Versteigerung der Einlagensicherungsagentur. Schulden mit Abschlag


Die Einlagensicherungsagentur hat für die Versteigerung die Forderungsrechte auf die Schulden von mehr als 6 Tausend Kunden insolventer Banken festgelegt. Fast alle Schulden sind diskontiert: Irgendwo erreicht es nur ein paar Prozent, aber man kann für mehrere Tausend zehn Millionen Dollar Schulden kaufen. Wie in der Agentur vermerkt, kann der Kreditnehmer sie selbst kaufen: Jeder, der möchte, hat das Recht, an der Auktion teilzunehmen.

DIA startete Ende 2015 eine ähnliche Website wie Avito.ru. Über ihn verkauft die Agentur Restbestände liquidierter Banken: von Grundstücken, Anteilen und Wohnungen bis hin zu Computermäusen und Bürostühlen. Insgesamt mehr als 10.000 Lose. Die Kosten aller auf dem Gelände ausgestellten Immobilien werden auf 150-200 Milliarden Rubel geschätzt.

Das Volumen dessen, was verkauft wird, nimmt nicht ab: Das Clearing des Bankensektors durch die Zentralbank bringt der DIA immer mehr Opfer. Derzeit liquidiert die Agentur etwa dreihundert Banken und drei Dutzend nichtstaatliche Pensionsfonds. Ihr Gesamtvermögen beträgt 3 Billionen Rubel. Gleichzeitig machen an diesem Anteil die Schulden von Bürgern und Unternehmen zwei Drittel des Gesamtbetrags aus, der Rest entfällt auf Immobilien, Büro- und Bankausstattung, Möbel, Autos.

Früher wurde die Site hauptsächlich durch Möbel und Immobilien repräsentiert, und das manchmal zu ziemlich lächerlichen Preisen. Letztes Jahr konnte man ein Ledersofa für 37 Rubel oder ein Glasregal für 25 Rubel kaufen. Richtig, Selbstabholung von der Insel Sachalin - dort befand sich die Filiale der Vneshprombank, deren Eigentum unter den Hammer kam. Derzeit können Sie eine Computermaus für 64 Rubel oder eine Tastatur für 94 Rubel 50 Kopeken kaufen. Es stimmt, Sie müssen ihnen in das Stawropol-Territorium folgen. Und Sie können auch geistiges Eigentum kaufen - zum Beispiel das Logo der bankrotten AF-Bank für 360 Rubel.

Jetzt sind Schulden auf der Website aufgetaucht. Dabei sprechen wir von mehreren Tausend Schuldnern. Darunter sind sehr unterschiedliche Menschen, aber auch Schulden des Top-Managements bankrotter Banken. Zum Beispiel der Vorstandsvorsitzende der ehemaligen "Mira-Bank" Tatyana Nikolaeva. Ihre Schulden von 30 Tausend Euro werden für nur 87 Tausend Rubel verkauft.

Der Pressedienst der DIA beantwortete die Fragen von Life, ob diese Praxis fortgesetzt wird und wie viel der Gesamtschulden von Einzelpersonen zum Verkauf angeboten werden, nicht. Inkassounternehmen weisen darauf hin, dass sie kein Interesse daran haben, auf der Seite Schulden zu kaufen.

Professionelle Sammler sind nicht bereit, alle Schulden zu kaufen. Die meisten großen Inkassobüros sind technologisch auf die "Förder"-Arbeit mit großen Schuldenportfolios zugeschnitten, - sagt Boris Voronin, Direktor des Nationalen Verbands der Inkassounternehmen. - Nicht jeder beschäftigt sich mit individuellen Schulden, insbesondere von privaten Gläubigern, die Kosten für eine solche Eintreibung sind viel höher als bei der Arbeit mit Schuldenportfolios. Darüber hinaus beurteilen Sammler vor einem Kauf immer die Qualität der Forderungen, die Möglichkeit der Einziehung. Ungefähr ein Drittel der Transaktionen zwischen Banken und Inkassobüros bleiben offen: Inkassounternehmen sind nicht bereit, Forderungsportfolios zu kaufen, für die unzureichend Informationen bekannt sind oder die Portfolios allgemein von schlechter Qualität sind. Höchstwahrscheinlich sind diese zum Verkauf angebotenen Schulden praktisch hoffnungslos und werden daher zu geringen Kosten verkauft.

Für die Schuldner selbst können sie jedoch von Interesse sein: Fakt ist, dass es ab dem nächsten Jahr eine Chance gibt, die für die Anspruchsberechtigten noch unantastbar ist. Es ist nicht schwer, Schulden zu kaufen: Jeder kann sich auf der DIA-Website registrieren. Um an der Auktion teilzunehmen, müssen Sie eine Anzahlung in Höhe von 10 % der ursprünglichen Kosten leisten. In Zukunft wird dieses Geld an alle Verlierer zurückgegeben.

Manchmal behaupten jedoch die Schuldner selbst von der DIA-Basis, die Life durchdringen konnte, dass sie zum ersten Mal von den Schulden hören. Zum Beispiel hat Denis Mayants von Life erfahren, dass seine Schulden in Höhe von 17.480 Rubel auf der DIA-Site für 3146 Rubel verkauft werden.

Das ist eine völlige Überraschung für mich“, sagt er. - Ich habe einmal einen Kredit bei der Metrobank aufgenommen, diesen aber längst vollständig zurückgezahlt und war mir sicher, dass es grundsätzlich keine Schulden geben kann. Ich werde es herausfinden und dann entscheiden, ob ich es aufkaufe oder auf andere Weise vorgehe.

Es ist viel schwieriger, Ihre Schulden mit einem Rabatt von den Inkassobüros selbst zu kaufen. Obwohl einige von ihnen oft verschiedene Aktionen zu Rabatten und Umschuldungen durchführen.

Es ist oft einfacher, mit Sammlern zu verhandeln als mit Banken, die sich um die unterschiedlichen Anforderungen der Zentralbank und das Problem der Reserven sorgen. Sammler seien eher an einem schnellen Erhalt von Bargeld interessiert, wenn auch in geringerer Höhe, daher sollten Schuldner in Verhandlungen treten und versuchen, ein profitables Geschäft zu erzielen, sagt Voronin.

Einige Inkassounternehmen haben sich jedoch bereits mit der Bitte an die FSSP gewandt, ihnen die Möglichkeit zu geben, bestimmte Forderungen mit einem Abschlag über die FSSP-Website zu verkaufen.

Jetzt schlagen wir vor und haben bereits mit dem Direktor des Gerichtsvollzieherdienstes über dieses Thema gesprochen, ein Buyout-System über das Datenbanksystem des Vollstreckungsverfahrens zu schaffen, - sagt Dmitry Zhdanukhin, Generaldirektor des Collection Development Center. - Das heißt, die bereits beglichenen Schulden mit einem Abschlag verkaufen zu können. Jetzt gibt es nur noch einen Knopf, um die Schulden ohne Skonto zu "bezahlen", und das kann jeder für den Schuldner tun, sogar ein Freund, sogar ein Feind, der so die Schulden begleicht und selbst Forderungen stellen kann. Inkassobüros unterschätzen nicht nur die Möglichkeit, einzelne Forderungen zu verkaufen, es kostet sie einfach zu viel für Papierkram und Service.

Datum: 11.07.2018

Staatliche Gesellschaft "Einlagenversicherungsagentur" (109240, Moskau, Vysotskiy Str., 4, E-Mail-Adresse:) (im Folgenden als Bieterorganisator bezeichnet), die auf der Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts vom 21. September 2016 beruht Nr. im Fall Nr. А40-148779 / 16-124-252B des Konkurskommissars (Liquidator) Gesellschaft mit beschränkter Haftung PCRB Bank (PCRB Bank LLC, Registrierungsadresse: 119454, Moskau, Lobatschewski Str., 27, INN 7701138419, OGRN 1027739125303 ) (nachfolgend Finanzinstitut genannt) betreibt den elektronischen Handel in Form einer offenen Auktion mit geschlossener Form zur Abgabe von Geboten zum Kaufpreis der Immobilie eines Finanzinstituts (nachfolgend Bidding genannt).

Gegenstand des Handels sind Wertpapiere:

(die Höhe des Anteils am genehmigten Kapital ist in Klammern angegeben) - der anfängliche Verkaufspreis des Loses

Lot 1 - Aktien der JSC "National Bureau of Credit Histories", INN 7703548386, Reg.-Nr. Nummer 1-01-10567-A, Nennwert - 100 Rubel, 6 300 Stück. (0,64%), Moskau - 18.699.290,40 Rubel.

Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung des Lots eines Finanzinstituts finden Sie auf den Websites des Trading Organizers www.torgiasv.ru sowie in den Abschnitten „Liquidation von Banken“ und „Verkauf von Immobilien“.

Verhandeln Eigentum eines Finanzinstituts wird um 14:00 Uhr Moskauer Zeit festgehalten 27. August 2018 www.centerr.ru. Wenn das Los nach den Ergebnissen der für den 27. August 2018 geplanten Ausschreibung nicht verkauft wird, dann um 14:00 Uhr Moskauer Zeit 16. Oktober 2018 auf der elektronischen Website von LLC "Realization Center" - www.centerr.ru wiederholte Trades ein unrealisiertes Los mit einer Abnahme des anfänglichen Preises des Loses um 10 (zehn) Prozent.

Der Betreiber der elektronischen Website LLC "Realization Center" - www.centerr.ru (im Folgenden - der Betreiber) gewährleistet das Bieten.

Der Betreiber nimmt Anträge und Angebote auf den Kaufpreis des Eigentums eines Finanzinstituts für die Teilnahme an der ersten Auktion, die am 18. Juli 2018 um 00:00 Uhr Moskauer Zeit beginnt, und für die Teilnahme an der wiederholten Auktion beginnt, um 00:00 Uhr Moskauer Zeit an 6. September 2018 Die Annahme von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion und Vorauszahlungen wird um 14:00 Uhr Moskauer Zeit 5 (fünf) Kalendertage vor dem Datum der jeweiligen Auktion beendet.

Auf der Grundlage von Absatz 4 der Kunst. 139 des Bundesgesetzes Nr. 127-FZ "Über die Insolvenz (Insolvenz)" wird das nicht in wiederholten Versteigerungen veräußerte Vermögen eines Finanzinstituts in elektronischer Form durch ein öffentliches Angebot (im Folgenden RFP-Auktion genannt) versteigert. .

PPP-Gebote findet auf der elektronischen Website von LLC "Realization Center" statt - www.centerr.ru vom 4. Dezember 2018 bis 22. Januar 2019

Anträge auf Teilnahme an der RFP-Auktion werden vom Betreiber ab dem 29. Oktober 2018 um 00:00 Uhr Moskauer Zeit angenommen. Die Annahme von Anträgen auf Teilnahme an der RFP-Auktion und Vorauszahlungen wird 5 (fünf) Kalendertage vor Ablauf beendet Datum des entsprechenden Zeitraums für die Senkung des Grundstücksverkaufspreises um 14:00 Uhr Moskauer Zeit.

Liegen Bewerbungen zur Teilnahme an der RFP-Auktion vor, ermittelt der Bid Organizer den Gewinner der RFP-Auktion frühestens um 14:00 Uhr Moskauer Zeit am ersten Werktag nach dem Tag des Endes der Annahme der Bewerbungen für den entsprechenden Zeitraum des Senkung des Verkaufspreises des Loses, und spätestens um 18:00 Uhr Moskauer Zeit, Zeitpunkt des letzten Tages des entsprechenden Zeitraums der Senkung des Verkaufspreises des Loses.

Der Betreiber stellt die Durchführung des RFP-Handels sicher.

Die anfänglichen Verkaufspreise für ein Los sind wie folgt festgelegt:

vom 11. Dezember 2018 bis 17. Dezember 2018 - in Höhe von 98,00 % des ursprünglichen Verkaufspreises des Loses;

vom 18. Dezember 2018 bis 24. Dezember 2018 - in Höhe von 96,00 % des ursprünglichen Verkaufspreises des Loses;

vom 25. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018 - in Höhe von 94,00% des ursprünglichen Verkaufspreises des Loses;

An der Ausschreibung und Ausschreibung des PPP können natürliche und juristische Personen (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet) teilnehmen, die gemäß dem festgelegten Verfahren auf der elektronischen Plattform von LLC "Center for Realization" - www.centerr.ru - registriert sind. Zur Teilnahme an der Ausschreibung und dem RFP Bidding stellt der Antragsteller beim Betreiber einen Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung (RFP Bidding).

Ein Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung (RFP Bidding) muss enthalten: Name, Organisations- und Rechtsform, Ort, Postanschrift (bei einer juristischen Person), Nachname, Vorname, Vatersname, Passdaten, Angaben zum Wohnort ( für eine natürliche Person), Telefonnummer Kontakttelefon, E-Mail-Adresse, Informationen über das Vorliegen oder Fehlen von Interessen des Antragstellers in Bezug auf den Schuldner, Gläubiger, den Liquidator (Liquidator) und die Art dieses Interesses, Informationen über die Beteiligung von dem Liquidator (Liquidator) im Kapital des Antragstellers einen Vorschlag über den Preis der Immobilie.

