer eigenen Kraftwerke zu organisieren.

Anforderungen an Einbauorte von Messgeräten Kundendienststandard

Anforderungen an Strommessgeräte

Zur Abrechnung elektrischer Energie werden Messgeräte eingesetzt, deren Typen von der Bundesbehörde für technische Regulierung und Messwesen zugelassen und in das staatliche Messgeräteregister eingetragen sind.

Technische Parameter und messtechnische Eigenschaften von Stromzählern müssen den Anforderungen von GOST 52320-2005 Teil 11 „Stromzähler“, GOST R 52323-2005 Teil 22 „Statische Wirkenergiezähler der Genauigkeitsklassen 0,2S und 0,5S“, GOST entsprechen R 52322-2005 Teil 21 „Statische Blindenergiezähler der Genauigkeitsklassen 1 und 2“ (für Blindenergie - GOST R 52425−2005 „Statische Blindenergiezähler“).

Der wichtigste technische Parameter eines Stromzählers ist die „Genauigkeitsklasse“, die den Grad des Messfehlers des Geräts angibt. Die Genauigkeitsklassen von Messgeräten werden gemäß den technischen Vorschriften und anderen verbindlichen Anforderungen für die Klassifizierung von Messgeräten festgelegt.

Anforderungen an Messgeräte für den Stromverbrauch juristischer Personen:

1. Abhängig vom Wert der maximalen Leistung (festgelegt im Abgrenzungsgesetz) und dem Spannungsniveau am Aufstellungsort des Messkomplexes muss die Genauigkeitsklasse des Messgeräts sein:

· Für Anschlusspunkte an Stromnetzanlagen mit einer Spannung von 35 kV und darunter mit einer maximalen Leistung (laut Grenzgesetz) von weniger als 670 kW – Zähler mit einer Genauigkeitsklasse von mindestens 1,0 .

· Für Anschlusspunkte an Stromnetzanlagen mit einer Spannung von 110 kV und mehr eine Genauigkeitsklasse von mindestens 0,5S.

Um den Stromverbrauch von Verbrauchern mit einer maximalen Leistung von mindestens 670 kW zu berücksichtigen, müssen Zähler verwendet werden, die eine stündliche Messung des Verbrauchs elektrischer Energie mit einer Genauigkeitsklasse von mindestens ermöglichen 0,5S, Bereitstellung der Speicherung von Daten über die stündlichen Mengen des Stromverbrauchs für die letzten 90 Tage oder länger oder Aufnahme in das Abrechnungssystem.

(Grundlage von Abschnitt 139 des RF PP Nr. 442 vom 05.04.2012)

4. Das Messgerät muss in der vorgeschriebenen Weise in Betrieb genommen werden (Grundlage von Abschnitt 137 des RF PP Nr. 442 vom 05.04.2012).

5. Der Eigentümer des Messgeräts ist verpflichtet:

· den Betrieb des Messgeräts sicherstellen;

· Gewährleistung der Sicherheit und Integrität des Messgeräts sowie der Siegel und (oder) visuellen Kontrollzeichen;

· die Erfassung und Speicherung der Zählerstände sicherstellen;

· Sorgen Sie für einen rechtzeitigen Austausch des Messgeräts.

(Grundlage von Abschnitt 145 des RF PP Nr. 442 vom 05.04.2012).

6. Der Energieversorgungsbetrieb muss versiegeln:

Stromwandler-Anschlussblöcke;

Abdeckungen von Übergangskästen, wo Stromkreise zu Stromzählern vorhanden sind;

Stromkreise von Abrechnungszählern in Fällen, in denen elektrische Messgeräte und Schutzgeräte zusammen mit Zählern an Stromwandler angeschlossen sind;

Prüfkästen mit Klemmen zum Überbrücken der Sekundärwicklungen von Stromwandlern und der Verbindungspunkte von Spannungskreisen beim Trennen von Messgeräten zum Zweck ihres Austauschs oder ihrer Überprüfung; Gitter und Türen von Kammern, in denen Stromwandler installiert sind;

Gitter oder Kammertüren, bei denen Sicherungen auf der Hoch- und Niederspannungsseite der Spannungswandler installiert sind, an die die Messgeräte angeschlossen sind;

Geräte an den Antriebsgriffen von Spannungswandler-Trennschaltern, an die Messgeräte angeschlossen sind.

In den Sekundärkreisen von Spannungswandlern, an die Messgeräte angeschlossen sind, ist der Einbau von Sicherungen ohne Überwachung ihrer Integrität und ihrer Auswirkung auf das Signal nicht zulässig.

Geeichte Abrechnungszähler müssen auf dem Gehäuse mit dem Siegel der Organisation, die die Eichung durchgeführt hat, und auf der Abdeckung der Zählerklemmenleiste mit dem Siegel des Energieversorgungsunternehmens versehen sein.

