Filialleiter und Leiter der Organisation. Stellenbeschreibung des Leiters einer Zweigstelle einer Bildungseinrichtung


[Name der Firma]

Arbeitsbeschreibung

Ich bin damit einverstanden

[Positionsname] [Organisationsname]

______________/___[VOLLSTÄNDIGER NAME.]___/

Abteilungleiter

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Zweigniederlassung [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Der Direktor der Zweigniederlassung wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters in die Position berufen und von der Position entlassen.

1.3. Der Leiter der Zweigniederlassung gehört zur Kategorie der Manager und berichtet direkt an [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Auf die Position des Filialleiters wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung (Schwerpunkt Management) oder einer höheren Berufsausbildung und zusätzlicher Ausbildung in Theorie und Praxis des Managements mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Fachrichtung berufen.

1.5. Der Filialleiter muss wissen:

Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die unternehmerische und kommerzielle Aktivitäten regeln;

Marktwirtschaft, Unternehmertum und Geschäftstätigkeit;

Marktbedingungen, Preisgestaltung, Besteuerungsverfahren;

Grundlagen des Marketings;

Die Theorie des Managements, der Makro- und Mikroökonomie, der Betriebswirtschaftslehre, der Börse, des Versicherungswesens, des Bank- und Finanzwesens;

Theorie und Praxis der Arbeit mit Personal;

Das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen und kommerziellen Bedingungen von Vereinbarungen, Vereinbarungen, Verträgen;

Grundlagen der Soziologie, Psychologie und Arbeitsmotivation;

Ethik der Geschäftskommunikation;

Grundlagen der Produktionstechnik;

Die Struktur des Managements eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation;

Aussichten für Innovations- und Investitionsaktivitäten;

Methoden zur Beurteilung der Geschäftsqualitäten von Mitarbeitern;

Grundlagen der Büroarbeit;

Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computertechnologie;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung im Bereich Management;

Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

1.6. Der Leiter der Zweigstelle wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

Geschäftsplan des Unternehmens;

Lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der Betriebshygiene und des Brandschutzes;

Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;

Diese Stellenbeschreibung.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Zweigstelle werden seine Aufgaben auf [Name der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten

Der Filialleiter übt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Führt die Verwaltung der unternehmerischen oder kommerziellen Aktivitäten der Zweigniederlassung des Unternehmens durch, die darauf abzielen, die Bedürfnisse der Verbraucher zu erfüllen und durch einen stabilen Betrieb, die Wahrung des Rufs des Unternehmens und in Übereinstimmung mit den erteilten Befugnissen und zugewiesenen Ressourcen einen Gewinn zu erzielen.

2.2. Basierend auf den strategischen Zielen der Organisation plant sie unternehmerische oder kommerzielle Aktivitäten.

2.3. Kontrolliert die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsplänen und Geschäftsbedingungen, abgeschlossene Vereinbarungen, Vereinbarungen und Verträge und bewertet den Grad möglicher Risiken.

2.4. Analysiert und löst organisatorische, technische, wirtschaftliche, personelle und sozialpsychologische Probleme, um die Produktion anzukurbeln und den Umsatz zu steigern, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Waren und Dienstleistungen zu verbessern sowie materielle, finanzielle und arbeitsbezogene Ressourcen sparsam und effizient einzusetzen.

2.5. Führt die Auswahl und Vermittlung von Personal, die Motivation für deren berufliche Entwicklung, die Bewertung und Förderung der Arbeitsqualität durch.

2.6. Organisiert Beziehungen zu Geschäftspartnern, ein System zum Sammeln der notwendigen Informationen zum Ausbau der Außenbeziehungen und zum Erfahrungsaustausch.

2.7. Es analysiert die Nachfrage nach hergestellten Produkten oder Dienstleistungen, prognostiziert und motiviert Verkäufe, indem es die Bedürfnisse der Käufer untersucht und bewertet.

2.8. Beteiligt sich an der Entwicklung innovativer und Investitionsaktivitäten sowie Werbestrategien im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung unternehmerischer oder kommerzieller Aktivitäten.

2.9. Es gewährleistet das Wachstum der Rentabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Qualität von Waren und Dienstleistungen und erhöht die Arbeitseffizienz.

2.10. Führt die Koordinierung der Aktivitäten innerhalb einer bestimmten Richtung (Abschnitt) durch, analysiert deren Wirksamkeit und trifft Entscheidungen über die rationalste Nutzung der zugewiesenen Ressourcen.

2.11. Bezieht Berater und Experten zu verschiedenen Themen (rechtlich, technisch, finanziell usw.) ein, um Probleme zu lösen.

Der Filialleiter hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen (Abteilungen) Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Zur Kontrolle der Erfüllung geplanter Aufgaben und Arbeiten, der rechtzeitigen Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch nachgeordnete Dienste (Abteilungen).

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Leiters der Zweigstelle und der nachgeordneten Dienste (Abteilungen).

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Zweigstellenleiters fallen.

3.5. Vertritt die Interessen der Organisation gegenüber Drittorganisationen in Fragen im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit.

4. Verantwortung

Der Filialleiter ist verantwortlich für:

4.1. Versäumnis, die Erfüllung ihrer funktionalen Aufgaben sowie die Arbeit nachgeordneter Dienste (Abteilungen) der Organisation zu Themen sicherzustellen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

4.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen durch die Abteilung, nachgeordnete Dienste (Unterabteilungen).