Zur Teilnahme am Bieterverfahren (RFP Bidding) reicht der Antragsteller dem Betreiber in elektronischer Form eine durch die elektronische Unterschrift des Antragstellers unterzeichnete Hinterlegungsvereinbarung ein. Der Antragsteller ist verpflichtet, innerhalb der in dieser Nachricht angegebenen Frist und gemäß der Hinterlegungsvereinbarung die Anzahlung durch Überweisung von Geldern auf das Konto zur Gutschrift der Einlagen des Veranstalters der Auktion zu leisten: der Zahlungsempfänger ist die staatliche Gesellschaft "Deposit Versicherungsagentur", TIN 7708514824, KPP 770901001, Abrechnungskonto 40503810845250002051 bei der Zentralverwaltung der Bank von Russland für den Zentralrussland, Moskau 35, BIK 044525000. Der Zahlungszweck muss den Namen der Finanzorganisation angeben , der Name des Bewerbers, das Datum der Ausschreibung (der Zeitraum der Ausschreibung), bei einer Teilnahme, bei der eine Anzahlung geleistet wird, die Losnummer. Der Antragsteller hat das Recht, eine Anzahlung gemäß den vorstehenden Angaben zu senden, ohne eine unterzeichnete Vereinbarung über die Zahlung der Anzahlung vorzulegen. In diesem Fall gilt die Überweisung der Anzahlung durch den Antragsteller als Annahme der auf der elektronischen Plattform eingestellten Hinterlegungsvereinbarung.

Die Anzahlung für die Teilnahme an der Ausschreibung beträgt 10 (zehn) Prozent des Anfangspreises des Loses. Die Anzahlung für die Teilnahme am RFP Bidding beträgt 10 (zehn) Prozent des anfänglichen Verkaufspreises des Loses für den Zeitraum. Als Datum der Hinterlegung gilt das Datum des Eingangs der als Anzahlung auf das Konto des Auktionsveranstalters überwiesenen Gelder.

Der auf der Grundlage der Ergebnisse der Auktion (PPP-Auktion) (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) geschlossene Vertragsentwurf und der Hinterlegungsvertrag sind auf der elektronischen Website von LLC "Realization Center" - www.centerr.ru zu finden.

Der Antragsteller hat das Recht, den Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung (RFP-Bidding) bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung (RFP-Bidding) durch Mitteilung an den Betreiber zu ändern oder zurückzuziehen.

Der Auktionsveranstalter berücksichtigt die von den Bewerbern beim Betreiber eingereichten Anträge mit den beigefügten Dokumenten, stellt den Eingang der Anzahlungen auf dem Konto des Auktionsveranstalters innerhalb der in dieser Nachricht angegebenen Frist fest und basiert auf der Ergebnisse entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung der Zulassung des Bewerbers zur Teilnahme an der Auktion (RFP-Auktion). Nichterhalt der Einzahlung auf das in dieser Nachricht angegebene Konto des Handelsorganisators oder der Eingang der Einzahlung nach Ablauf der in dieser Nachricht angegebenen Frist oder der Eingang der Einzahlung in einem geringeren Betrag als in dieser Nachricht angegeben , sind Gründe für die Verweigerung der Zulassung des Antragstellers zur Teilnahme am Handel (Bidding PPP). Bewerber, die zur Teilnahme an der Ausschreibung (RFP-Bidding) zugelassen sind, werden als Teilnehmer an der Ausschreibung (RFP-Bidding) anerkannt (nachfolgend Teilnehmer genannt). Der Betreiber sendet an alle Bewerber Mitteilungen über ihre Anerkennung als Teilnehmer oder über die Ablehnung der Anerkennung als Teilnehmer.

Wenn zwei oder mehr Teilnehmer einen gleichen Preis pro Los angeboten haben, jedoch nicht niedriger als der ursprüngliche Verkaufspreis des Loses, wird der Teilnehmer als Gewinner anerkannt, der sich früher als andere angegebene Teilnehmer zur Teilnahme an der Auktion angemeldet hat.

Die Ergebnisse der Ausschreibung werden in einem Protokoll über die Ergebnisse der Ausschreibung am Tag der Ausschreibung dokumentiert. Das Protokoll über die Ergebnisse der Ausschreibung, das vom Veranstalter der Ausschreibung genehmigt wurde, wird auf der elektronischen Website von LLC "Center for Implementation" - www.centerr.ru - veröffentlicht.

Gewinner des RFP-Gebots(nachfolgend auch Gewinner genannt) ist ein Teilnehmer, der innerhalb der angegebenen Frist einen Antrag auf Teilnahme am RFP Bidding eingereicht hat, der ein Angebot über den Preis der Immobilie einer Finanzorganisation enthält, jedoch nicht niedriger als der anfänglicher Verkaufspreis der Immobilie, der für einen bestimmten Zeitraum des RFP-Gebots festgelegt wurde, sofern keine Vorschläge anderer Teilnehmer vorliegen ...

Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer innerhalb des angegebenen Zeitraums Gebote abgegeben haben, die verschiedene Vorschläge für den Preis der Immobilie eines Finanzinstituts enthalten, jedoch nicht niedriger als der anfängliche Verkaufspreis der Immobilie, der für einen bestimmten Zeitraum der Ausschreibung festgelegt wurde, ist das Recht zum Kauf der Immobilie gehört dem Teilnehmer, der den Höchstpreis für diese Immobilie angeboten hat.

Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer innerhalb des angegebenen Zeitraums Gebote abgegeben haben, die gleiche Angebote für den Immobilienpreis enthalten, jedoch nicht niedriger als der anfängliche Verkaufspreis der Immobilie, der für einen bestimmten Zeitraum der Ausschreibung festgelegt wurde, steht das Recht zum Erwerb der Immobilie zu der Teilnehmer, der innerhalb des angegebenen Zeitraums als erster einen Teilnahmeantrag eingereicht hat.

Ab dem Datum der Ermittlung des Gewinners der Ausschreibung für jedes Los wird die Annahme von Bewerbungen für das entsprechende Los beendet. Das Protokoll über die Ergebnisse der Ausschreibung PPP, das vom Veranstalter der Ausschreibung genehmigt wurde, wird auf der elektronischen Website von LLC "Realization Center" - www.centerr.ru - veröffentlicht.

Innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls über das Ergebnis der Ausschreibung (RFP Bidding) sendet der Veranstalter der Auktion den Gewinner an die E-Mail-Adresse, die im Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung (RFP Bieten) einen Vorschlag zum Abschluss einer Vereinbarung mit einem beigefügten Vertragsentwurf.

Der Gewinner ist verpflichtet, innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab dem Datum des Absendens des Vertragsabschlussvorschlags und des Vertragsentwurfs an seine im Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung (RFP Bidding) angegebene E-Mail-Adresse die Vereinbarung und spätestens 2 (zwei) Tage nach dem Datum der Unterzeichnung an den Bieter-Organisator senden. Der Gewinner ist verpflichtet, den Veranstalter des Bietens unverzüglich über die Vertragsunterzeichnung zu informieren. Wird die Vereinbarung nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab dem Datum ihrer Zusendung an den Gewinner unterzeichnet, bedeutet dies die Weigerung (Umgehung) des Gewinners, die Vereinbarung abzuschließen. Der Betrag der Einzahlung des Gewinners wird auf den Preis des gekauften Loses angerechnet.

Der Gewinner ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses den bei der Ausschreibung ermittelten Verkaufspreis des Loses (RFP Bidding) abzüglich der zuvor geleisteten Anzahlung für folgende Angaben zu zahlen: Zahlungsempfänger - State Corporation „Einlagenversicherungsagentur“, TIN 7708514824, KPP 770901001, Abrechnungskonto 40503810145250003051 bei der Zentralverwaltung der Bank von Russland für den Zentralrussland, Moskau 35, BIK 044525000. Der Verwendungszweck muss den Namen des Finanzinstituts und die Gewinner, Vertragsdetails, Losnummer und Auktionsdatum (Zeitraum der RFP-Auktion). Für den Fall, dass der Gewinner seinen in dieser Nachricht genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, sind der Bieter und der Verkäufer von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Bieten (RFP-Bieten) befreit, mit Vertragsabschluss ist die vom Gewinner geleistete Anzahlung nicht an ihn zurückgesendet, und die Gebote (RFP Bidding) werden als ungültig anerkannt.

Die offizielle Website der DIA ist eine Internet-Ressource, die es Ihnen ermöglicht, sich mit allen Informationen über die Aktivitäten der seit 2004 bestehenden Einlagensicherungsagentur vertraut zu machen.

Die Website bietet unter anderem Informationen zu einem Thema wie der Liquidation von Banken. Sie können die erforderlichen Materialien über die entsprechende Registerkarte des Hauptmenüs oder über den Link oben auf der Website über der Suchleiste aufrufen. Übrigens kann die Suchleiste auch nützlich sein, um sich mit den notwendigen Materialien vertraut zu machen.

Im Abschnitt "Liquidation von Banken" der DIA können Sie sich auf der offiziellen Website mit den Details der Agentur für die Rückzahlung von Schulden bei Krediten liquidierter Banken vertraut machen. Es enthält auch Informationen zur Änderung des Zeitplans für die Annahme von Bargeld zur Schuldentilgung an den Vorfeiertagen.


Offizielle Website von DIA - Bankliquidation

Auch hier sind die Formulare der Bankliquidationsdokumente. Darunter sind die Form der Gläubigerforderung, der ungefähre Wortlaut der Vollmacht zur Vertretung der Interessen des Gläubigers im Rahmen des Insolvenzverfahrens (Liquidation) der Bank, die ungefähre Form des Antrags des Kunden (Einlegers) auf die Übertragung von Wertpapieren an einen anderen Verwahrer / Registrar, Antrag auf Teilnahme an der Versteigerung, Antrag auf Beteiligung am Erwerbsobjekt, Angebot zum Kaufpreis des Loses, Vollmacht zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung für eine Einzelperson und einer juristischen Person, einen Antrag auf Vertragsauflösung und Kontoauflösung, ein Formular zur Übermittlung der Bankverbindung für die Überweisung von Geldern im Rahmen des Gläubigerausgleichs sowie einen Antrag auf Lohnzahlung für Bankangestellte.


Auf der offiziellen DIA-Website finden Sie unter anderem Informationen zur Kreditrückzahlung für Kreditnehmer. Hier können Sie sich mit dem Namen der Bank, einem Link zur Veröffentlichung mit Bankdaten sowie den Ansprechpartnern zu Fragen der Kreditrückzahlung vertraut machen.

Der Abschnitt „Liquidation von Banken“ gibt auch Antworten auf Fragen, was Gläubiger einer in Konkurs gegangenen Bank wissen sollten, was ein Kreditgeber im Konkursfall der Bank und ein Kreditnehmer nach dem Entzug der Banklizenz wissen sollte.

Darüber hinaus können Sie sich auf der offiziellen Website mit den Antworten auf Fragen zum Moratorium, zur Befriedigung von Gläubigerforderungen und zu Gläubigerversammlungen (Ausschüssen) vertraut machen. Es enthält auch Informationen für Einleger über das Verfahren zur Zahlung von Zahlungen von der Bank von Russland sowie Informationen über das Verfahren zur Schließung eines Kontos bei einer Bank in Liquidation.


Bankliquidation - Fragen und Antworten

DIA offizielle Website Liquidation von Banken - Dies sind auch allgemeine Informationen über die Aktivitäten der Einlagensicherungsagentur im Zusammenhang mit der Liquidation von Banken. So ist die DIA gemäß den Bundesgesetzen Nr. 395-1 „Über Banken und Bankgeschäfte“ vom 02.12.1990) und Nr. 127-FZ „Über Insolvenz (Insolvenz)“ vom 26.10.2002 für die Konkursverwaltung (Liquidation) zuständig ) Verfahren für Kreditinstitute.

Die Agentur wird zum Konkurskommissar (Liquidator) ernannt im Falle des Konkurses von abwesenden Kreditinstituten-Schuldnern, im Falle der Abberufung eines Konkurskommissars - einer natürlichen Person und auch, wenn das Kreditinstitut eine Lizenz der Bank von Russland hatte, um zu erheben Fonds für Einlagen von Privatpersonen.


Bundesgesetz "Über Insolvenz (Konkurs)" vom 26.10.2002 N 127-FZ

Die DIA ist mit der Lösung der Aufgaben der Feststellung und Begleichung der Forderungen von Gläubigern, der Bildung der Insolvenzmasse, der Sicherung des Vermögens eines liquidierten Kreditinstituts, der Abwicklung des Vergleichs mit Gläubigern und der Feststellung der Insolvenzumstände betraut.

Die DIA übt die Befugnisse des Konkurskommissärs (Liquidator) durch ihre Vertreter, die aufgrund einer Vollmacht handeln, nach Weisung der Einlagensicherungsstelle für das liquidierte Kreditinstitut aus.

Auf der offiziellen Website der DIA können Sie sich auch mit der Liste der Banken, deren Liquidationsverfahren im Gange sind, sowie der Liste der Banken, deren Liquidation abgeschlossen ist, vertraut machen.


Bankliquidation - Listen

Wenn Sie eine bestimmte Bank aus der Liste auswählen, erhalten Sie umfassendere Informationen dazu. Hier finden Sie auch Informationen zu Liquidation, Versicherungsfall sowie Darlehensrückzahlung und Details.

Neben Materialien zu Themen wie der Liquidation von Banken bietet die offizielle Website der DIA auch eine Reihe anderer nützlicher Materialien zu Versicherungen und Liquidation sowie zu anderen Themen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Einlagenversicherungsagentur.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Verfahren zur Veräußerung von Vermögenswerten liquidierter Kreditinstitute (nachfolgend Verfahren genannt) regelt die Regeln für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Verfahren zur Veräußerung von Grundstücken (Schutzrechte) (nachfolgend auch Vermögenswerte, Grundstücke genannt) von liquidierten Kreditinstituten, für die die Staatskörperschaft "Einlagenversicherungsagentur" (im Folgenden Agentur genannt) die Befugnisse des Konkurskommissärs (Liquidator) ausübt, Zusammenwirken der Strukturabteilungen der Agentur bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Verfahren für den Verkauf von Vermögenswerten liquidierter Kreditinstitute und legt auch die verbindlichen Regeln für die Erstellung der im Verfahren vorgesehenen Dokumente fest.