Um elektrische Messgeräte, Schaltgeräte und lösbare Verbindungen von Stromkreisen in Messkreisen vor unbefugtem Zugriff zu schützen, müssen diese gemäß den festgelegten Anforderungen mit speziellen Sichtprüfzeichen gekennzeichnet werden.

(Grundlage – Abschnitt 2.11.18 der Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen)

Anforderungen an die Messung elektrischer Energie mittels Messwandler:

Gemäß den technischen Anforderungen müssen Messstromwandler der Norm GOST 7746-2001 („Stromwandler. Allgemeine technische Bedingungen“) entsprechen.

1. Genauigkeitsklasse Messwandler, die in Messanlagen zum Einbau (Anschluss) von Messgeräten verwendet werden, müssen sein nicht niedriger als 0,5.(Grundlage von Abschnitt 139 des RF PP Nr. 442 vom 05.04.2012).

2. Es dürfen Stromwandler mit erhöhtem Übersetzungsverhältnis (entsprechend den Bedingungen des elektrodynamischen und thermischen Widerstands oder des Sammelschienenschutzes) verwendet werden, wenn Maximale Last Anschluss beträgt der Strom in der Sekundärwicklung des Stromwandlers mindestens 40% Nennstrom des Zählers und bei minimaler Arbeitsaufwand- nicht weniger 5% (Grundlage von Abschnitt 1.5.17 PUE).

3. Der Anschluss der Stromwicklungen der Zähler an die Sekundärwicklungen der Stromwandler sollte getrennt von den Schutzschaltungen und zusammen mit elektrischen Messgeräten erfolgen (Grundlage Abschnitt 1.5.18 der PUE).

4.Verwendung Zwischentransformatoren Strom zum Einschalten der Messgeräte verboten(Grundlage von Abschnitt 1.5.18 der PUE).

5. Die Belastung der Sekundärwicklungen der Messwandler, an die die Zähler angeschlossen sind, darf die Nennwerte nicht überschreiten (basierend auf Abschnitt 1.5.19 der Elektroinstallationsordnung).

6. Der Querschnitt und die Länge der Drähte und Kabel in den Spannungskreisen der berechneten Zähler müssen so gewählt werden, dass der Spannungsverlust in diesen Kreisen nicht mehr als beträgt 0,25 % Nennspannung bei Versorgung mit Spannungswandlern der Genauigkeitsklasse 0,5. Um diese Anforderung zu gewährleisten, ist die Verwendung separater Kabel von Spannungswandlern zu Zählern zulässig (basierend auf Abschnitt 1.5.19 der PUE).

7. Instrumentenspannungswandler müssen hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften GOST 1983-2001 („Spannungswandler. Allgemeine technische Bedingungen“) entsprechen.

Anforderungen an Messgeräte für die von Bürgern (Einzelpersonen) verbrauchte elektrische Energie:

1. Messgeräte müssen eine Genauigkeitsklasse von mindestens 2,0 haben (basierend auf Abschnitt 138 des RF PP Nr. 442 vom 05.04.2012).

2. Die Schrauben, mit denen das Messgerätegehäuse befestigt ist, müssen mit einem Siegel mit dem Stempel des staatlichen Prüfers versehen sein (basierend auf Abschnitt 1.5.13 der PUE).

3. Der Deckel der Zählerklemmenleiste muss mit einem Siegel des Energieversorgungsunternehmens versehen sein (Grundlage Ziffer 1.5.13 PUE).

4. Messgeräte eines zugelassenen Typs, die gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen überprüft wurden, dürfen verwendet werden (Grundlage von Abschnitt 80 des RF PP Nr. 354 vom 05.06.2011). ).

5. Die Ausstattung von Wohn- oder Nichtwohnräumen mit Messgeräten, die Inbetriebnahme installierter Messgeräte, deren ordnungsgemäßer technischer Betrieb, Sicherheit und rechtzeitiger Austausch sind durch den Eigentümer der Wohn- oder Nichtwohnräume sicherzustellen.

Die Inbetriebnahme des installierten Messgeräts, also die Dokumentation des Messgeräts als Messgerät, nach deren Messwerten die Höhe der Vergütung für Versorgungsleistungen berechnet wird, erfolgt durch den Auftragnehmer, auch auf der Grundlage von ein Antrag des Eigentümers eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes an den Auftragnehmer. (Grundlage von Abschnitt 81 des RF PP Nr. 354 vom 05.06.2011).

6. Betrieb, Reparatur und Austausch von Messgeräten erfolgen gemäß der technischen Dokumentation. Die Überprüfung der Messgeräte erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen (Grundlage von Artikel 81 Absatz 10 der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 354 vom 05.06.2011).

7. Das Messgerät muss vor unbefugten Eingriffen in seinen Betrieb geschützt werden (Grundlage: Artikel 81 Absatz 11 der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 354 vom 05.06.2011).

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