4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anweisungen und Anweisungen des Generaldirektors der Organisation.

4.4. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten der Organisation und ihrer Mitarbeiter darstellen.

4.5. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste (Abteilungen) der Organisation sicherzustellen.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Filialleiters richtet sich nach den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Im Zusammenhang mit dem Produktionsbedarf kann der Leiter der Niederlassung Geschäftsreisen (auch vor Ort) unternehmen.

5.3. Zur Lösung betrieblicher Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Produktionstätigkeiten können dem Leiter der Niederlassung Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

6. Recht zur Unterschrift

6.1. Um seine Tätigkeit sicherzustellen, wird dem Filialleiter das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in dieser Stellenbeschreibung in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Mit der Anweisung vertraut ___________ / ____________ / „__“ _______ 20__



















JOBANWEISUNGEN FÜR DEN DIREKTOR DER ZWEIGSTELLE

Ich bin damit einverstanden

_____________________________ (Nachname, Initialen)

(Name der Organisation, ihre ________________________________

Organisations- und Rechtsform) (Geschäftsführer; sonstiger Bevollmächtigter

Stellenbeschreibung genehmigen)

JOBANWEISUNGEN FÜR DEN DIREKTOR DER ZWEIGSTELLE

——————————————————————-

(Name der Einrichtung)

00.00.201_ #00

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die Verantwortung, Rechte und Pflichten des Leiters der Zweigniederlassung _____________________________ (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) fest. Institutionsname

1.2. Für die Position des Filialleiters wird eine Person mit einer höheren Ausbildung und mindestens 2 Jahren Erfahrung als Führungskraft, mindestens 3 Jahren Erfahrung in der Vertriebsorganisation und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Lager angenommen.

1.3. Die Ernennung zum Direktor der Zweigstelle und deren Entlassung erfolgt auf Anordnung des Unternehmens auf Vorschlag des Leiters der Abteilung Regionalpolitik mit Zustimmung des Abteilungsleiters und.

1.4. Der Leiter der Zweigstelle ist dem Leiter der Abteilung Regionalpolitik unterstellt.

1.5. Während der Abwesenheit des Filialleiters (Krankheit, Urlaub, Geschäftsreise etc.) werden seine Aufgaben der für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlichen Person übertragen.

1.6. Der Leiter der Zweigstelle muss wissen:

Grundlegende Regulierungs- und Gesetzgebungsakte sowie methodische Materialien zur Vertriebsorganisation;

Methodische und regulatorische Materialien zur Organisation von Lagereinrichtungen;

Artikel, Marken, Typen, Qualitäten und andere qualitative Merkmale von Textilien;

Organisation von Be- und Entladevorgängen;

Spezifikationen und Normen für Textilien;

Anforderungen lokaler und bundesstaatlicher Behörden an die Handelsorganisation;

Grundlagen der Technik, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

Methoden und Verfahren zur Entwicklung zukünftiger und aktueller Verkaufspläne;

Entwicklungsperspektiven und Zustand der Textilmärkte;

Methoden zur Untersuchung der Warennachfrage von Sortimentsgruppen Unternehmen;

Regeln für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Lieferung von Produkten;

Organisation der Abrechnung der Verkaufsvorgänge und Berichterstattung über die Umsetzung des Umsetzungsplans;

Das Verfahren und die Regeln für die Lagerung und Lagerung von Stoffen, Bestimmungen und Anweisungen für deren Abrechnung;

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Lagereinrichtungen und -geräten.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Filialleiter muss:

2.1. Halten Sie das erforderliche Maß an Arbeits- und Leistungsdisziplin aufrecht.

2.2. Verwalten Sie die Arbeit des Büro- und Lagerbereichs der Zweigstelle.

2.3. Veranlassen Sie die Freigabe von Waren aus dem Lager gemäß der von der Gesellschaft angewandten Methodik und verbuchen Sie Gelder gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und in der von der Gesellschaft angewandten Weise.

2.4. Sicherstellung einer profitablen, ausgeglichenen Tätigkeit der anvertrauten Niederlassung.

2.5. Organisieren Sie die Umsetzung der Handelspolitik des Unternehmens in der Region, in der sich die Niederlassung befindet.

2.6. Um eine rationelle Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Zweigstelle, die Aufteilung von Funktionen, Aufgaben und Handlungen durchzuführen.

2.7. Überwachen Sie die Ausführung von Aufträgen und Aufträgen.

2.8. Organisieren Sie eine optimale Interaktion zwischen den Verkaufs- und Lagerbereichen der Filiale.

2.9. Leitung der Wartung und Entwicklung des Kundennetzwerks.

2.10. Verantwortlich für die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden.

2.11. Überwachen Sie die Erfüllung der Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarungen durch die Kunden.

2.12. Nehmen Sie an Verhandlungen mit Kunden teil.

2.13. Ergreifen Sie Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Unternehmens.

2.14. Überwachen Sie die Umsetzung des Verkaufsplans der Niederlassung und die Umsetzung persönlicher Verkaufspläne der Account Manager.

2.15. Ergreifen Sie bei Bedarf gemeinsam mit der Regionalabteilung Maßnahmen zur Anpassung der Umsetzung der Verkaufspläne.

2.16. Kontrollieren Sie die Richtigkeit der vom Kunden geleisteten Zahlung.

2.17. Überprüfen Sie die Richtigkeit der Ausführung und Zuverlässigkeit der vom Kunden vorgelegten Dokumente, die die Zahlung der Waren bestätigen.