1.2. Der Verkauf von Vermögenswerten von Kreditinstituten erfolgt in Übereinstimmung mit den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Rechtsakten im Bereich Insolvenz (Insolvenz), Anordnungen, Anordnungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands und anderer regulatorischer Rechtsvorschriften Rechtsakte der Russischen Föderation über die Beziehungen aus dem Verkauf von Vermögenswerten von Kreditinstituten (im Folgenden - Gesetzgebung Russische Föderation).

1.3. Der Verkauf von Vermögenswerten von Kreditinstituten erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

Informationstransparenz der Verfahren zum Verkauf von Vermögenswerten eines Kreditinstituts;

Gleichheit, Fairness, Fehlen unangemessener Wettbewerbsbeschränkungen in Bezug auf Personen - potenzielle Käufer von Vermögenswerten eines Kreditinstituts;

Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Personen, die sich am Erwerb des Vermögens des Kreditinstituts beteiligen wollen, sowie von Gläubigern, Gründern (Beteiligten) des Kreditinstituts und sonstigen Personen, deren Verpflichtungen auf Kosten zu erfüllen sind des Vermögens des Kreditinstituts;

Geldeinsparungen bei Insolvenzverfahren (Liquidation) in Bezug auf Kreditinstitute, einschließlich Minimierung der Kosten für die Organisation und Durchführung von Ausschreibungen;

Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs aller Personen zur Teilnahme an Auktionen, einschließlich Informationen über die Durchführung von Auktionen, ohne Gebühren zu erheben, sowie Transparenz bei Transaktionen mit dem Eigentum eines Kreditinstituts.

1.4. Im Rahmen der Veräußerung von Vermögenswerten eines Kreditinstituts werden alle Arten von Eigentum veräußert, darunter: Grundstücke, Gebäude, Bauwerke, Bauwerke, Ausrüstungen, Inventar, Rohstoffe, Produkte, Forderungen, sonstige Schutzrechte, Wertpapiere (Aktien, Wechsel, Hypotheken, Investmentanteile, Konnossemente, Schecks usw.), Beteiligungen und Anteile am genehmigten (Aktien-) Kapital, Ansprüche gegen Personen, die ein Kreditinstitut beherrschen, subsidiär für deren Verbindlichkeiten mit dem Ausnahme von Eigentum und Rechten, die nicht auf Dritte übertragbar sind.

1.5. Der Verkauf der Vermögenswerte eines Kreditinstituts erfolgt in einer offenen Auktion in Form einer Auktion, einer Ausschreibung, durch ein öffentliches Angebot mit offenem oder geschlossenem Formular zur Abgabe von Preisvorschlägen sowie in anderen von die Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Das Eigentum eines Kreditinstituts, das nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation als Eigentum mit beschränktem Umlauf (im Folgenden als "mit beschränktem Umlauf" bezeichnet) eingestuft wird, wird in einer geschlossenen Versteigerung versteigert.

Die Agentur ist in der Regel Veranstalter von Immobilienauktionen (Verkauf von Immobilien) eines Kreditinstituts. Durch Beschluss eines Gläubigerausschusses (Gläubigerausschusses) oder eines Schiedsgerichts über einen Konkursfall (Zwangsliquidation) eines Kreditinstituts kann eine bei der Agentur in der Nominierung „Veranstalter einer Ausschreibung“ akkreditierte Fachorganisation oder eine andere Fachorganisation als Veranstalter eines Verkaufs im Eigentum eines Kreditinstituts.

1.6. Folgende Vermögenswerte des Kreditinstituts werden in elektronischen Auktionen (nachfolgend Auktion genannt) versteigert:

Immobilie;

Wertpapiere, die nicht zum Verkehr am organisierten Wertpapiermarkt zugelassen sind;

Eigentumsrechte, einschließlich Ansprüche aus Kredit- und Darlehensverträgen;

Verpfändetes Eigentum;

Gegenstände von historischem oder künstlerischem Wert;

Eine Sache, deren Marktwert 500 Tausend Rubel überschreitet, einschließlich einer unteilbaren Sache, einer komplexen Sache, der Hauptsache und einer damit verbundenen Sache für einen allgemeinen Zweck (Zugehörigkeit);

Andere Arten von Eigentum (einschließlich Eigentumsrechten), deren obligatorischer Verkauf bei der Ausschreibung durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt ist.

Das Eigentum eines Kreditinstituts, das bei der ersten Auktion nicht verkauft wurde, wird bei einer wiederholten Auktion verkauft.

Das nicht in der Wiederholungsversteigerung veräußerte Vermögen eines Kreditinstituts wird in der Versteigerung durch ein öffentliches Angebot versteigert.

1.7. Versteigerung ohne Nutzung der technischen Mittel der elektronischen Plattform (nachfolgend Handel in nicht-elektronischer Form) können folgende Vermögenswerte eines Kreditinstituts veräußert werden:

Eine Sache, deren Marktwert weniger als 500.000 Rubel beträgt, einschließlich einer unteilbaren Sache, einer komplexen Sache, der Hauptsache und einer damit verbundenen Sache für einen allgemeinen Zweck (im Folgenden - Eigentum im Wert von weniger als 500.000 Rubel .) );

Immobilien, deren Buchwert zum letzten Bilanzstichtag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Einführung des Liquidationsverfahrens) weniger als 100 Tausend Rubel beträgt (im Folgenden als geringwertige Immobilien bezeichnet);

Wertpapiere, die am organisierten Wertpapiermarkt zum Umlauf zugelassen sind;

Nicht in wiederholten Versteigerungen verkauftes Eigentum eines Kreditinstituts, das von der Agentur zu dem für wiederholte Versteigerungen festgesetzten Anfangspreis erworben wurde.

1.8. Verantwortlich für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Verfahrens zum Verkauf von Vermögenswerten eines Kreditinstituts, einschließlich der Erstellung und Platzierung von Mitteilungen über die Versteigerung und den Handel in nicht elektronischer Form (nachfolgend auch Auktion genannt) , sowie beim Verkauf von geringwertigen Immobilien ist die Abteilung Asset Sales (im Folgenden DRA) zuständig.

1.9. Die Regeln für den Empfang und die Registrierung von Korrespondenz, die in den Vorschriften über das Verfahren zur Vorbereitung, Übergabe und Aufbewahrung von Dokumenten bei der staatlichen Körperschaft "Einlagenversicherungsagentur" festgelegt sind (Genehmigt durch Beschluss des Vorstands der Agentur vom 01.04.2004, Protokoll Nr. 13 ).

Der Empfang und die Registrierung solcher Anträge (Dokumente) erfolgt gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und des Verfahrens.

2. Ausarbeitung von Vorschlägen zu Verfahren, Bedingungen für den Verkauf von Vermögenswerten eines Kreditinstituts

2.1. Die Abteilung Vermögensverwaltung (nachfolgend AUA genannt) erstellt zusammen mit einem Vertreter des Konkurskommissars (Liquidator) (nachfolgend Vertreter der Agentur) ein Verzeichnis des Kreditvermögens (im Folgenden als Register bezeichnet).

Spätestens 3 Werktage nach Erstellung des Registers sendet das RLA eine Kopie davon in elektronischer Form an das DRA.

2.2. Spätestens 3 Monate nach Eingang des Registers erstellt der DRA Empfehlungen für den Verkauf von Vermögenswerten eines Kreditinstituts (nachfolgend Empfehlungen genannt).

2.3. Innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Erstellung der Empfehlungen leitet der DRA diese an den Vertreter der Agentur zur Verwendung bei der Erstellung von Vorschlägen des Konkurskommissars (Liquidators) über das Verfahren, die Bedingungen für den Verkauf des Eigentums der Kreditinstitut (im Folgenden als Vorschlag für den Verkauf von Vermögenswerten bezeichnet) und an das ROV.

2.4. Im Falle einer Bewertung des Eigentums eines Kreditinstituts informiert das ROV den DRA innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Immobilienbewertungsbericht in das Unified Federal Register of Bankruptcy Information (nachstehend als EFRSB bezeichnet) über den Abschluss ) durch Senden einer Nachricht über die Tatsache, dass der Bericht aufgenommen wurde, an die E-Mail-Adresse des DRA.

2.5. Spätestens 10 Arbeitstage nach Eingang der Ergebnisse (Zwischenergebnisse) der Bestandsaufnahme oder des Berichts über die Bewertung des Eigentums des Kreditinstituts im EFRSB übersendet der Vertreter der Agentur dem DRA eine Liste der zum Verkauf stehenden Immobilien.

Das nicht bewertungspflichtige Vermögen eines Kreditinstituts kann veräußert werden, bevor die Bewertung abgeschlossen ist und der entsprechende Bericht in den EFRSB aufgenommen wird.

Nach Abschluss der Inventarisierung eines Teils der Vermögenswerte eines Kreditinstituts (Inventar von Vermögenswerten einer Art (Klasse)), vor Abschluss der Inventarisierung aller Vermögenswerte, desjenigen Teils der Vermögenswerte, dessen Inventar fertiggestellt, kann zum Verkauf angeboten werden.

Im Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuss (Gläubigerausschuss) können dem Ausschuss (Sitzung ) von Gläubigern nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Begutachtung des sonstigen Vermögens.

2.6. Die Liste der bei der Auktion zu verkaufenden Immobilien wird vom Vertreter der Agentur schriftlich (in Papierform) und in elektronischer Form im xls / xlsx-Format in Form der Anlagen Nr. 1.1 - 1.3 zum Verfahren an den DRA gesendet, ein Memo in Form von Anlage Nr. 2 zum Verfahren.

Die Entschlüsselung der konsolidierten Lose erfolgt durch den Vertreter der Agentur im DRA in elektronischer Form im DOC / DOCX-Format gemäß dem Formular der Anlage Nr. 3 zum Verfahren.

Die Liste der Immobilien, die ohne Gebot zum Verkauf stehen, wird vom Vertreter der Agentur dem DRA schriftlich (auf Papier) und elektronisch im xls / xlsx-Format in Form von Anlage Nr. 4 zum Verfahren, ein Vermerk in Form von Anlage . übermittelt Nr. 5 zum Verfahren.

2.7. Spätestens 10 Arbeitstage nach Eingang der im Verfahren vorgesehenen Unterlagen beim DRA, jedoch nicht weniger als 3 Arbeitstage vor dem Tag der Sitzung der Kommission über operative Fragen des Konkursverfahrens (Liquidation) (im Folgenden: Kommission genannt), bei der die Erteilung von Genehmigungsvorschlägen für den Verkauf von Vermögenswerten geprüft werden soll, sendet DRA zur Information an die Abteilung für Sicherheit und Informationsschutz (im Folgenden DBZI) sowie an die ROV zur Genehmigung der Liste der zum Verkauf stehenden Immobilien.

Die Liste der zum Verkauf stehenden Immobilien wird in elektronischer Form an das DBZI und das ROV an die E-Mail-Adressen der DBZI- bzw. RUA-Mitarbeiter gesendet, die berechtigt sind, entsprechende Nachrichten von der DRA zu erhalten.

Die Liste der vom ROV zum Verkauf stehenden Immobilien wird innerhalb von 1 Werktag ab dem Datum ihres Eingangs bei der DRA koordiniert, indem die Nachricht „AGREED“ durch den autorisierten Mitarbeiter des ROV an die E-Mail-Adresse des DRA gesendet wird.

2.8. Für den Fall, dass es Beschränkungen beim Verkauf der Vermögenswerte eines Kreditinstituts und / oder Umstände gibt, die auf die Unzweckmäßigkeit des Verkaufs eines bestimmten Vermögenswertes hindeuten, sendet das ROV innerhalb der im Verfahren festgelegten Frist Informationen über die Unzweckmäßigkeit an das DRA des Verkaufs von Immobilien oder bestehende Beschränkungen für deren Verkauf (im Folgenden - Informationen zu Beschränkungen) unter Angabe der Gründe für diese Beschränkungen.

3.3. Wenn die vom Verfahren vorgeschriebenen Dokumente dem DRA später als der in der Entscheidung des Gläubigerausschusses (Sitzung) zur Genehmigung des Vorschlags für den Verkauf von Vermögenswerten angegebene Zeitraum für die Organisation der Auktion oder weniger als 14 Tage vor dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung in der amtlichen Veröffentlichung übersendet der Vertreter der Agentur dem DRA eine Mitteilung in Form der Anlage Nr. 16 zum Verfahren, in der die Gründe für die Nichteinhaltung der Bedingungen für die Durchführung der Auktion angegeben werden .

3.4. Wenn es Beschränkungen für den Verkauf der Vermögenswerte eines Kreditinstituts und / oder Umstände gibt, die auf die Unzweckmäßigkeit des Verkaufs eines bestimmten Vermögenswertes hindeuten, wird das ROV spätestens 3 Werktage ab dem Datum des Eingangs vom Vertreter gemäß dem Verfahren für Informationen über Änderungen des Vorschlags für den Verkauf von Vermögenswerten, die zuvor von der Kommission genehmigt wurden, sendet dem DRA Informationen über die Beschränkungen in Form von Anhang Nr. 17 zum Verfahren.

Die vom ROV erhaltenen Informationen über die Beschränkungen werden vom DRA bei der Erstellung eines Entwurfs einer Mitteilung über die Durchführung von Auktionen im Eigentum eines Kreditinstituts berücksichtigt.

Innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Informationen über die Einschränkungen durch das ROV informiert der DRA den Vertreter der Agentur.

Der Vertreter der Agentur informiert den Gläubigerausschuss (die Gläubigerversammlung) des Kreditinstituts über die Verfügbarkeit von Informationen über die Beschränkungen oder übersendet dem Schiedsgericht, das dem Vorschlag zur Veräußerung der Vermögenswerte zugestimmt hat, einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung über neue (neu entdeckte) Umstände.

Wird dem Vorschlag zur Veräußerung der Vermögenswerte vom Gericht zugestimmt, wird die Erstellung des Entwurfs der Ausschreibung der Versteigerung im Vermögen des Kreditinstituts ausgesetzt, bis der DRA Kenntnis von der nach Prüfung des Antrags der Agentur getroffenen Entscheidung erhält Vertreter in dieser Klausel angegeben.

3.5. Innerhalb der durch die Entscheidung des Gläubigerausschusses (Sitzung) über das Verfahren, die Bedingungen für den Verkauf des Eigentums des Kreditinstituts festgelegten Frist erstellt der DRA einen Entwurf einer Bekanntmachung über die Durchführung von Auktionen im Eigentum des Kreditinstituts in das Formblatt der Anlagen Nr. 18.1 - 18.7 zum Verfahren.

3.6. Die Mitteilung über die Durchführung von Auktionen im Eigentum eines Kreditinstituts muss die Informationen enthalten, die in den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Mitteilung geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Die Bekanntmachung über die Durchführung von Versteigerungen im Eigentum des Kreditinstituts kann zusätzliche Angaben enthalten, die für eine vollständigere Information der Antragsteller über das Eigentum des veräußerten Kreditinstituts erforderlich sind.

3.7. Die Erstellung einer Bekanntmachung über die Durchführung einer Versteigerung im Vermögen eines Kreditinstituts erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

Der Starttermin für die Annahme des OEP von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion wird frühestens am zweiten Werktag ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ankündigung der Auktion in der amtlichen Veröffentlichung festgelegt;

Der anfängliche Verkaufspreis der Immobilie (der anfängliche Verkaufspreis des Grundstücks) wird gemäß der Entscheidung des Gläubigerausschusses (der Gläubigerversammlung) des Kreditinstituts festgelegt;

Sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Ausschreibungsentwurfs im Eigentum eines Kreditinstituts die Verpflichtungen von Kreditnehmern aus Kreditverträgen ganz oder teilweise erfüllt, so sind Ansprüche gegen diese Kreditnehmer entsprechend ausgeschlossen die Immobilie (Grundstück) verkauft oder unter Berücksichtigung des Schuldenrückgangs angepasst werden.

In diesem Fall übersendet der Vertreter der Agentur dem DRA einen Vermerk in Form der Anlage Nr. 19 zum Verfahren über den Ausschluss der entsprechenden Ansprüche aus dem zu verkaufenden Grundstück (Grundstück) oder über die Anpassung des geschuldeten Betrags und die Festsetzung eines neuer Erstverkaufspreis der Immobilie.

4. Verkauf des Eigentums eines Kreditinstituts bei elektronischen Auktionen

4.1. Organisation des Bietens in Form einer Auktion

4.1.1. Nach Erstellung der Mitteilung über das Halten des Handels im Eigentum des DRA-Kreditinstituts innerhalb der für die Organisation des Handels durch Beschluss des Gläubigerausschusses (Sitzung) festgelegten Fristen:

Sendet ein Memo in Form von Anhang Nr. 20.1 zum Verfahren an das DOS;

Sendet den Text der Nachricht über die Ausschreibung an den Vertreter der Agentur (wenn sich das Kreditinstitut außerhalb von Moskau und der Region Moskau befindet);

Erstellt eine Vorlage mit einer Liste des veräußerbaren Vermögens für den Import von Losen auf eine elektronische Plattform in Form der Anlagen Nr. 21.1 - 21.2 zum Verfahren, der Vereinbarung über die Hinterlegung und des Entwurfs von Verkaufs- und Kaufverträgen, Abtretungen gemäß den von das Verfahren zum Abschluss von Verträgen.

Die Platzierung auf der offiziellen Website der Agentur und die Aufnahme in den EFRSB sowie die Veröffentlichung der Ausschreibung in der offiziellen Veröffentlichung erfolgen gemäß dem Verfahren zur Vorbereitung und Bereitstellung von Informationen über den Fortgang von Liquidationsverfahren in in Bezug auf Kreditinstitute (genehmigt durch Beschluss des Vorstands der Agentur, Protokoll vom 16. März 2015 Nr. 32) (im Folgenden - das Verfahren zur Vorbereitung von Informationen).

Ein Vertreter der Agentur veröffentlicht spätestens 30 Tage vor dem Datum der Auktion eine Nachricht über die Auktion in der regionalen Zeitschrift (mit Ausnahme von Kreditinstituten mit Sitz in Moskau oder der Region Moskau).

4.1.2. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung führt der DRA zusammen mit dem Vertreter der Agentur die Arbeiten im Zusammenhang mit den Anfragen der Antragsteller bezüglich der Organisation der Ausschreibung durch, die an die E-Mail-Adresse der Agentur eingehen. [E-Mail geschützt]

Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt durch DRA täglich durch Prüfung, Sortierung, Abrechnung und Übermittlung an den Agenturvertreter nach Anschluss innerhalb von 1 Werktag.

Die Beantwortung von Anfragen zur Organisation und Durchführung der Ausschreibung liegt in der Zuständigkeit des DRA und erfolgt spätestens 5 Werktage nach Eingang beim DRA.

Der DRA steuert den Zeitpunkt der Beantwortung von Anfragen, indem er das Ergebnis der Prüfung des an den Antragsteller gesendeten und an die E-Mail-Adresse der Agentur gesendeten Antrags verfolgt. [E-Mail geschützt] in der Kopie.

4.1.3. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung organisiert und führt die DRA auf entsprechenden Wunsch des Interessenten während der gesamten Ausschreibungsfrist die notwendigen Maßnahmen durch, um potenzielle Käufer mit dem ausgeschriebenen Eigentum der Kreditinstitute vertraut zu machen der Ausschreibung und befindet sich in von der Agentur gemieteten Lagerhallen.

Die Bekanntschaft der Antragsteller mit Immobilien sowie mit Immobilien, die sich in von Kreditinstituten gemieteten Lagerstätten befinden, erfolgt durch die Vertreter der Agentur.

4.1.4. Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Fristen sendet der DRA dem OEP einen Ausschreibungsantrag, eine Vorlage mit einer Liste der zu verkaufenden Immobilien für den Import von Losen an die elektronische Plattform, sowie eine Vereinbarung über die Zahlung einer Kaution und mit elektronischer Signatur unterzeichnete Vertragsentwürfe über den Verkauf von Immobilien. zusammengesetzte, komplexe) Partien (sofern vorhanden).

4.1.5. Auf der elektronischen Plattform wird mittels Soft- und Hardware automatisch eine Nachricht über das Angebot generiert, auf die bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ausschließlich das DRA als zur Abgabe solcher Nachrichten berechtigte Struktureinheit der Agentur zugreifen kann.

Diese Nachricht wird spätestens am Tag nach dem Tag der Genehmigung des Angebots für das Angebot durch die OES mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet. Vor der Unterzeichnung der Nachricht können zusätzliche Informationen über die zu verkaufende Immobilie eingegeben werden, einschließlich elektronischer Kopien von Dokumenten zu Eigentumsrechten, Plänen, Fotos, Erläuterungen.

Nach der Unterzeichnung der Ausschreibung mit einer elektronischen Signatur unterliegt eine solche Nachricht der Platzierung auf einer öffentlichen elektronischen Plattform und kann nicht geändert werden, es sei denn, die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht etwas anderes vor.

4.1.6. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, reicht der Antragsteller innerhalb des in der Ausschreibungsbekanntmachung festgelegten Zeitrahmens und Verfahrens einen Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung in Form eines elektronischen Dokuments beim OEP ein.

Der Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung wird in russischer Sprache verfasst und muss die von den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen und in der Mitteilung über die Ausschreibung als obligatorisch angegebenen Informationen enthalten und kann auch die in der Mitteilung über die Ausschreibung als zusätzlich angegebenen Informationen enthalten (empfohlen).

Dem Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung müssen neben dem Vorschlag des Antragstellers für den Kaufpreis der Immobilie (getrennt für jedes Los) Kopien der von den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen und in der Bekanntmachung angegebenen Dokumente beigefügt werden des Angebots als obligatorisch, und Kopien von Dokumenten können ebenfalls beigefügt werden, die in der Nachricht zu den Trades als zusätzlich angegeben sind (empfohlen).

Bei der Durchführung einer geschlossenen Auktion müssen dem Antrag auf Teilnahme an der Auktion Kopien von Dokumenten beigefügt werden, die bestätigen, dass der Antragsteller die Anforderungen an einen Teilnehmer am Handel erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für den Erwerber von beschränkt handelbarem Vermögen aufgestellt wurden.

Kopien von Dokumenten, die dem Antrag auf Teilnahme an der Auktion beigefügt sind, werden in Form von elektronischen Dokumenten bereitgestellt, die mit der elektronischen Signatur des Antragstellers unterzeichnet sind.

4.1.7. Die Registrierung eines Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung und die Benachrichtigung des Antragstellers und des DRA darüber erfolgen durch das OEP in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise und zu Bedingungen.

4.1.8. Die DRA ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der in den eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung enthaltenen Informationen und den diesen beigefügten Unterlagen vor Beginn der Ausschreibung bzw.

4.1.9. Der Antragsteller hat das Recht, den Antrag auf Teilnahme an den Trades zu den Bedingungen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, zurückzuziehen oder zu ändern.

4.1.10. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, reicht der Antragsteller in elektronischer Form eine mit elektronischer Signatur unterzeichnete Hinterlegungsvereinbarung ein.

Die Anzahlung wird vom Antragsteller auf das in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebene Konto und in der Weise einbezahlt. Die Zahlung der Anzahlung wird durch den Geldeingang auf dem in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Konto bestätigt.

Der Antragsteller ist berechtigt, ohne Unterzeichnung einer Depotvereinbarung eine Einzahlung auf das in der Ausschreibung angegebene Konto zu tätigen. In diesem Fall gilt die Überweisung der Anzahlung durch den Antragsteller gemäß der Ausschreibungsbekanntmachung als Annahme der auf der elektronischen Plattform eingestellten Hinterlegungsvereinbarung.

4.1.11. Die Annahme von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion und Vorauszahlungen erlischt mit Ablauf der in der Handelsmitteilung genannten Frist für die Annahme von Anträgen.

4.1.12. Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung aller eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme an der Auktion sowie der Bestätigung des Eingangs der Anzahlung durch die Bewerber entscheidet der DRA innerhalb der in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Frist über die Zulassung Bewerber zur Teilnahme an der Auktion oder die Ablehnung der Zulassung von Bewerbern zur Teilnahme an der Auktion, die durch das Protokoll über die Feststellung der Bieter erstellt wird.

Zur Teilnahme an der Auktion berechtigt sind Bewerber, die bis zum Ablauf der Frist für die Annahme der Bewerbungen Vorauszahlungen geleistet und Bewerbungen zur Teilnahme an der Auktion sowie die beigefügten Unterlagen eingereicht haben, die den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation entsprechen und in der Ausschreibungsbekanntmachung angegeben.

Zu den Trades zugelassene Bewerber werden als Teilnehmer an den Trades anerkannt.

Die Entscheidung, die Zulassung des Bewerbers zur Teilnahme an den Gewerben zu verweigern, wird aus den in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen getroffen.

4.1.13. Am Tag der Unterzeichnung des Protokolls über die Bieterermittlung versendet das DRA dieses in Form eines elektronischen OES-Dokuments, um allen Antragstellern ihre Anerkennung als Bieter bzw. die Ablehnung der Anerkennung als Bieter mitzuteilen.

4.1.14. Innerhalb des durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Zeitrahmens berücksichtigt der DRA die Vorschläge der Bieter zum Kaufpreis des Eigentums des Kreditinstituts und bestimmt den Gewinner der Auktion.

Gewinner ist der Bieter, der den höchsten Preis für die Immobilie des Kreditinstituts geboten hat, jedoch nicht weniger als den festgestellten Erstverkaufspreis der Immobilie.

Für den Fall, dass zwei oder mehr Anträge der Handelsteilnehmer auf Teilnahme am Handel die gleichen Angebote zum Preis des Eigentums des Kreditinstituts enthalten, ist der Gewinner des Handels der Teilnehmer, der den Antrag auf Teilnahme am Handel früher gestellt hat als andere.

Die Bestimmungen dieser Klausel gelten, sofern in diesem Verfahren nichts anderes bestimmt ist.

4.1.15. Innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist genehmigt der DRA das Protokoll über die Ergebnisse der Ausschreibung und sendet es an das OEP zur Platzierung auf der elektronischen Plattform, einschließlich des EFRSB und der Übermittlung in Form eines elektronischen Dokument an alle Teilnehmer der offenen Ausschreibung.

4.1.16. Nach Genehmigung des Protokolls über die Ergebnisse der Ausschreibung sendet DRA eine Kopie davon an den Vertreter der Agentur und an das ROV.