2.18. Kontrollieren Sie die Korrektheit und Pünktlichkeit des Warenversands an Kunden.

2.19. Untersuchung der Nachfrage nach Textilien und Stoffen an den Standorten der Hauptkunden der Niederlassung.

2.20. Machen Sie dem Leiter der Abteilung für Regionalpolitik eigene Vorschläge zur Änderung des Sortiments Ihrer Filiale sowie der Preise für Textilien und Stoffe.

2.21. Mitwirkung bei der Inventarisierung der Inventargegenstände in der ihm anvertrauten Zweigstelle.

2.22. Führen Sie ständige Maßnahmen durch, um den Diebstahl von Textilien und Stoffen zu verhindern.

2.23. Kontrolle der Buchhaltung des Lagerbetriebs, etablierte Berichterstattung.

2.24. Handeln Sie im Interesse des Unternehmens und verteidigen Sie es in allen Institutionen und Organisationen.

2.25. Verwalten Sie die Arbeit des Lagers der Zweigstelle für den Empfang, die Lagerung und die Freigabe von Textilprodukten sowie deren rationelle Platzierung.

2.26. Gewährleisten Sie die Sicherheit der gelagerten Stoffe, die Einhaltung der Lagervorschriften sowie die Regeln für die Ausstellung und Übermittlung von Quittungen und Ausgaben.

2.27. Überwachen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit der Feuerlöschausrüstung.

2.28. Überwachen Sie den Zustand der Räumlichkeiten, der Ausrüstung und des Inventars im Lager und

sorgen für deren rechtzeitige Reparatur.

2.29. Be- und Entladevorgänge im Lager unter Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften organisieren.

Der Filialleiter hat das Recht:

3.1. Persönlich oder im Namen der Unternehmensleitung von den Abteilungsleitern und Fachkräften die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte und Unterlagen anzufordern.

3.2. Reichen Sie Ihre Vorschläge zur Prüfung durch die Unternehmensleitung ein, die darauf abzielen, die Aktivitäten der Zweigniederlassung und des Vertriebsnetzes insgesamt zu verbessern.

3.3. Dokumente nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und befürworten.

3.4. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen des Unternehmens.

3.5. Machen Sie Vorschläge zur Belohnung hervorragender Mitarbeiter, zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin und zur Rechenschaftspflicht für Diebstähle und Verluste.

4. Verantwortung

Der Filialleiter ist verantwortlich für:

4.1. Unzureichende Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.2. Sachschäden im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation (vollständig) verursachen.

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Direktor der Handelsniederlassung“ gehört zur Kategorie „“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - Hochschulbildung (Management, Marketing, Wirtschaftswissenschaften), Erfahrung in der Leitung eines Teams von mehr als 100 Personen, Verhandlungsgeschick auf dem Niveau von Spitzenbeamten, Computerkenntnisse auf dem Niveau eines sicheren Benutzers von Excel-, Word- und 1C-Programmen.

1.3. Kennt und wendet an:

— Gesetze, Beschlüsse, Anordnungen, Weisungen, Beschlüsse und andere normative Rechtsakte staatlicher Behörden und kommunaler Selbstverwaltungen zu Handelsfragen;

— Grundlagen des Arbeitsrechts;

— Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

1.4. Der Direktor der Handelsabteilung wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) in die Position berufen und entlassen.

1.5. Der Filialleiter berichtet direkt an .

1.6. Der Leiter der Handelsniederlassung leitet die Arbeit.

1.7. Der Leiter der Handelsniederlassung wird während seiner Abwesenheit durch eine ordnungsgemäß ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

Amtliche Verpflichtungen

1. Halten Sie das erforderliche Maß an Arbeits- und Leistungsdisziplin aufrecht.

2. Verwalten Sie die Arbeit des Büro- und Lagerbereichs der Zweigstelle.

3. Sorgen Sie für eine kosteneffektive, kosteneffiziente Tätigkeit der anvertrauten Niederlassung.

4. Führen Sie eine rationelle Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Zweigstelle durch, teilen Sie Funktionen, Aufgaben und Handlungen auf.

5. Überwachen Sie die Ausführung von Aufträgen und Aufträgen.

6. Organisieren Sie eine optimale Interaktion zwischen den Vertriebs- und Lagerbereichen der Filiale.

7. Überwachen Sie die Erfüllung der Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarungen durch die Kunden.

8. Nehmen Sie an Verhandlungen mit Kunden teil.

9 Ergreifen Sie Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Unternehmens.

10. Überwachen Sie die Umsetzung des Verkaufsplans der Niederlassung und die Umsetzung persönlicher Verkaufspläne der Account Manager.

11. Kontrollieren Sie die Richtigkeit der vom Kunden geleisteten Zahlung.

12. Überprüfen Sie die Richtigkeit der Ausführung und Zuverlässigkeit der vom Kunden vorgelegten Dokumente, die die Zahlung der Waren bestätigen.

13. Kontrollieren Sie die Richtigkeit und Pünktlichkeit des Warenversands an Kunden.

14. Untersuchung der Nachfrage nach Milchprodukten an den Standorten der Hauptkunden der Niederlassung.

15. Stellen Sie dem Management Berichte über Filialverkäufe zur Verfügung.

3.1. Der Leiter der Vertriebsniederlassung hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten von Verstößen oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der Leiter einer Handelsfiliale hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen Sozialgarantien.