4.1.17. Spätestens 2 Werktage nach Genehmigung des Protokolls über die Ergebnisse der Ausschreibung sendet der DRA eine Kopie dieses Protokolls an den Gewinner der Ausschreibung.

4.1.18. Handelsgeschäfte werden aus den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen als ungültig anerkannt.

Wenn das Angebot als ungültig anerkannt wird und der Kaufvertrag mit dem einzigen Teilnehmer des Angebots nicht abgeschlossen wurde, erstellt der DRA innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist ein Protokoll und übermittelt es dem EOP über die Anerkennung des Angebots als ungültig unter Angabe der Gründe für die Anerkennung des Angebots als ungültig für die Platzierung auf der elektronischen Plattform und im EFRSB.

Nach Genehmigung des Protokolls über die Anerkennung des Handels als ungültig sendet das DRA das Protokoll an den Vertreter der Agentur.

4.1.19. Wurde das Vermögen (ein Teil des Vermögens) des Kreditinstituts nicht bei der Versteigerung versteigert, findet eine wiederholte Versteigerung im Vermögen des Kreditinstituts statt.

Wiederholte Trades werden gemäß den für die ersten Trades festgelegten Anforderungen gehalten. Der anfängliche Verkaufspreis der Immobilie bei wiederholtem Bieten wird gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt.

Um die Kosten für die Veröffentlichung einer Mitteilung über die Auktion zu minimieren und die Zeit für die Organisation und Durchführung der Auktion zu verkürzen, ist es zulässig, wenn diese Bedingung durch die Entscheidung des Gläubigerausschusses (der Gläubigerversammlung) des Kreditinstituts vorgesehen ist, in einer Nachricht über die Auktion Informationen über die Durchführung des Erst- und Wiederholungshandels im Vermögen des Kreditinstituts veröffentlichen. ...

4.1.20. Innerhalb von 15 Werktagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls über die Ergebnisse des DRA-Handels:

Bereitet eine Nachricht über die Ergebnisse der Ausschreibung vor;

Füllt einen Antrag auf Veröffentlichung einer Nachricht über die Ausschreibung auf der offiziellen Website der Agentur aus - www.asv.org.ru;

Sendet ein Memo in Form von Anhang Nr. 22 zum Verfahren an das DOS;

Übersendet dem Vertreter der Agentur den Text der Mitteilung über die Ergebnisse der Ausschreibung zur Veröffentlichung in den Printmedien am Standort des Kreditinstituts (mit Ausnahme von Kreditinstituten mit Sitz in Moskau oder der Region Moskau);

Innerhalb von 15 Werktagen nach Unterzeichnung des Protokolls über die Ergebnisse der Auktion veröffentlicht der Vertreter der Agentur in den Zeitschriften am Standort des Kreditinstituts (mit Ausnahme von Kreditinstituten mit Sitz in Moskau oder Region Moskau).

Der DRA ist für die inhaltliche Übereinstimmung des Entwurfs der Mitteilung über die Ergebnisse der Ausschreibung mit dem Protokoll über die Ergebnisse der Ausschreibung verantwortlich.

Die Platzierung auf der offiziellen Website der Agentur und im EFRSB sowie die Veröffentlichung einer Mitteilung über die Ergebnisse der Ausschreibung in der amtlichen Veröffentlichung erfolgt gemäß dem Verfahren zur Aufbereitung von Informationen.

4.2. Funktionen der Ausschreibung mit offenem Formular zur Abgabe von Preisvorschlägen

4.2.1. Bei der Durchführung einer Auktion über ein offenes Formular zur Abgabe von Angeboten zum Kaufpreis von Immobilien werden diese Angebote von den Teilnehmern dieser Auktion im Laufe der Auktion offen abgegeben.

Das Bieten über ein offenes Formular zur Abgabe von Vorschlägen für den Kaufpreis einer Immobilie erfolgt durch Erhöhung des anfänglichen Verkaufspreises der Immobilie um einen Betrag, der ein Vielfaches des durch die Entscheidung des Gläubigerausschusses (Sitzung) festgelegten "Auktionsschritts" ist des Kreditinstituts und in der Ausschreibungsbekanntmachung angegeben.

4.2.2. Das Bieten über ein offenes Formular zur Abgabe von Vorschlägen für den Kaufpreis der Immobilie erfolgt auf der elektronischen Plattform an dem in der Ausschreibung angegebenen Tag und Zeitpunkt.

4.2.3. Bei Durchführung einer Auktion über ein offenes Formular zur Abgabe von Objektpreisvorschlägen Angaben zu allen Angeboten der Bieter zum Kaufpreis der Immobilie und der Zeitpunkt ihres Eingangs sowie der Zeitpunkt vor Ablauf der Frist zur Bereitstellung solcher Vorschläge, wird auf der elektronischen Plattform veröffentlicht.

Der Zugang zu diesen Informationen wird nur den auf der elektronischen Seite registrierten Personen gewährt.

4.2.4. Der Zeitpunkt des Bietens wird gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt und in der Mitteilung über das Bieten angegeben.

4.2.5. Bei der Durchführung einer Auktion über ein offenes Formular zur Abgabe von Angeboten für den Kaufpreis einer Immobilie der OES muss sichergestellt sein, dass ein Bieter nicht zwei oder mehr identische Angebote für den Kaufpreis einer Immobilie abgeben kann.

Wurde der Preis der Immobilie angeboten, der dem Preis der von einem anderen (anderen) Teilnehmer (Teilnehmer) der Ausschreibung angebotenen Immobilie entspricht, gilt der Preisvorschlag der Immobilie, der früher als andere Angebote eingegangen ist, als abgegeben .

4.2.6. Der Vorschlag für den Kaufpreis der Immobilie kann nur aus den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen abgelehnt werden.

4.3. Merkmale des Bietens mit geschlossenem Formular zur Abgabe von Preisvorschlägen

4.3.1. Bei einem Bieterverfahren mit geschlossenem Formular zur Abgabe von Angeboten über den Kaufpreis einer Immobilie wird ein Antrag auf Teilnahme am Angebot mit einem Angebot über den Kaufpreis des Grundstücks des Schuldners vor Beginn des Angebots nicht bekannt gegeben.

Die Vertraulichkeit solcher Angebote wird durch die technischen und softwaremäßigen Werkzeuge der elektronischen Plattform gewährleistet.

4.3.2. Bei der Durchführung eines Bieterverfahrens mit geschlossener Angebotsabgabe für den Kaufpreis einer Immobilie werden Angebote für den Kaufpreis der Immobilie von den Bietern gleichzeitig mit der Einreichung der Anträge auf Teilnahme an der Auktion bzw. am Tag der Zusammenfassung des Angebots abgegeben Auktionsergebnisse vor dem in der Auktionsbenachrichtigung angegebenen Zeitpunkt für die Zusammenfassung der Auktionsergebnisse.

4.3.3. An dem Tag, zur Zeit und an dem in der Ausschreibung angegebenen Ort werden Vorschläge für den Kaufpreis der Immobilie auf der elektronischen Plattform veröffentlicht.

4.3.4. Das Bieten mit geschlossener Form der Angebotsabgabe für Immobilien erfolgt durch den Vergleich der von den Bietern vor dem in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Zeitpunkt eingegangenen Immobilienkaufangebote.

4.4. Besonderheiten beim Verkauf von Immobilien eines Kreditinstituts im Rahmen eines öffentlichen Angebots

4.4.1. Der Verkauf der Immobilie eines Kreditinstituts bei der PPP Bidding erfolgt, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

1) wiederholte Trades wurden für ungültig erklärt, weil Anträge auf Teilnahme an den Trades nicht eingereicht wurden;

2) die wiederholten Gebote wurden für ungültig erklärt, weil der Antragsteller die Anzahlung in der festgelegten Höhe (Zahlung in Höhe von weniger als 10 % des Lospreises) und / oder der Frist nicht geleistet hat;

3) die wiederholten Gebote wurden für ungültig erklärt und der Vertrag wurde nicht mit ihrem einzigen Teilnehmer geschlossen;

4) Der Vertrag kam mit dem Gewinner oder sonstigen Bieter nicht zustande.

Vorbereitung und Durchführung des RFP Bidding erfolgen in der vorgeschriebenen Weise und dem Verfahren unter Berücksichtigung der in diesem Unterabschnitt vorgesehenen Besonderheiten.

4.4.2. Um die Kosten für die Veröffentlichung einer Nachricht auf dem RFP-Trading zu minimieren und die Zeit für die Organisation und Durchführung des RFP-Trading zu verkürzen, ist es zulässig, wenn eine solche Entscheidung durch den Gläubigerausschuss (Sitzung) des Kreditinstituts getroffen wird, zu veröffentlichen in einer Nachricht über den Handel Informationen über den ersten und wiederholten Handel und den RFP-Handel ...

4.4.3. In der Benachrichtigung über die Versteigerung des RFP müssen der Betrag der Verringerung des anfänglichen Verkaufspreises der Immobilie und der Zeitraum (im Folgenden Auktionszeitraum genannt) angegeben werden, nach dem er schrittweise abnimmt.

Der Anfangspreis der ersten Handelsperiode wird gleich dem anfänglichen Verkaufspreis der Immobilie gesetzt, der beim wiederholten Handel festgelegt wird.

4.4.4. Wenn der Gewinner der RFP-Auktion oder der einzige Teilnehmer, dessen Antrag auf Teilnahme am RFP-Gebot ein Angebot zu einem Preis enthält, der nicht niedriger ist als der festgelegte Erstverkaufspreis der Immobilie des Kreditinstituts für den angegebenen Auktionszeitraum, Der Verkaufspreis der Immobilie des Schuldners wird innerhalb des in der Ausschreibung der Ausschreibung angegebenen Zeitraums reduziert.

In diesem Fall wird auf die Zusammenfassung der Ergebnisse der RFP-Trades und die Veröffentlichung von Informationen zu den Ergebnissen der entsprechenden Handelsperiode verzichtet.

4.4.5. Nach Eingang der Anträge auf Teilnahme am RFP DRA Trading:

erstellt und unterzeichnet ein Protokoll über die Bestimmung der Teilnehmer am RFP-Handel zu jeder Handelsperiode spätestens am letzten Tag der entsprechenden Handelsperiode;

Erstellt Nachrichtenentwürfe zu den Ergebnissen der RFP Bidding und zum Abschluss einer Vereinbarung über die Ergebnisse der RFP Bidding nach dem Ende der RFP Bidding oder dem entsprechenden Zeitraum der Ausschreibung, in dem der Gewinner ermittelt wurde.

Die in dieser Klausel vorgesehenen Nachrichten werden innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Fristen auf die im Verfahren vorgeschriebene Weise veröffentlicht und veröffentlicht.

4.4.6. In Ermangelung von Vorschlägen anderer Teilnehmer an der RFP Bidding steht das Recht zum Kauf dieser Immobilie dem RFP Bidding Teilnehmer zu, der innerhalb der angegebenen Frist einen Antrag auf Teilnahme an der RFP Bidding eingereicht hat, der ein Angebot zum Kaufpreis von der Immobilie, die nicht niedriger ist als der anfängliche Verkaufspreis der Immobilie, der für einen bestimmten Auktionszeitraum festgelegt wurde.

Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer der RFP-Auktion innerhalb des angegebenen Zeitraums Gebote abgegeben haben, die verschiedene Vorschläge für den Kaufpreis dieser Immobilie enthalten, jedoch nicht niedriger als der anfängliche Verkaufspreis der Immobilie, der für einen bestimmten Auktionszeitraum festgelegt wurde, ist das Recht zum Kauf der Immobilie gehört dem RFP-Auktionsteilnehmer, der den Höchstpreis für diese Immobilie angeboten hat.

Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer der RFP-Auktion innerhalb des angegebenen Zeitraums Gebote abgegeben haben, die gleiche Angebote für den Kaufpreis der Immobilie enthalten, jedoch nicht niedriger als der für einen bestimmten Auktionszeitraum festgelegte anfängliche Verkaufspreis der Immobilie, ist das Recht zum Kauf dieser Immobilie gehört dem RFP-Auktionsteilnehmer, der als erster innerhalb der festgelegten Frist den Antrag auf Teilnahme am RFP Bidding eingereicht hat.

Ab dem Datum der Ermittlung des Gewinners des RFP-Handels ist die Annahme von Bewerbungen beendet.

4.5. Besonderheiten beim Verkauf des Eigentums eines Kreditinstituts durch Abgabe einer Ausschreibung in Form eines Wettbewerbs

4.5.1. Der Verkauf der Immobilie eines Kreditinstituts erfolgt durch die Durchführung einer Versteigerung in Form einer Ausschreibung in den Fällen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, wenn der Käufer in Bezug auf diese Immobilie verpflichtet ist, die Bedingungen der Entscheidung des Gläubigerausschusses (Sitzung) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

4.5.2. Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung in Form eines Wettbewerbs erfolgen in der vorgeschriebenen Weise und im Verfahren unter Berücksichtigung der in diesem Unterabschnitt vorgesehenen Besonderheiten.

4.5.3. In der Ausschreibungsbekanntmachung in Form eines Angebots sind Angaben zu den Ausschreibungsbedingungen und den Kriterien für die Zulassung von Bewerbern zur Teilnahme an der Ausschreibung anzugeben.