3.3. Der Leiter der Handelsniederlassung hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Ausübung seiner Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der Leiter der Handelsniederlassung hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der Leiter der Handelsniederlassung hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Leiter der Handelsniederlassung hat das Recht, für die Erfüllung seiner Aufgaben und Weisungen der Geschäftsführung erforderliche Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten.

3.7. Der Leiter der Handelsniederlassung hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Leiter der Handelsniederlassung hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Der Leiter der Handelsabteilung hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position festlegen und die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten darstellen.

4. Verantwortung

4.1. Der Leiter der Handelsniederlassung ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte verantwortlich.

4.2. Für die Nichteinhaltung der Vorschriften der Betriebsordnung, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes ist der Leiter der Handelsniederlassung verantwortlich.

4.3. Der Leiter der Handelsabteilung ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen/Institution) verantwortlich, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

4.4. Der Leiter der Handelsniederlassung ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen / Institution) und der gesetzlichen Anordnungen der Geschäftsführung verantwortlich.

4.5. Der Leiter der Handelsniederlassung ist für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der Leiter der Handelsniederlassung ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen/Institution) materiellen Schaden zuzufügen.

4.7. Der Leiter der Handelsniederlassung ist für den Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.


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OOO „Polus“ Ich genehmige den Namen des Generaldirektors der Organisation, den Titel der Position des Leiters der Organisation oder eine andere Stellenbeschreibung des Beamten, der am 17.01.2009 N 12 zur Genehmigung der Stellenbeschreibungen des Direktors des Zweigtitels befugt ist der Position des Mitarbeiters Ivanovsky R.V. Ivanovsky im Genitiv, Signatur, Dekodierung, Signatur

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Filialleiter gehört zur Kategorie der Manager.

2. Auf die Position des Filialleiters wird eine Person mit einer höheren Ausbildung und mindestens 2 Jahren Erfahrung als Führungskraft sowie mindestens 3 Jahren Erfahrung in der Vertriebsorganisation berufen.

3. Die Ernennung zum Leiter der Zweigniederlassung und deren Entlassung erfolgt auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens mit Zustimmung des kaufmännischen Leiters.

4. Der Leiter der Zweigstelle muss wissen:

4.1. Grundlegende gesetzgeberische und normative Rechtsakte, methodische Materialien zur Verkaufsorganisation.

4.2. Methoden und Verfahren zur Entwicklung zukünftiger und aktueller Verkaufspläne.

4.3. Zustand und Entwicklungsperspektiven des Möbelmarktes.

4.4. Methoden zur Untersuchung der Nachfrage nach Waren von Sortimentsgruppen.

4.5. Regeln für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Lieferung von Produkten.

4.6. Anforderungen von Bundes- und Kommunalbehörden an die Handelsorganisation.

4.7. Grundlagen des Personalmanagements.

4.8. Organisation der Abrechnung der Verkaufsvorgänge und Berichterstattung über die Umsetzung des Umsetzungsplans.

4.9. Regulatorische und methodische Materialien zur Organisation von Lagereinrichtungen.

4.10. Regeln und Verfahren für die Lagerung und Aufbewahrung von Möbeln, Bestimmungen und Anweisungen für deren Abrechnung.

4.11. Vertragsbedingungen für die Vermietung von Lagereinrichtungen und -geräten.

5. Der Zweigstellenleiter berichtet direkt an den Leiter der Abteilung Regionalpolitik.

6. Während der Abwesenheit des Filialleiters (Krankheit, Urlaub, Geschäftsreise etc.) werden seine Aufgaben vom Kundenbetreuer wahrgenommen, der für deren ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich ist.

II. Amtliche Verpflichtungen

Abteilungleiter:

1. Bietet eine kosteneffektive, kosteneffiziente Tätigkeit der anvertrauten Niederlassung.

2. Organisiert die Umsetzung der Handelspolitik des Unternehmens in der Region, in der sich die Niederlassung befindet.

3. Führt eine rationelle Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Niederlassung, Aufteilung von Funktionen, Aufgaben, Handlungen durch, überwacht die Ausführung von Aufgaben und Aufträgen, sorgt für das erforderliche Maß an Arbeits- und Leistungsdisziplin.

4. Überwacht die Arbeit des Büro- und Lagerteils der Niederlassung, organisiert die Freigabe von Waren aus dem Lager gemäß der im Unternehmen angewandten Methodik, den Erhalt von Geldern gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und in der angenommenen Weise im Unternehmen.

5. Organisiert die optimale Interaktion zwischen den Verkaufs- und Lagerbereichen der Filiale.

6. Leitet die Wartung und Entwicklung des Kundennetzwerks.

7. Führt die Kontrolle über die Umsetzung des Verkaufsplans der Filiale und die Umsetzung persönlicher Verkaufspläne der Kundenbetreuer durch.

8. Ergreift bei Bedarf gemeinsam mit der Regionalabteilung Maßnahmen zur Anpassung der Umsetzung der Vertriebspläne.

9. Verantwortlich für die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden.

10. Kontrolliert die Erfüllung der Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarungen durch die Kunden, nimmt an Verhandlungen mit Kunden teil und ergreift Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Unternehmens.

11. Kontrolliert die Richtigkeit der vom Kunden geleisteten Zahlung, prüft die Richtigkeit der Ausführung und die Zuverlässigkeit der von den Kunden vorgelegten Dokumente, die die Zahlung für die Waren bestätigen.