4.5.4. An dem in der Bekanntmachung über die Ausschreibung in Form eines Angebots angegebenen Tag, Uhrzeit und Ort berücksichtigt die DRA die von den Bewerbern eingegangenen Anträge auf Teilnahme an der Ausschreibung in Form eines Angebots und die darin enthaltenen Verpflichtungen zur Einhaltung der Bedingungen von das Angebot sowie Vorschläge für den Kaufpreis der Immobilie eines Kreditinstituts.

Ein Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung in Form eines Angebots wird abgelehnt, wenn der Antragsteller, der ihn eingereicht hat, die Voraussetzungen für einen Bieter an der Ausschreibung in Form eines Angebots nicht erfüllt oder ein solcher Antrag als nicht den genannten Anforderungen entsprechend anerkannt wird in der Ausschreibungsbekanntmachung.

Für den Fall, dass die in den vom Antragsteller eingereichten Unterlagen enthaltenen Informationen als unzuverlässig erachtet werden, wird der Antragsteller in jedem Stadium seiner Durchführung von der Teilnahme an der Ausschreibung in Form eines Wettbewerbs ausgeschlossen.

Die Bewertung von Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung in Form eines Angebots, die nicht abgelehnt wurden, um den Gewinner der Ausschreibung zu ermitteln, erfolgt anhand der in der Ausschreibung genannten Kriterien.

Gewinner der Ausschreibung in Form einer Ausschreibung ist der Bieter, der den höchsten Preis für die Immobilie geboten hat, mindestens jedoch den festgesetzten Erstverkaufspreis, sofern er die Ausschreibungsbedingungen erfüllt.

Das Protokoll über das Ergebnis der Ausschreibung in Form eines Angebots muss auch die Ausschreibungsbedingungen und die Begründung für die Entscheidung zur Anerkennung des Bieters als Gewinner enthalten.

4.5.5. Informationen über die Berücksichtigung von Bewerbungen zur Teilnahme an der Auktion in Form eines Gewinnspiels werden erst mit der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses der Auktion in Form eines Gewinnspiels bekannt gegeben.

4.5.6. Für den Fall, dass Bewerbungen zur Teilnahme an der Auktion in Form eines Wettbewerbs nicht eingereicht wurden, sowie für den Fall, dass aufgrund der Ergebnisse der Prüfung der Bewerbungen zur Teilnahme an der Auktion in Form eines Wettbewerbs alle Bewerbungen werden abgelehnt oder nur eine Bewerbung als den im Ausschreibungsschreiben genannten Voraussetzungen entsprechend anerkannt, wird das Gewinnspiel für ungültig erklärt.

Wurde nur ein Teilnehmer zur Teilnahme an der Ausschreibung in Form eines Gewinnspiels zugelassen, dessen Bewerbung zur Teilnahme an der Ausschreibung den Bedingungen des Gewinnspiels entspricht, kommt der Kaufvertrag mit dieser Bieterin nach Maßgabe der der Wettbewerb.

4.5.7. Wird die Ausschreibung in Form einer Ausschreibung mangels Bewerbungen (Ablehnung aller abgegebenen Gebote) für die Teilnahme an der Ausschreibung in Form einer Ausschreibung für ungültig erklärt, sowie für den Fall, dass der einzige Teilnehmer an der Ausschreibung in Form eines Angebots den Abschluss eines Kaufvertrages ablehnt, erfolgt die Weiterveräußerung des Eigentums des Kreditinstituts innerhalb der vom Gläubigerausschuss (Gläubigerversammlung) des Kreditinstituts festgelegten Fristen, Verfahren und Bedingungen.

5. Verkauf von Immobilien eines Kreditinstituts mit einem Marktwert von weniger als 500 Tausend Rubel

5.1. Immobilien im Wert von weniger als 500 Tausend Rubel, mit Ausnahme von Immobilien, die gemäß dem Verfahren zum Verkauf angeboten werden, können bei der Versteigerung in nicht elektronischer Form nach Annahme einer entsprechenden Entscheidung des Ausschusses (Sitzung) verkauft werden. der Gläubiger des Kreditinstituts.

Aufgrund der Entscheidung des Gläubigerausschusses (der Gläubigerversammlung) der Kreditorganisation kann der Verkauf der in dieser Klausel genannten Immobilie durch den Verkauf auf der Auktion erfolgen.

5.2. Nicht-elektronische Geschäfte werden gemäß den geltenden Anforderungen des Verfahrens unter Berücksichtigung der in diesem Abschnitt festgelegten Besonderheiten durchgeführt.

5.3. Nach der Erstellung der Mitteilung über den Besitz des Handels im Eigentum des Kreditinstituts sendet der DRA innerhalb der für die Organisation des Handels durch Beschluss des Gläubigerausschusses (Sitzung) festgelegten Fristen eine Mitteilung an die DOS in Form der Anlage Nr. 20.2 zum Verfahren.

Ein Hinweis über die Durchführung von Auktionen in nicht elektronischer Form wird auf der offiziellen Website der Agentur veröffentlicht.

5.4. Innerhalb der Frist und des Verfahrens, die in der Bekanntmachung über die Durchführung von Versteigerungen in nicht elektronischer Form festgelegt sind, nimmt die DRA Anträge auf Teilnahme an solchen Versteigerungen und die ihnen beigefügten Unterlagen gemäß der in der Bekanntmachung über die Durchführung von Versteigerungen angegebenen Liste entgegen Auktionen in nicht elektronischer Form.

Ein Antrag auf Teilnahme an Ausschreibungen in nichtelektronischer Form (Anlage Nr. 23) und die dazugehörigen Unterlagen werden vom Antragsteller in elektronischer Form unter Verwendung der Hard- und Software der Website der Agentur oder schriftlich (in Papierform) an die DRA innerhalb der in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Frist in nichtelektronischer Form.

Ein Antrag auf Teilnahme an der Auktion in nicht-elektronischer Form wird vom Antragsteller persönlich oder durch seinen Bevollmächtigten gestellt.

5.5. Der DRA registriert den eingereichten Antrag auf Teilnahme an der Auktion in nicht-elektronischer Form im Antragsprotokoll unter Angabe der Seriennummer, des Datums und der genauen Uhrzeit der Einreichung.

5.6. Die Annahme von Anträgen auf Teilnahme an Geschäften in nicht elektronischer Form wird mindestens 3 Tage vor dem Tag der Aufnahme von Geschäften in nicht elektronischer Form beendet.

Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag auf Teilnahme an der Auktion in nicht-elektronischer Form jederzeit vor Ablauf der in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Frist für die Einreichung von Anträgen in nicht-elektronischer Form zu ändern oder zurückzuziehen.

5.7. Das DRA teilt allen Bewerbern das Ergebnis der Prüfung der eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme an Ausschreibungen in nicht elektronischer Form und die Anerkennung oder Nichtanerkennung von Bewerbern als Teilnehmer an solchen Ausschreibungen schriftlich oder in Form von ein elektronisches Dokument Kopien des Protokolls über die Identifizierung der Angebote in nicht elektronischer Form innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der Unterzeichnung des angegebenen Protokolls.

5.8. An dem Tag, der Uhrzeit und dem Ort, der in der Ausschreibungsbekanntmachung in nichtelektronischer Form angegeben ist, muss der Vertreter der Agentur oder eine vom Konkurskommissar (Liquidator) des Kreditinstituts bevollmächtigte Person die Ausschreibung durchführen (falls die die zu verkaufende Immobilie sich in von Kreditinstituten gemieteten Lagerplätzen befindet) oder ein Mitarbeiter der DRA (falls sich die zu verkaufende Immobilie in den Lagern der Agentur befindet) die Aufnahme des Handels in nicht elektronischer Form ankündigt, Vorschläge der Teilnehmer über den Preis des Vermögens des Kreditinstituts und ermittelt den Gewinner.

5.9. Die Verpflichtung zur persönlichen Teilnahme an den Bietern oder deren Bevollmächtigten in nicht elektronischer Form besteht nur, wenn diese mit einer offenen Form der Abgabe von Angeboten über den Kaufpreis der Immobilie eines Kreditinstituts durchgeführt wird.

5.10. Wird bei der Durchführung von Auktionen in nicht-elektronischer Form eine geschlossene Form der Angebotsabgabe für Immobilienpreise eines Kreditinstituts verwendet, werden Immobilienpreisvorschläge von den Teilnehmern gleichzeitig mit der Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an den Auktionen in nicht elektronischer Form oder am Tag der Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Auktionen vor dem in der Bekanntmachung des Bestands angegebenen Datum Geschäfte in nicht elektronischer Form zum Zeitpunkt des Beginns dieser Geschäfte und der Zusammenfassung ihre Ergebnisse auf.

Das Recht zum Erwerb der Immobilie steht dem Teilnehmer zu, der den höchsten Kaufpreis der Immobilie angeboten hat, jedoch nicht niedriger als der ursprüngliche Verkaufspreis.

Enthalten zwei oder mehr Gebote zur Teilnahme an Ausschreibungen in nichtelektronischer Form Vorschläge für denselben Kaufpreis einer Immobilie, ist der Gewinner derjenige Teilnehmer, der sich früher als andere Teilnehmer um Teilnahme an solchen Ausschreibungen beworben hat.

5.11. Wird bei der Durchführung von Auktionen in nicht-elektronischer Form eine offene Form der Angebotsabgabe für den Kaufpreis von Immobilien eines Kreditinstituts verwendet, so finden diese Auktionen in Form einer offenen Auktion statt, bei der Gebote zum Preis von Immobilien werden von den Teilnehmern (deren Vertretern) im Verlauf der Auktion in nichtelektronischer Form offen bekannt gegeben.

In diesem Fall erfolgt das Bieten in nicht-elektronischer Form durch Erhöhung des anfänglichen Verkaufspreises der Immobilie um ein Vielfaches des "Auktionsschritts", der vom Gläubigerausschuss (Sitzung) auf Vorschlag festgelegt wird des Vertreters der Agentur als Prozentsatz des Anfangspreises der Immobilie und wird in der Ausschreibung in nicht elektronischer Form angegeben.

Hat vor der dritten Bekanntgabe des letzten Angebots über den Preis der Immobilie keiner der Teilnehmer (deren Vertreter) die Absicht bekannt gegeben, einen höheren Preis anzubieten, ist das Bieten in nichtelektronischer Form abgeschlossen und der Teilnehmer, der das Angebot angeboten hat, Höchstpreis der zuletzt genannten Auktion.

5.12. Die Entscheidung über die Ermittlung des Gewinners erfolgt am Tag der Versteigerung in nichtelektronischer Form und wird in einem Protokoll über das Versteigerungsergebnis in nichtelektronischer Form für jedes zu einer solchen Versteigerung abgegebene Los festgehalten, d.h vom Vertreter der Agentur und dem Gewinner der Auktion in nicht elektronischer Form unterzeichnet.

Das Protokoll über die Ergebnisse der Auktion in nicht-elektronischer Form wird vom DRA in vierfacher Ausfertigung erstellt, wovon eine in nicht-elektronischer Form dem Gewinner der Auktion ausgehändigt wird, die zweite im DRA verbleibt, die der dritte wird an den Vertreter der Agentur übertragen, der vierte - an das ROV.

Das Protokoll über die Anerkennung der Auktion in nicht-elektronischer Form als nichtig wird an den Vertreter der Agentur gesendet.

5.13. Innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls über die Ergebnisse des Handels in nicht elektronischer Form DRA durch den Vertreter der Agentur:

Bereitet eine Nachricht über die Ergebnisse des Handels in nicht elektronischer Form vor;

Die Veröffentlichung einer Mitteilung über die Handelsergebnisse in nicht-elektronischer Form auf der offiziellen Website der Agentur erfolgt gemäß dem Verfahren zur Aufbereitung von Informationen.

6. Das Verfahren für die Abrechnung und Rückgabe von Kautionen an Bieter, den Abschluss einer Vereinbarung auf der Grundlage des Bietens und die Übertragung eines Vermögenswerts an den Käufer

6.1. Verfahren zur Abrechnung und Rückerstattung von Anzahlungen an Bieter

6.1.1. Am Ende der Annahme von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion, innerhalb der in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Frist, DRA, um die eingegangenen Einlagen zu identifizieren sowie die von den Antragstellern erhaltenen Geldbeträge mit den eingereichten Anträge auf Teilnahme an der Auktion, überwacht den Eingang der Anzahlungen der Antragsteller ...

Die Kontrolle über den Eingang der Anzahlungen erfolgt über das Softwarepaket „Sail Control System“.

6.1.2. Die Beträge der von den Bewerbern geleisteten Anzahlungen werden allen Bewerbern, mit Ausnahme des Gewinners der Auktion, innerhalb von 5 Werktagen nach Unterzeichnung des Protokolls über das Ergebnis der Auktion zurückerstattet.

Um zu verhindern, dass die von der Agentur durchgeführten Verfahren zum Verkauf von Vermögenswerten von Kreditinstituten bei illegalen oder dubiosen Finanztransaktionen verwendet werden, werden die als Vorauszahlungen erhaltenen Gelder zurückerstattet:

Der Antragsteller oder die Person, die die Kaution für ihn bezahlt hat - auf das Bankkonto, von dem die Zahlung erfolgt ist;

Bei einer Einzahlung in bar oder per Banküberweisung ohne Eröffnung eines Bankkontos - auf das Bankkonto des Zahlers der Einzahlung, der in der Bewerbung (der Bewerbung beigefügte Unterlagen) für die Teilnahme an der Ausschreibung angegeben ist.

Liegen der Agentur keine Informationen über das Bankkonto vor, auf das die Kaution zurückgezahlt werden soll, werden die als Kaution erhaltenen Gelder innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Zahler die Kaution bei der angegebenen Bank hinterlegt hat, an den Zahler zurückgezahlt Einzelheiten.