12. Kontrolliert die Richtigkeit und Pünktlichkeit des Warenversands an Kunden.

13. Untersucht die Nachfrage nach Textilien und Stoffen an den Standorten der Hauptkunden der Branche.

14. Unterbreitet dem Leiter der Abteilung Regionalpolitik Vorschläge zur Änderung des Sortiments seiner Branche sowie der Preise für Stoffe und Textilien.

15. Überwacht die Arbeit des Lagers der Filiale für den Empfang, die Lagerung und die Freigabe von Textilprodukten sowie deren rationelle Platzierung.

16. Gewährleistet die Sicherheit der gelagerten Stoffe, die Einhaltung der Lagervorschriften sowie die Regeln für die Verarbeitung und Einreichung von Belegen und Ausgaben.

17. Überwacht die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit der Feuerlöschausrüstung, den Zustand der Räumlichkeiten, der Ausrüstung und des Inventars im Lager und sorgt für deren rechtzeitige Reparatur.

18. Organisiert die Be- und Entladevorgänge im Lager unter Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.

19. Beteiligt sich an der Inventur der Inventargegenstände in der ihm anvertrauten Filiale.

20. Führt laufende Arbeiten durch, um den Diebstahl von Textilien und Stoffen zu verhindern.

21. Kontrolliert die Buchhaltung des Lagerbetriebs und erstellt ein Berichtswesen.

22. Handelt im Interesse des Unternehmens und verteidigt diese in allen Institutionen und Organisationen.

III. Rechte

Der Filialleiter hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über die Arbeit der Unternehmenszweige vertraut.

2. Fordern Sie persönlich oder im Namen der Unternehmensleitung von den Abteilungsleitern und Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

4. Interaktion mit den Leitern aller Strukturbereiche des Unternehmens.

5. Vorschläge zur Belohnung ausgezeichneter Mitarbeiter, zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin und zur materiellen Verantwortung der für Diebstahl und Verlust Verantwortlichen zu machen.

IV. Verantwortung

Der Filialleiter ist verantwortlich für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im festgelegten Rahmen …

2. Für die Verursachung von Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation (vollständig).

3. Kriterien für die Beurteilung des Leiters einer Zweigniederlassung sind:

3.1. Umsetzung des Filialverkaufsplans.

3.2. Einhaltung der Finanzdisziplin durch die Zweigniederlassung, vor allem strikte Umsetzung der Budgets und Kostenvoranschläge der Zweigniederlassung.

3.3. Kein Warendiebstahl aus dem Lager der Filiale.

3.4. Keine Störungen in der Filiale.

3.5. Mangel an begründeten Ansprüchen von Verbrauchern.

Leiterin der Personalabteilung Fedorova A.I. Fedorova Position der Kopfunterschrift, Transkript der Unterschrift der Struktureinheit

Leiter der Rechtsabteilung Position des Leiters des Rechtsdienstes

Vasin R.R. Vasin-Signatur-Dekodierungssignatur

15.01.2009 Datum

Vertraut mit Anweisungen. Eine Kopie wurde zur Aufbewahrung und Verwendung am Arbeitsplatz von Stepanova Zh.A. erhalten. Stepanova 12.02.2009 Nikitin V.E. Nikitin 26.04.2009 Skalov K.D. Skalov 05.07.2009 Nachname, Initialen des Mitarbeiters, Unterschrift, Datum der Einarbeitung

Stellenbeschreibung des Leiters der Niederlassung des Unternehmens

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Stellenbeschreibung legt die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Unternehmensniederlassung fest.

1.2 Der Leiter der Zweigniederlassung des Unternehmens gehört zur Kategorie der Führungskräfte.

1.3 Der Leiter der Zweigniederlassung des Unternehmens wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Direktors des Unternehmens in die Position berufen und von der Position entlassen.

1.4 Beziehungen nach Position:

1.4.1

direkte Vorlage

Direktor des Unternehmens

1.4.2.

Zusätzliche Einreichung

‑‑‑

1.4.3

Gibt Befehle

Mitarbeiter der Niederlassung des Unternehmens

1.4.4

Der Mitarbeiter ersetzt

Stellvertretender Leiter der Unternehmensabteilung

1.4.5

Der Mitarbeiter ersetzt

‑‑‑

  1. Qualifikationen Führer Zweigniederlassung des Unternehmens:

2.1

Ausbildung

Höhere Berufsausbildung

2.2

Berufserfahrung

Mindestens 5 Jahre

2.3

Wissen

Charta des Straßentransports sowie Chartas und Codes anderer Transportarten;

Grundlagen des Verkehrsrechts;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen höherer Organisationen, Ordnungsdokumente zur Organisation des Güterverkehrs, zu Fragen der Speditionsdienstleistungen; Aussichten für die Entwicklung der Branche (Abteilung);

Regeln für die Güterbeförderung auf der Straße und anderen Verkehrsträgern;

Produktionskapazität;

das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung zivilrechtlicher Verträge;

grundlegende Technologie des Güterumschlags auf Bahnhöfen;

Dokumentenfluss für den zentralen Warentransport;

Regeln für die Vorbereitung von Handelsakten und Handlungen allgemeiner Form zur Nichtsicherheit der Ladung;

Verordnung über die Organisation und Durchführung des Fernverkehrs mit Lastkraftwagen;

Finanz- und Produktionspläne für den Gütertransport;

Regeln zur Gewährleistung der Warensicherheit;

Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Regeln für den technischen Betrieb von Be- und Entlademechanismen;

das Verfahren zur Führung der Buchhaltungs- und Berichtsdokumentation;

Frachtgebühr;

grundlegende Angaben zur Vertragskundschaft;

Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz;

2.4

Fähigkeiten

Spezialarbeit

2.5

Zusätzliche Anforderungen

  1. Dokumente, die Aktivitäten regeln Führer Zweig des Unternehmens

3.1 Externe Dokumente:

Gesetzgebungs- und Regulierungsakte im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

3.2 Interne Dokumente:

Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters; Vorschriften über die Zweigniederlassung des Unternehmens, Stellenbeschreibung des Leiters der Zweigniederlassung des Unternehmens, Betriebsinterne Arbeitsvorschriften.

  1. Amtliche Verpflichtungen Führer Zweig des Unternehmens

Der Leiter der Unternehmensniederlassung nimmt folgende Aufgaben wahr:

4.1. Verwaltet im Rahmen der gewährten Rechte die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten der TEP-Zweigstelle.

4.2. Stellt sicher, dass die Zweigstelle die Aufgaben des Plans gemäß den festgelegten quantitativen und qualitativen Indikatoren erfüllt.

4.3. Es gewährleistet die Organisation von Arbeit und Management, die Erfüllung von Standards für Material-, Finanz- und Arbeitskosten sowie die maximale Mobilisierung der verfügbaren Reserven und den sparsamen Umgang mit Ressourcen aller Art.

4.4. Beteiligt sich an der Entwicklung des täglichen Betriebsplans und an der Analyse der durchgeführten Arbeiten.

4.5. Organisiert die rechtzeitige Gutschrift und Erstellung von Transportdokumenten, den zentralen Transport des gesamten Warensortiments nach einem einzigen technologischen Prozess und die Benachrichtigung der Empfänger (Versender) über den Warenexport.

4.6. Führt die Kontrolle über die Arbeit der zur Filiale gehörenden Warenkassen und Versandstellen durch.

4.7. Berücksichtigt Vorschläge und Ansprüche der betreuten Klientel und trifft die notwendigen Entscheidungen zu diesen Fragen.

4.8. Beteiligt sich an der Koordinierung der Volumina des zentralen Exports (Imports) von Gütern mit Drittunternehmen anderer Verkehrsträger und entwickelt Stundenpläne für die Beladung von Autos.

4.9. Organisiert die schichtweise Planung des Speditionsbetriebs, sorgt für die Umsetzung, hochwertige Buchhaltung und Ausführung der etablierten Berichterstattung über die Arbeit der Niederlassung.

4.10. Organisiert und sorgt für die Kontrolle über den effizienten Einsatz von Fahrzeugen, Lade- und Entlademechanismen, Containern und die Erfüllung von Aufgaben zum Be- und Entladen von Lastkraftwagen.

4.11. Analysiert die qualitativen und quantitativen Indikatoren der Arbeit der Branche und ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel.

4.12. Beteiligt sich an der Prüfung von Fällen unsicherer Güterbeförderung und der Erstellung relevanter Dokumente.

4.13. Organisiert und kontrolliert die Arbeit zur Einhaltung des festgelegten Verfahrens zur Abstimmung der durchgeführten Speditionsvolumina, einschließlich Transport.

4.14. Ergreift Maßnahmen, um der Branche qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeiter optimal zu nutzen, sichere Arbeitsbedingungen für ihre Arbeit zu schaffen und die Anforderungen der Umweltschutzgesetze einzuhalten.

4.15. Verwaltet Filialmitarbeiter.

4.16. Bietet: eine Kombination aus wirtschaftlichen und administrativen Führungsmethoden, Einheit der Führung und Kollegialität bei der Erörterung und Lösung von Problemen, materielle und moralische Anreize zur Verbesserung der Leistung der Untergebenen; Anwendung der Grundsätze des materiellen Interesses und der Verantwortung jedes Mitarbeiters für die ihm anvertraute Arbeit und die Ergebnisse der Arbeit der Niederlassung.

  1. Rechte Führer Zweig des Unternehmens

Der Leiter der Unternehmensniederlassung hat das Recht:

5.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über die Tätigkeit des Unternehmenszweigs vertraut.

5.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmenszweigs zur Prüfung durch die Unternehmensleitung.

5.3. Interagieren Sie mit den Leitern aller (einzelnen) Strukturbereiche des Unternehmens.

5.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

5.5. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte.

  1. Verantwortung Führer Zweig des Unternehmens

Der Filialleiter ist verantwortlich für:

6.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Ukraine.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

  1. Betriebsbedingungen Führer Zweig des Unternehmens

7.1. Die Arbeitsweise des Leiters der Unternehmensniederlassung richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten Regeln der internen Arbeitsordnung.

7.2. Im Zusammenhang mit dem Produktionsbedarf kann der Leiter der Unternehmensniederlassung auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) entsandt werden.

7.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme können dem Leiter der Unternehmensniederlassung Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Vergütungsbedingungen für den Leiter der Zweigniederlassung des Unternehmens richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren angefertigt, von denen eines beim Unternehmen und das andere beim Mitarbeiter verbleibt.

9.2 Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend der Änderung der Struktur, Aufgaben und Funktionen der Struktureinheit und des Arbeitsplatzes festgelegt werden.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag des Generaldirektors des Unternehmens.