6.1.3. Für den Fall, dass der Vertreter der Agentur mit dem Gewinner oder dem einzigen Bieter einen Vertrag abschließt, ist die Höhe der von dieser Person geleisteten Anzahlung in den bei der Ausschreibung ermittelten Preis des erworbenen Eigentums (Schutzrechte) einzubeziehen.

6.1.4. Im Falle der Weigerung oder Umgehung des Auktionsgewinners, den Vertrag aufgrund des Ergebnisses der Auktion zu unterzeichnen oder seiner Zahlungspflicht für das Objekt (Schutzrechte) nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist nachzukommen, wird die geleistete Anzahlung von ihm werden nicht zurückerstattet.

Bei Verweigerung oder Umgehung des Abschlusses eines Vertrages aufgrund der Versteigerung in Form einer Versteigerung oder eines Gewinnspiels des Einzelbieters wird die von ihm geleistete Anzahlung zurückerstattet.

Bei Verweigerung oder Umgehung des Vertragsabschlusses nach den Ergebnissen des RFP-Handels (Gebot in nicht elektronischer Form durch ein öffentliches Angebot) des einzigen Teilnehmers am RFP-Handel (Gebot in nicht elektronischer Form durch mittels eines öffentlichen Angebots), wird die von ihm geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.

Wenn gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Bestimmungen dieses Verfahrens der Vertreter der Agentur gebeten wurde, einen Vertrag mit einem anderen Teilnehmer als dem Auktionsgewinner abzuschließen, und die Anzahlung bereits bei der Zahlung an ihn zurückerstattet wurde für das erworbene Eigentum (Schutzrechte) gemäß den Bedingungen des im Anschluss an die Versteigerung geschlossenen Vertrages zahlt dieser Teilnehmer den Gesamtpreis des Vertrages (ohne Verrechnung der ihm zuvor geleisteten und zurückerstatteten Anzahlung).

6.1.5. Um die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr als Bieter übertragenen Verpflichtungen für die Rückgabe/Verrechnung der von Antragstellern erhaltenen Anzahlungen durch die Agentur zu gewährleisten, erstellt DRA Aufträge an die Abteilung Rechnungswesen und Meldewesen für die Überweisung der von Antragstellern erhaltenen Gelder als Einlagen zu folgenden Zwecken:

Rückerstattungen an Bewerber, die nicht als Gewinner der Auktion anerkannt wurden (Anhang Nr. 24);

Überweisung der Anzahlung auf das Konto des Kreditinstituts als Zahlung für den nach der Versteigerung geschlossenen Vertrag (Anlage Nr. 25).

6.2. Das Verfahren zum Abschluss eines Kontrakts basierend auf den Handelsergebnissen

6.2.1. Innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Protokolls über die Ergebnisse der Auktion übersendet der Vertreter der Agentur dem Gewinner oder dem einzigen Bieter einen Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags, Abtretung in Form der Anlage Nr. 26 zum Verfahren mit die Beifügung des Entwurfs der genannten Vereinbarung gemäß dem Vorschlag des Gewinners oder des einzigen Bieters über den Preis der Immobilie.

Sofern nur ein Teilnehmer an der Versteigerung teilnehmen durfte, dessen Antrag auf Teilnahme an der Versteigerung einen Preisvorschlag für die Immobilie nicht unter dem festgesetzten Erstverkaufspreis der Immobilie des Kreditinstituts enthält, den Kauf- und Verkaufsvertrag, der Abtretungsvertrag wird vom Vertreter der Agentur mit diesem Versteigerungsteilnehmer nach Maßgabe dieser mit einem Preisvorschlag für die Immobilie abgeschlossen.

6.2.2. Ist Gegenstand des aufgrund des Versteigerungsergebnisses geschlossenen Vertrages Eigentum (Schutzrecht) des Kreditinstituts, dessen Wert (Verkaufspreis) die in der Vollmacht des Agenturvertreters vorgesehene Grenze überschreitet, so Vertrag über den Verkauf eines solchen Eigentums (Abtretung von Eigentumsrechten) wird vom Vertreter der Agentur geschlossen, wenn die besagte Vereinbarung vom Vertreter der Agentur mit Zustimmung des stellvertretenden Generaldirektors der Agentur, der für den DRA zuständig ist, zum Abschluss eines solchen Zustimmung.

Entwurf einer Zustimmung zum Abschluss eines solchen Vertrages unter Angabe des Namens des Vertragsgegenstandes, seines Wertes (Verkaufspreis) sowie des Namens/vollständigen Namens. der Käufer erstellt DRA in Form von Anlage Nr. 27 zum Verfahren.

Ist Gegenstand des aufgrund des Auktionsergebnisses geschlossenen Vertrages Eigentum (Schutzrecht) des Kreditinstituts, dessen Wert (Verkaufspreis) die in der Vollmacht des Agenturvertreters vorgesehene Grenze nicht überschreitet , wird der besagte Vertrag vom Vertreter der Agentur ohne die in diesem Absatz vorgesehene Zustimmung geschlossen.

6.2.3. Im Falle der Weigerung oder Umgehung des erfolgreichen Bieters, den Vertrag innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum des Eingangs des Vorschlags des Vertreters der Agentur zum Abschluss einer solchen Vereinbarung zu unterzeichnen, schlägt der Vertreter der Agentur dem Bieter vor, der das höchste Gebot abgegeben hat Preis für das Eigentum des Kreditinstituts im Vergleich zu dem von anderen Bietern gebotenen Preis ohne den Gewinner des Bietens.

Wurde der zuvor genannte Preis von mehreren Bietern angeboten, wird das Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den Teilnehmer gesendet, dessen Angebot für den Kaufpreis der Immobilie früher als andere Angebote eingegangen ist.

6.2.4. Der auf der Grundlage der Auktionsergebnisse zu schließende Vertragsentwurf wird gemäß dem Verfahren für den Abschluss von Verträgen erstellt und gebilligt.

6.2.5. Am Tag des Vertragsabschlusses übersendet der Vertreter der Agentur dem DRA Informationen über den Abschluss eines Vertrages in Form der Anlage Nr. 28 zum Verfahren oder Informationen über die Ablehnung oder Umgehung des Auktionsgewinners vom Abschluss eine Vereinbarung in Form von Anhang Nr. 29 zum Verfahren für die Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Agentur und des EFRSB.

Innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Information über den Abschluss der DRA-Vereinbarung:

Bereitet eine Nachricht über die abgeschlossenen Verträge vor;

Füllt einen Antrag auf Veröffentlichung einer Nachricht über die abgeschlossenen Vereinbarungen auf der offiziellen Website der Agentur aus - www.asv.org.ru;

Die Veröffentlichung einer Nachricht über die abgeschlossenen Vereinbarungen auf der offiziellen Website der Agentur und die Aufnahme einer solchen Nachricht in den EFRSB erfolgt gemäß dem Verfahren zur Vorbereitung von Informationen.

6.3. Verfahren zur Übertragung eines Vermögenswerts an einen Käufer

6.3.1. Beim Verkauf von Eigentum (Schutzrechten) eines Kreditinstituts hat der Käufer die Zahlung in der Art, Höhe und Zeit zu leisten, die in dem nach der Versteigerung geschlossenen Vertrag festgelegt sind.

Innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum der Zahlung des Vertrages benachrichtigt der Vertreter der Agentur den DRA und den DUA in Form von Anlage Nr. 30 zum Verfahren über die Tatsache der vollständigen Zahlung des Vertrages durch den Käufer.

DRA führt die laufende und spätere Kontrolle der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der vom Vertreter der Agentur bereitgestellten Informationen gemäß diesem Absatz durch.

Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung des abgeschlossenen Vertrages durch den Käufer sendet der Vertreter der Agentur innerhalb von 3 Werktagen nach Ablauf der Zahlungsfrist dem Käufer eine Kündigung des Vertrages in Form der Anhänge Nr. 31.1 - 31.2 zum Verfahren.

6.3.2. Innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Mitteilung über die vollständige Zahlung des Vertrags durch den Käufer ergreift DRA Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Eigentums in den von der Agentur gemieteten Lagerhallen zur Übergabe an den Käufer.

6.3.3. Innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum der vollständigen Zahlung des Vertrags durch den Käufer ergreift der Vertreter der Agentur Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Immobilien sowie von Immobilien in von Kreditinstituten gemieteten Lagern und bereitet die Unterlagen zur Übergabe an den Käufer vor, die bestätigen das Bestehen verkaufter Eigentumsrechte.

6.3.4. Grundlage für die Freigabe von Sachen aus dem Lager ist die Verfügung des Vertreters der Agentur über die Freigabe von Sachen aus dem Lager.

Die Übertragung von Eigentum (Eigentumsrechten) im Rahmen eines Vertrages erfolgt gemäß einer von den Vertragsparteien unterzeichneten Übertragungsurkunde innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist.

7. Verkauf von Immobilien mit einem Buchwert von weniger als 100 Tausend Rubel

7.1. Die Entscheidung über das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von geringwertigem Vermögen eines Kreditinstituts wird auf Vorschlag des Vertreters der Agentur von einem gemäß den Bestimmungen des Verfahrens angenommenen Gläubigerausschuss (Gläubigerversammlung) getroffen.

Der Ausschuss (die Versammlung) der Gläubiger eines Kreditinstituts kann das Verfahren für den Verkauf von Immobilien von geringem Wert festlegen, indem er ein Angebot zum Verkauf dieser Immobilien (im Folgenden: Verkauf von Immobilien von geringem Wert) veröffentlicht, indem sie diese Immobilien zum Verkauf übertragen an einen Dritten im Rahmen eines Provisionsvertrags (im Folgenden: Übertragung von geringwertigen Immobilien zum Verkauf im Rahmen eines Provisionsvertrags) oder durch Abschluss eines Direktkaufvertrags.

7.2. Der Vertreter der Agentur schlägt dem Gläubigerausschuss (Sitzung) der Kreditorganisation bei der Entscheidung über den Verkauf von Immobilien von geringem Wert vor, das Verfahren und die Bedingungen (einschließlich des Anfangspreises) für den Verkauf zu genehmigen.

Die Bekanntgabe des Verkaufs von geringwertigen Immobilien eines Kreditinstituts erfolgt auf der offiziellen Website der Agentur.

7.3. Beim Verkauf von Immobilien mit geringem Wert durch Veröffentlichung eines Verkaufsangebotes sind mehrere Preisnachlassperioden möglich.

Anträge auf den Kauf von Immobilien mit geringem Wert werden während der gesamten in der Verkaufsanzeige angegebenen Gültigkeitsdauer des Verkaufsangebots angenommen, es wird keine Anzahlung geleistet.

7.4. Spätestens 3 Werktage nach dem Datum des Protokolls der Sitzung des Ausschusses (Sitzung) der Gläubiger des Kreditinstituts sendet der Vertreter der Agentur dem DRA eine Mitteilung über die Organisation des Verkaufs von minderwertigem Eigentum des Kreditinstituts durch Veröffentlichung eines Verkaufsangebots in Form von Anlage Nr. 13.2 zum Verfahren.

7.5. DRA erstellt innerhalb einer Frist von höchstens 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs einer Mitteilung des Vertreters der Agentur gemäß dem Verfahren eine Mitteilung über den Verkauf von geringwertigen Immobilien in Form von Anlage Nr. 32 zum Verfahren.

7.6. Nach der Vorbereitung einer Mitteilung über den Verkauf von Immobilien von geringem Wert füllt DRA einen Antrag auf Veröffentlichung einer Nachricht über den Verkauf von Immobilien von geringem Wert auf der offiziellen Website der Agentur - www.asv.org.ru;

Die Veröffentlichung einer Anzeige über den Verkauf von Immobilien von geringem Wert auf der offiziellen Website der Agentur erfolgt gemäß dem Verfahren zur Vorbereitung von Informationen.

7.7. DRA stellt die Organisation des Verkaufs von geringwertigen Immobilien durch die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots sicher.

Annahme und Registrierung von Kaufanträgen, Ermittlung des Gewinners, Vorbereitung und Abschluss von Verträgen über den Verkauf und Kauf von geringwertigen Immobilien erfolgt durch den Vertreter der Agentur.

Vertragsentwürfe für den Kauf und Verkauf von geringwertigen Immobilien werden nach dem Vertragsschlussverfahren erstellt und bestätigt.

Der Vertreter der Agentur informiert DRA und ROV über die Tatsache der Zahlung durch den Käufer für die erworbene geringwertige Immobilie in der im Verfahren vorgeschriebenen Weise.

7.8. Geringwertige Immobilien, die nach Ablauf des Verkaufsangebots nicht realisiert werden, können gemäß der Entscheidung des Gläubigerausschusses (Sitzung) auf eine Weise verkauft werden, die den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nicht widerspricht.

7.9. Die Bedingungen für den Verkauf von geringwertigen Immobilien durch Abschluss eines direkten Kaufvertrags nach Prüfung durch die Kommission werden vom Vertreter der Agentur mit dem Gläubigerausschuss (Sitzung) des Kreditinstituts vereinbart.

Die Arbeit an der Vorbereitung von Direktverträgen über den Kauf und Verkauf von geringwertigen Immobilien und deren Abschluss obliegt dem Vertreter der Agentur. Entwürfe von Direktverträgen über den Kauf und Verkauf von geringwertigen Immobilien werden gemäß dem Verfahren für Vertragsabschlüsse erstellt und genehmigt.