Leiter der Struktureinheit

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

VEREINBART:

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Mit den Anweisungen vertraut gemacht:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.00

Gebietsniederlassungen unterscheiden sich vom Hauptsitz des Unternehmens nur durch den Standort. Die Mitarbeiter beider haben die gleichen Rechte und Pflichten, allerdings steht der Filialleiter auf der Karriereleiter eine oder sogar mehrere Stufen unter dem Generaldirektor.

Die Arbeit des Leiters der Gebietsabteilung ist von hoher Verantwortung und Spannung geprägt, da er für die Aktivitäten des gesamten Unternehmens in dem ihm anvertrauten Gebiet verantwortlich ist.

Die Hauptaufgabe

Die Hauptaufgabe des Filialleiters besteht darin, die Verantwortung für die Geschäftsabwicklung im ihm anvertrauten Gebiet zu tragen. Für die meisten Kosten kann es jedoch keine nennenswerten Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang muss der Abteilungsleiter Lösungen für die Situation finden und gegenüber der Geschäftsführung die Notwendigkeit einer Änderung der Preispolitik in der ihm anvertrauten Region anhand der Nachfrage und Kaufkraft der Bevölkerung begründen.

Professionelle Qualität

Der Filialleiter muss:

  • kennen die Gesetze und Satzungen, Anordnungen, Beschlüsse und Anordnungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation.
  • Informationen über die Besonderheiten der Spezialisierung und das Profil des Unternehmens und seiner Abteilung zu erhalten;
  • die Entwicklungsperspektiven der Branche darstellen;
  • in der Lage sein, einen Plan für die finanziellen Aktivitäten der Einheit zu entwickeln;
  • über die Fähigkeit verfügen, Aufzeichnungen über wirtschaftliche und finanzielle Transaktionen der Zweigniederlassung zu führen;
  • wissen, wie die Logistik organisiert ist und wie Finanzaktivitäten abgewickelt werden;
  • in der Lage sein, Transportzugänglichkeit und Service sowie den Verkauf von Produkten bereitzustellen;
  • über Informationen zum Be- und Entladen von Produkten verfügen;
  • über Informationen über die Entwicklung von Normen für die Ausgaben und Bestände von Inventargegenständen verfügen;
  • in der Lage sein, Geschäftsverträge abzuschließen und deren Bedingungen zu erfüllen.
  • kennen die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, des Produktionsmanagements, der Arbeitsorganisation in der Produktion sowie Sicherheits- und Brandschutzanforderungen.

Verantwortung

Nur ein sehr fleißiger und ehrlicher Mensch kann die Position eines Filialleiters bekleiden, denn auf seinen Schultern liegt die Verantwortung:

  • für die allgemeine Tätigkeit der Struktureinheit und für die Arbeit jedes ihrer Mitarbeiter;
  • für die gut koordinierte Arbeit aller Dienste und Abteilungen der Branche;
  • zur Erfüllung aller vom höheren Management gestellten Aufgaben;
  • für den Einsatz finanzieller und sonstiger Ressourcen der Einheit;
  • für in Lagerhallen und Büroräumen gelagertes Eigentum;
  • für die rechtzeitige Bereitstellung von Berichten und die Zuverlässigkeit der darin enthaltenen Daten;
  • zur Einhaltung der Brandschutz- und technischen Sicherheitsvorschriften;
  • zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen.

Verantwortlichkeiten

Die Aufgaben des Leiters der Gebietsabteilung sind sehr umfangreich. Sie beinhalten:

  • Break-Even-Organisation der Filialtätigkeit;
  • Aufbau der Handelspolitik der Unternehmen in der Region, in der die ihr anvertraute Abteilung ihren Sitz hat;
  • rationelle Aufgabenverteilung unter den Mitarbeitern der Organisation im anvertrauten Gebiet;
  • Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem Arbeits- und Leistungsdisziplin eingehalten wird;
  • Verwaltung der Aktivitäten der Einheit in Lagern und Büros gemäß den vom Unternehmen verabschiedeten Regeln;
  • Kontrolle über die materiellen und immateriellen Vermögenswerte des Unternehmens gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;
  • Leitung der Arbeiten zur Bindung von Stammkunden des Unternehmens und zur Gewinnung neuer Kunden;
  • Überprüfung der Umsetzung des vom Generaldirektor der Organisation dargelegten Plans;
  • Untersuchung des Bedarfs an den Produkten des Unternehmens am Standort der Niederlassung;
  • Teilnahme an der Bestandsaufnahme der Sachwerte der Einheit;
  • Gewährleistung der Sicherheit von Produkten und anderem Eigentum der Organisation in Lagerhäusern;
  • Inspektion der Arbeiten zur Durchführung von Vorgängen im Lager gemäß der festgelegten Berichterstattung;
  • Ergreifen aller möglichen Maßnahmen, um den Verlust von Produkten zu verhindern;
  • Überwachung der Richtigkeit der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden, Überprüfung der Richtigkeit der Ausführung und Zuverlässigkeit der von Kunden bereitgestellten Dokumente;
  • Kontrolle über die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten sowie deren rechtzeitige Wartung;
  • Durchführung von Arbeiten im Interesse der Organisation und Verteidigung ihrer Interessen in allen Institutionen und Organisationen.

Aufgaben eines Filialleiters einer Bank

Die Aufgaben eines Bereichsleiters können je nach Branche des Unternehmens unterschiedlich sein. Beispielsweise muss der Leiter einer Bankfiliale zusätzlich zu den Standardaufgaben:

  • Analysieren Sie die Besonderheiten des Bankdienstleistungsmarktes in verschiedenen Regionen und machen Sie auf Basis der gewonnenen Daten Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Filiale.
  • Lösen Sie aktuelle Probleme, bereiten Sie Zertifikate vor und verfassen Sie Antworten auf eingehende Bewerbungen und Briefe von Kunden.
  • Ergreifen Sie Maßnahmen, um wirksame Methoden und Technologien der Bank in die Aktivitäten der Filiale einzuführen.

Rechte

Wie jeder andere Mitarbeiter hat der Filialleiter nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, darunter:

  1. Die Untersuchung der Entwicklungen der Verwaltung des Hauptsitzes des Unternehmens, die auf die Arbeit der Zweigstellen des Unternehmens ausgerichtet ist.
  2. Bereitstellung von Studien durch das Management der Unternehmensentwicklungen zur Verbesserung der Effizienz der Einheit.
  3. Persönliche Anfrage (oder auf Anfrage der Geschäftsleitung) von Strukturabteilungen und Mitarbeitern der Niederlassung nach Dokumenten und Informationen, die für die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben erforderlich sind.
  4. Das Recht, Dokumente im Rahmen dienstlicher Aufgaben einzusehen und zu unterzeichnen.
  5. Interaktion mit Strukturabteilungen des Unternehmens.
  6. Förderung angesehener Mitarbeiter, Anwendung der materiellen Haftung auf diejenigen, die gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin verstoßen haben, sowie auf Personen, die sich Verlusten und Diebstählen schuldig gemacht haben.

Lohn

Das Gehalt des Filialleiters hängt von der Region ab, in der sich die Abteilung der Organisation befindet. Beispielsweise verdient der Leiter der Moskauer Niederlassung doppelt so viel wie sein Kollege aus Wolgograd.

Gehalt des Filialleiters in verschiedenen Regionen

Region

Gehalt

Sankt Petersburg

Wolgograd

Rostow am Don

Nizhny Novgorod

Krasnojarsk

Tscheljabinsk

Nowosibirsk

Jekaterinburg

unerklärliche Wahrheiten

Die Merkmale der Tätigkeit des Filialleiters sind in der jeweiligen Stellenbeschreibung festgelegt, für die Übernahme der Position des Filialleiters reicht es jedoch nicht aus, die darin vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen. Um die beruflichen Aufgaben des Abteilungsleiters bewältigen zu können, müssen Sie außerdem über Folgendes verfügen:

  • Vorzeigbares Erscheinungsbild (schließlich ist der Filialleiter das „Gesicht des Unternehmens“ in der Region).
  • Erfahrung in einer nicht leitenden Position im Tätigkeitsbereich der Organisation (um die Besonderheiten der Funktionsweise des Unternehmens besser zu verstehen).
  • Ein Auto (es bietet hohe Mobilität bei der Lösung vieler Aufgaben „im Feld“).
  • Hohe Kommunikationsfähigkeiten (schließlich müssen Beziehungen zu zahlreichen Untergebenen aufgebaut werden).
  • Streben nach Selbstentwicklung und Selbstverbesserung.
  • Eine breite Perspektive in Management, Vertrieb, Planung und Analyse.

Wichtige Nuancen

Zusätzlich zu den oben genannten Daten zur Tätigkeit des Filialleiters ist es nicht überflüssig, auf folgende Informationen zu achten:

  • Der Generaldirektor einer Gesellschaft kann gleichzeitig auch deren Zweigniederlassung leiten, dies ist gesetzlich nicht verboten.
  • Der Leiter der Zweigstelle kann auch Führungspositionen in anderen Organisationen bekleiden. Zum Beispiel Alexander Afanasyev, Vizepräsident und Direktor der Rostelecom-Filiale. Im Jahr 2010 wurde er gleichzeitig zum Stellvertreter der PJSC „UTK“ ernannt.
  • Der Filialleiter gilt als mittlere Führungskraft. Er wird vom Generaldirektor ernannt und entlassen. Die Ausnahme bildet der Direktor der LLC-Zweigstelle. Er wird von der Gesellschaft ernannt und handelt in deren Namen als Bevollmächtigter.
  • Zum Generaldirektor einer Zweigniederlassung kann eine Person ernannt werden, die über mindestens zwei Jahre Führungserfahrung verfügt. Höhere Ausbildung erforderlich.
  • Während der Abwesenheit des Abteilungsleiters (Urlaub, Krankheit etc.) wird ein anderer Mitarbeiter zum stellvertretenden Leiter der Zweigstelle ernannt. Er verfügt über die notwendigen Kompetenzen.
  • Bei Treffen der Organisationsleitung mit den Filialleitern werden Berichte über die geleistete Arbeit gesammelt und mit neuen Zielen und Zielsetzungen vertraut gemacht.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen? Die Arbeit eines Filialleiters ist mit großer Verantwortung und hohem Arbeitsaufwand verbunden. Er muss in der Lage sein, zu führen und zu gehorchen, Aufgaben auszuführen und Anweisungen zu erteilen, aktuelle Arbeiten auszuführen, die Vergangenheit zu analysieren und Pläne für die Zukunft zu schmieden.

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