7.10. Bei der Übertragung von geringwertigen Immobilien zum Verkauf im Rahmen einer Provisionsvereinbarung schlägt der Vertreter der Agentur dem Gläubigerausschuss (der Gläubigerversammlung) bei einer entsprechenden Entscheidung vor, insbesondere den folgenden Bedingungen zuzustimmen:

Der Mindestverkaufspreis einer Immobilie durch einen Kommissionär;

Die Höhe der Vergütung des Kommissionärs;

Das Verfahren zur Verteilung der zusätzlichen Vorteile, die der Kommissionär bei der Durchführung eines Geschäfts zu für das Kreditinstitut günstigeren Bedingungen (über dem festgelegten Mindestverkaufspreis) erhält, wenn die Vergütung des Kommissionärs als Prozentsatz des erhaltenen Betrags festgelegt wird;

Kommissionär;

Die Laufzeit der Provisionsvereinbarung.

7.11. Die Vorbereitung des Entwurfs der Kommissionsvereinbarung und dessen Billigung erfolgt durch den DRA gemäß den Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Agentur.

8. Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Arten von Eigentum von Kreditinstituten

8.1. Wertpapiere, die sich im Besitz eines Kreditinstituts befinden und am organisierten Wertpapiermarkt zum Umlauf zugelassen sind, unterliegen dem Verkauf im organisierten Handel.

Der Verkauf von zum Verkehr am organisierten Wertpapiermarkt zugelassenen Wertpapieren erfolgt durch einen professionellen Teilnehmer am Wertpapiermarkt, dessen Auswahl auf Antrag des Vertreters der Agentur von der DRA veranlasst wird und gemäß den Verordnung über die Auswahl.

Der Verkauf von Wertpapieren, die zum Verkehr am organisierten Wertpapiermarkt zugelassen sind und deren Wert (Verkaufspreis) die in der Vollmacht des Vertreters der Agentur vorgesehene Grenze überschreitet, erfolgt mit Zustimmung des stellvertretenden Generaldirektors der Für den DRA zuständige Agentur, die vom Vertreter der Agentur für den Verkauf von Wertpapieren auf dem organisierten Wertpapiermarkt, die Übertragung und Gutschrift von Geldern aus dem Verkauf von Wertpapieren erhalten wird.

Der Entwurf der Genehmigung für den Verkauf von Wertpapieren auf dem organisierten Markt, die Übertragung und Gutschrift der aus dem Verkauf von Wertpapieren erhaltenen Mittel unter Angabe des Namens der Wertpapiere, Menge, Registrierungsnummer und Buchwert wird von der DRA in der Form vorbereitet der Anlage Nr. 33 zum Verfahren.

Wertpapiere, die sich im Besitz eines Kreditinstituts befinden und am organisierten Wertpapiermarkt zum Umlauf zugelassen sind, können auch aufgrund eines Kaufvertrags ohne Ausschreibung veräußert werden. In diesem Fall wird der Mindestverkaufspreis der Wertpapiere durch Beschluss der Kommission festgelegt, der nicht niedriger ist als der Marktpreis (Notierungspreis) der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Erstellung von Vorschlägen für das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Wertpapiere.

Der Verkauf von Wertpapieren, die auf dem organisierten Wertpapiermarkt zum Umlauf zugelassen sind, erfolgt am Ende des Inventars dieser Wertpapiere und kann vor dem Ende des Inventars des gesamten Vermögens des Kreditinstituts erfolgen, sofern keine anderen Verkaufsbedingungen festgelegt sind durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation.

8.2. Wertpapiere im Besitz eines Kreditinstituts, die nicht zum Verkehr auf dem organisierten Markt zugelassen sind, werden gemäß den Bestimmungen dieses Verfahrens an den Handelsplätzen verkauft.

8.3. Das beschränkt zirkulierende Vermögen eines Kreditinstituts wird in einer geschlossenen Auktion versteigert. Voraussetzung für die Zulassung eines Bewerbers zu solchen Versteigerungen ist die Übergabe der in der Ausschreibung genannten Unterlagen (Informationen), die das Recht des Bewerbers zum Erwerb, Besitz dieses Eigentumsrechts oder sonstiger Schutzrechte bestätigen.

8.4. Die verpfändeten Vermögenswerte eines Kreditinstituts unterliegen einer Prüfungspflicht.

Der Verkauf des verpfändeten Eigentums des Kreditinstituts erfolgt bei der Ausschreibung.

Der anfängliche Verkaufspreis der verpfändeten Immobilie wird auf der Grundlage des Gutachtens des Gutachters ermittelt und dem Verkehrswert der verpfändeten Immobilie gleichgesetzt.

Das Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung der Versteigerung im Pfand werden vom Insolvenzgläubiger bestimmt, dessen Forderungen durch die Verpfändung des veräußerbaren Vermögens des Kreditinstituts gesichert sind.

Für den Fall, dass wiederholte Angebote für ungültig erklärt werden, hat der Konkursgläubiger für durch die Verpfändung des Vermögens des Kreditinstituts gesicherte Verbindlichkeiten das Recht, den Pfandgegenstand mit einer Veranlagung in Höhe von 10 % (zehn Prozent) unter dem ursprünglichen Verkaufspreis bei den wiederholten Ausschreibungen.

Macht der Gläubiger der durch die Verpfändung des Eigentums des Kreditinstituts gesicherten Verbindlichkeiten innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Anerkennung der wiederholten Versteigerung kein Zurückbehaltungsrecht an dem Pfandgegenstand geltend, muss dieser veräußert werden bei der RFP-Auktion.

8.5. Innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Prüfung der Umstände des Konkurses des Kreditinstituts oder der Einreichung eines Antrags bei den Strafverfolgungsbehörden über das Vorliegen von Handlungen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, wird die Sachverständigen- und Analyseabteilung ( im Folgenden - EAD) sendet an den DRA und den Vertreter der Agentur Informationen über die Zusammensetzung der Vermögenswerte, deren Verkauf nicht mit einem erheblichen Preisnachlass (sofern identifiziert) erfolgen sollte.

9. Stornierung von Geboten. Änderung der Bedingungen, Verfahren oder Bedingungen der Auktion

9.1. Die Agentur hat das Recht, die Durchführung der angekündigten Versteigerung jederzeit, spätestens jedoch 3 Tage vor dem Versteigerungstermin, abzulehnen.

Durch Beschluss des Gläubigerausschusses (Sitzung) des Kreditinstituts;

Aufgrund der Handlung der bevollmächtigten Stelle über die Aufhebung der Auktion;

Auf schriftliche Anordnung des Generaldirektors der Agentur (Anhang Nr. 34) oder des für DRA zuständigen stellvertretenden Generaldirektors der Agentur (Anhang Nr. 35).

Der DRA benachrichtigt den Vertreter der Agentur über den Erlass des in dieser Klausel vorgesehenen Rechtsakts oder der in dieser Klausel vorgesehenen Anordnung, der den Gläubigerausschuss (die Gläubigerversammlung) des Kreditinstituts darüber informiert.

Innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum des Eingangs eines Vermerks des Vertreters der Agentur beim DRA in Form von Anlage Nr. 36 zum Verfahren zur Annullierung von Angeboten unter Beifügung der entsprechenden Entscheidung des Ausschusses (Sitzung) der Gläubiger von des Kreditinstituts, einer Handlung der bevollmächtigten Stelle oder des in dieser Klausel vorgesehenen Auftrages, storniert der DRA die Angebote, bereitet und sorgt für die Veröffentlichung gemäß dem festgelegten Verfahren einer Mitteilung über die Einstellung des Handels in Form der Anlage Nr 37 zum Verfahren.

9.2. Änderungen des Verfahrens, der Ausschreibungsbedingungen, deren Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form erfolgt, sind nur durch Annullierung der bekannt gegebenen Angebote aus den in diesem Verfahren vorgesehenen Gründen und durch die Organisation neuer Angebote möglich.

9.3. Änderungen der Vermögenszusammensetzung eines Kreditinstituts (Entnahme von Losen aus dem Verkauf), dessen Veräußerungsanzeige nach dem festgelegten Verfahren veröffentlicht wurde, erfolgt durch das DRA aufgrund eines amtlichen Vermerks in das Formular der Anlage Nr. 38 zum Verfahren für den Vertreter der Agentur, EDM, DUA oder DLCO über die Aussonderung von Losen aus dem Verkauf mit Angabe der Gründe für die Rücknahme von Eigentum (Schutzrechten) aus dem Verkauf.

Änderungen der Zusammensetzung der zu verkaufenden Immobilie sowie die Entnahme eines Grundstücks (Grundstück) aus dem Verkauf können in folgenden Fällen vorgenommen werden:

Rückzahlung (ganz oder teilweise) der Schuld durch den Schuldner des Kreditinstituts;

Abschluss einer Vereinbarung zur Umschuldung;

Abschluss einer gütlichen Einigung mit dem Schuldner des Kreditinstituts;

Anfechtung einer dubiosen Transaktion, deren Gegenstand ein zum Verkauf angebotenes Eigentum (Schutzrecht) ist;

Urkunden, die das Recht eines Kreditinstituts an der zu verkaufenden Immobilie (Immobilienrecht) bestätigen, sind Beweismittel in einem Strafverfahren oder können solche sein.

Leistungsvermerke ohne Angabe von Gründen für Änderungen in der Zusammensetzung des zu verkaufenden Objekts oder die Entfernung von Grundstücken aus dem Verkauf unterliegen nicht der Ausführung.

Änderungen in der Zusammensetzung des Vermögens eines Kreditinstituts (Entnahme von Losen aus dem Verkauf), dessen Verkaufsanzeige nach dem festgelegten Verfahren veröffentlicht wurde, werden ebenfalls von der DRA auf Anordnung des Generaldirektors von die Agentur (Anhang Nr. 39) oder den stellvertretenden Generaldirektor der für das DRA zuständigen Agentur (Anhang Nr. 40) über die Entfernung von Losen aus dem Verkauf.

10. Berichterstattung über die Ergebnisse des Immobilienverkaufs

10.1. Spätestens am Tag der Zusammenfassung der Auktionsergebnisse übersendet der DRA dem Vertreter der Agentur und dem ROV Kopien der Protokolle über die Ergebnisse der Auktion.

10.2. Während des Kalenderjahres (vom 01. Januar bis 31. DLCO-Informationen über den Eingang von Mitteln in die Konkursmasse und den Fortgang der Umsetzungsvermögen liquidierter Kreditinstitute.

_____________________________

* (1) Eine Sache, einschließlich einer Sache, die ihre Bestandteile hat, deren Teilung ihrer Natur nach unmöglich ist, ohne die Sache zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Zweck zu ändern, und die als ein einziger Gegenstand dinglicher Rechte im Umlauf erscheint.

* (2) Eine Sammlung verschiedener Dinge, die so verbunden sind, dass sie für einen gemeinsamen Zweck verwendet werden.

* (3) Eine Sache, die zur Erhaltung einer anderen Hauptsache bestimmt ist und mit ihr zu einem allgemeinen Zweck in Verbindung steht.

* (4) Der Name des Fotos des Loses "L01203" bedeutet beispielsweise "Los Nr. 12, Foto Nr. 3 in diesem Los".

Dokumentenübersicht

Die Fragen der Veräußerung von Vermögenswerten liquidierter Kreditinstitute, für die die Einlagensicherungsstelle die Befugnisse eines Konkurskommissars (Liquidator) ausübt, sind geklärt.

Alle Arten von Eigentum werden veräußert, mit Ausnahme von Sachen und Rechten, die nicht auf Dritte übertragbar sind.

Der Verkauf von Vermögenswerten erfolgt bei offenen Ausschreibungen in Form einer Auktion, eines Wettbewerbs, durch ein öffentliches Angebot mit offener oder geschlossener Form der Abgabe von Preisvorschlägen. Die Ausnahme ist beschränktes Verkehrsvermögen. Es wird in einer geschlossenen Auktion verkauft.

Das Verfahren zur Vorbereitung von Dokumenten für die Umsetzung ist festgelegt.

Die Wahl des Herausgebers
Um vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten zu lösen, große geplante Einkäufe zu tätigen, ziehen viele Russen geliehene ...

Das Kapital erfordert viel Geld und braucht es am dringendsten, ohne Zertifikat, am Tag des Kontakts in Moskau und am besten ohne Bürgen, in bar ...

Die staatliche Körperschaft "Einlagenversicherungsagentur" (im Folgenden als Agentur bezeichnet) informiert über den Eintritt eines Versicherungsfalls am 15. Dezember in ...

Die Einlagensicherungsagentur hat für die Versteigerung die Forderungsrechte auf die Schulden von mehr als 6 Tausend Kunden insolventer Banken festgelegt. Fast alle...
Wenn Sie eine detaillierte Berechnung mit genauen Terminen, einem variablen Zinssatz und der Möglichkeit vorzeitiger Zahlungen benötigen, verwenden Sie ...
2006 gilt als Gründung der Finservice Bank, die zunächst als GmbH organisiert wurde ....
Ein Online-Kreditrechner hilft Ihnen bei der Berechnung der monatlichen Zahlung und ermöglicht Ihnen die selbstständige Auswahl der Konditionen, die Ihren ...
Die Denizbank Moscow (Bank) wurde am 19. Mai 2003 durch den Erwerb der Iktisat Bank (Moscow) CJSC gegründet und am 19. September um ...
Es gibt viele Geldtransfersysteme auf der Welt: Western Union, Privatmani, Union Express, Unistream und andere. Jeder von ihnen...